Maklerprovision Bayern: Schnell & einfach online berechnen



Wer zahlt die Maklerprovision in Bayern?

In Bayern wird die Maklerprovision seit einer gesetzlichen Neuregelung im Jahr 2020 grundsätzlich zwischen Käufer und Verkäufer des Immobilienobjekts geteilt.
Das bedeutet, dass beide Parteien jeweils die Hälfte der anfallenden Provision übernehmen. Diese Regelung soll für mehr Fairness im Immobilienmarkt sorgen und die Kostenbelastung für den Käufer reduzieren.

Wie hoch ist die Maklerprovision in Bayern?

In Bayern liegt die Maklerprovision üblicherweise bei 7,14% des Kaufpreises, inklusive Mehrwertsteuer. Diese Kosten werden, wie erwähnt, zwischen Käufer und Verkäufer geteilt.

Rechenbeispiel:

Angenommen, eine Immobilie wird für 300.000 Euro verkauft und es wird eine Maklerprovision von 7,14% (inkl. Mehrwertsteuer) vereinbart. Die Berechnung der Maklergebühr inklusive Mehrwertsteuer würde folgendermaßen aussehen:

  • Basis-Maklerprovision (inkl. MwSt.): 300.000 Euro * 7,14% = 21.420 Euro
  • Maklergebühr Käufer (50 %): 10.710 Euro
  • Maklergebühr Verkäufer (50 %): 10.710 Euro

Diese Provision wird nach der aktuellen Regelung in der Regel hälftig zwischen Käufer und Verkäufer geteilt, sofern nicht anders vereinbart.


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Was beinhaltet die Maklerprovision in Bayern?

Die Maklerprovision deckt eine Reihe von Dienstleistungen und Tätigkeiten ab, die der Makler im Rahmen des Verkaufs oder Kaufs einer Immobilie erbringt. Diese umfassen:

  1. Marktanalyse: Bewertung des Immobilienmarktes, um einen realistischen Verkaufspreis für die Immobilie festzulegen.

  2. Marketing: Erstellung und Veröffentlichung von Verkaufsanzeigen, Nutzung von Online-Plattformen und Netzwerken, um die Immobilie einem breiten Publikum zu präsentieren.

  3. Besichtigungen: Organisation und Durchführung von Besichtigungsterminen für potenzielle Käufer.

  4. Verhandlungsführung: Unterstützung bei den Preisverhandlungen zwischen Verkäufer und Käufer, um eine Einigung zu erzielen.

  5. Verkaufsabwicklung: Vorbereitung der notwendigen Unterlagen für den Verkauf, Beratung bei rechtlichen Fragen und Koordination des Abschlusses des Kaufvertrags.

  6. Beratung: Umfassende Beratung und Betreuung von Verkäufern und Käufern während des gesamten Verkaufsprozesses.

Die Provision entschädigt den Makler nicht nur für seine Zeit und sein Fachwissen, sondern auch für die Übernahme des Risikos, da Makler üblicherweise nur im Erfolgsfall, also beim tatsächlichen Verkauf der Immobilie, bezahlt werden.

FAQs zur Maklerprovision in Bayern

1. Wer muss die Maklerprovision in Bayern bezahlen? In Bayern wird die Maklerprovision seit 2020 üblicherweise zwischen Käufer und Verkäufer geteilt, sodass beide Parteien jeweils die Hälfte der Provision tragen.

2. Kann die Höhe der Maklerprovision in Bayern verhandelt werden? Ja, die Höhe der Maklerprovision ist verhandelbar. Obwohl 7,14% des Kaufpreises inklusive Mehrwertsteuer ein üblicher Satz ist, können Verkäufer und Käufer mit dem Makler über die Provision verhandeln.

3. Wofür wird die Maklerprovision in Bayern gezahlt? Die Provision vergütet den Makler für eine Reihe von Dienstleistungen, darunter Marktanalyse, Marketing der Immobilie, Durchführung von Besichtigungen, Verhandlungsführung, Verkaufsabwicklung und allgemeine Beratung.

4. Ist die Maklerprovision in Bayern immer gleich? Nein, die Höhe der Maklerprovision kann variieren, abhängig von der Vereinbarung zwischen Makler und seinen Auftraggebern sowie von den erbrachten Dienstleistungen.

5. Wann ist die Maklerprovision in Bayern fällig? Die Provision wird in der Regel fällig, sobald der Kaufvertrag notariell beurkundet wurde und beide Parteien den Vertrag unterschrieben haben.

6. Was passiert, wenn ein Immobilienkauf nicht zustande kommt? Falls der Kaufvertrag nicht zustande kommt und der Makler seine vertraglichen Pflichten erfüllt hat (z.B. einen geeigneten Käufer gefunden hat), kann der Makler unter Umständen trotzdem einen Anspruch auf die Provision haben. Dies hängt von den spezifischen Vertragsbedingungen ab.

7. Gibt es Unterschiede bei der Maklerprovision für Mietimmobilien? Ja, für die Vermittlung von Mietverträgen gelten andere Regelungen und oft niedrigere Provisionssätze als beim Verkauf von Immobilien.