Geerbtes Haus verkaufen: Wie hoch sind Steuer? Besser vermieten?


geerbtes Haus verkaufen darauf ist zu achten

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Die Entscheidungsfindung nach dem Erben eines Hauses stellt viele vor die Frage: Soll das geerbte Haus verkauft, vermietet oder für die eigene Nutzung behalten werden?

Jede dieser Optionen hat ihre eigenen steuerlichen Konsequenzen, einschließlich der Erbschaftssteuer und möglicher Spekulationssteuer, die bei einem Verkauf innerhalb bestimmter Fristen anfallen kann. 

Geerbtes Haus verkaufen: Die wichtigsten Punkte im Überblick.
  • Spekulationssteuer beachten: Die Spekulationssteuer fällt an, wenn eine Immobilie innerhalb von zehn Jahren nach dem ursprünglichen Kauf durch den Erblasser verkauft wird. Ist die Immobilie länger im Besitz oder wurde sie von den Erben oder dem Erblasser selbst bewohnt, kann der Verkauf steuerfrei sein.

  • Erbschaftssteuer: Diese Steuer wird auf den Wert des geerbten Vermögens erhoben und ist abhängig vom Verwandtschaftsgrad und den geltenden Freibeträgen. Eine genaue Bewertung des Hauses ist entscheidend für die Berechnung dieser Steuer.

  • Entscheidungen in Erbengemeinschaften: Falls das Haus mehreren Erben gehört, muss über das weitere Vorgehen einstimmig entschieden werden. Dies kann Verkauf, Vermietung oder eine Teilungsversteigerung umfassen.

  • Marktwert und rechtliche Schritte: Bevor Sie ein geerbtes Haus verkaufen, sollte der Marktwert durch einen Fachmann bestimmt werden. Zudem sind Schritte wie die Eintragung der Erben ins Grundbuch und möglicherweise die Anfertigung eines Erbscheins notwendig.


Was ist beim Verkauf eines geerbten Hauses zu beachten?

Beim Verkauf eines geerbten Hauses müssen Sie mehrere Aspekte berücksichtigen. Zunächst ist die Erbschaftssteuer zu klären, die auf den Wert des geerbten Vermögens erhoben wird. Die Höhe dieser Steuer hängt vom Verwandtschaftsgrad zum Verstorbenen und dem Wert des Erbes ab.

Ebenfalls relevant ist die Spekulationssteuer, die anfällt, wenn die Immobilie innerhalb von zehn Jahren nach dem Erwerb durch den Verstorbenen verkauft wird. Darüber hinaus sollten Sie prüfen, ob Sie als Alleinerbe oder Teil einer Erbengemeinschaft handeln, da dies die Entscheidungsfindung beeinflusst. Die rechtlichen Schritte wie die Grundbuchänderung und die mögliche Notwendigkeit eines Erbscheins sind ebenfalls wichtige Faktoren.

Welche ersten Schritte sind notwendig?

Der erste Schritt beim Verkauf eines geerbten Hauses ist die Überprüfung Ihrer Berechtigung, indem Sie sich als Erbe ins Grundbuch eintragen lassen. Dies erfordert einen Erbschein oder ein Testament, das die Erbschaft bestätigt. Zusätzlich sollten Sie eine Immobilienbewertung durchführen lassen, um den Marktwert der Immobilie zu bestimmen. Es ist auch ratsam, eine professionelle Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen, um sicherzustellen, dass alle steuerlichen und rechtlichen Aspekte ordnungsgemäß gehandhabt werden.

Wie wird der Wert des geerbten Hauses ermittelt?

Der Wert eines geerbten Hauses wird üblicherweise durch eine professionelle Immobilienbewertung ermittelt. Ein zertifizierter Gutachter kann den aktuellen Marktwert der Immobilie bestimmen, der für die Berechnung der Erbschaftssteuer und die Festlegung des Verkaufspreises entscheidend ist. Diese Bewertung berücksichtigt Faktoren wie die Lage, den Zustand der Immobilie, aktuelle Markttrends und vergleichbare Verkaufspreise in der Region. Es ist wichtig, einen Gutachter zu wählen, der Erfahrung mit der Bewertung von geerbten Immobilien hat, um eine genaue und faire Schätzung zu erhalten.

Geerbtes Haus verkaufen

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Steuerliche Überlegungen: Was müssen Erben über Erbschafts- und Spekulationssteuer wissen?

Beim Verkauf eines geerbten Hauses sind vor allem zwei Steuerarten zu beachten: die Spekulationssteuer und die Erbschaftssteuer. Beide Steuern können die finanziellen Aspekte des Verkaufs erheblich beeinflussen, und es ist wichtig, sie im Rahmen Ihrer Entscheidungsfindung zu berücksichtigen.

Erbschaftssteuer

Die Erbschaftssteuer wird auf den Wert des geerbten Vermögens erhoben. In Deutschland sind die Höhe der Steuer und die Freibeträge abhängig vom Verwandtschaftsgrad zum Verstorbenen und vom Wert des Erbes.

  • Freibeträge: Die Freibeträge variieren; Ehepartner und Kinder haben in der Regel höhere Freibeträge als andere Erben.
  • Steuerklassen: Es gibt verschiedene Steuerklassen, die bestimmen, wie hoch der Steuersatz ist. Je näher das Verwandtschaftsverhältnis, desto niedriger der Steuersatz.
  • Bewertung: Der Wert der Immobilie zum Zeitpunkt des Erbfalls ist maßgeblich für die Berechnung der Erbschaftssteuer. Eine offizielle Bewertung kann erforderlich sein, um diesen Wert festzustellen.

Erbschaftssteuer: Verständnis der Freibeträge

Die Erbschaftssteuer wird auf den Wert des geerbten Vermögens erhoben. Der Steuersatz und die Freibeträge variieren je nach Ihrem Verwandtschaftsgrad zum Verstorbenen. Hier sind die aktuellen Freibeträge:

  • Ehepartner und Lebenspartner: bis zu 500.000 Euro
  • Kinder und Stiefkinder: bis zu 400.000 Euro
  • Enkelkinder: bis zu 200.000 Euro
  • Urenkel: bis zu 100.000 Euro
  • Eltern und Großeltern bei Erbschaft: bis zu 100.000 Euro
  • Geschwister, Nichten, Neffen, Eltern und Großeltern bei Schenkung: bis zu 20.000 Euro

Wenn der Wert des geerbten Hauses unter dem Freibetrag liegt, fällt möglicherweise keine Erbschaftssteuer an. Andernfalls wird der Steuerbetrag basierend auf dem übersteigenden Wert berechnet.

Spekulationssteuer

Die Spekulationssteuer (im Kontext von privaten Veräußerungsgeschäften) bezieht sich auf den Gewinn, der aus dem Verkauf von Immobilien erzielt wird, wenn zwischen Kauf und Verkauf weniger als zehn Jahre liegen. Für geerbte Immobilien gilt jedoch eine Besonderheit:

  • Zehnjahresfrist: Für geerbte Immobilien beginnt die Zehnjahresfrist nicht mit dem Erbfall, sondern mit dem ursprünglichen Erwerb durch den Erblasser. Wenn also der Erblasser die Immobilie länger als zehn Jahre vor dem Verkauf besessen hat, fällt keine Spekulationssteuer an.
  • Gewinnberechnung: Die Spekulationssteuer wird auf den Gewinn aus dem Verkauf angewandt, also die Differenz zwischen Verkaufspreis und dem ursprünglichen Kaufpreis des Erblassers. Notwendige Kosten für die Anschaffung und Veräußerung sowie nachgewiesene Wertverbesserungen können abgezogen werden.

Es ist wichtig zu beachten, dass, wenn die Immobilie über zehn Jahre im Besitz war oder als Hauptwohnsitz des Erben genutzt wurde (unter bestimmten Bedingungen), der Verkauf steuerfrei sein kann.

Wann ist der Verkauf eines geerbten Hauses steuerfrei?

Der Verkauf eines geerbten Hauses kann unter bestimmten Bedingungen steuerfrei sein. Diese Bedingungen betreffen hauptsächlich die Spekulationssteuer, da die Erbschaftssteuer unabhängig von einem späteren Verkauf auf den Erbantritt erhoben wird. Für die Spekulationssteuer sind folgende Szenarien relevant, in denen der Verkauf steuerfrei sein kann:

1. Besitzdauer von über zehn Jahren

Die Spekulationssteuer fällt nicht an, wenn die Immobilie zum Zeitpunkt des Verkaufs seit mindestens zehn Jahren im Besitz des Verstorbenen und/oder des Erben war. Wichtig ist hierbei, dass die Zehnjahresfrist ab dem ursprünglichen Erwerbsdatum des Erblassers berechnet wird, nicht ab dem Zeitpunkt der Erbschaft.

2. Eigennutzung vor dem Verkauf

Ein weiterer Fall, in dem der Verkauf eines geerbten Hauses steuerfrei sein kann, ist die Eigennutzung der Immobilie durch den Erben. Wenn der Erbe die Immobilie im Jahr des Verkaufs und in den zwei Jahren davor selbst bewohnt hat, ist der Verkauf steuerfrei. Diese Regelung gilt sowohl für die Spekulationssteuer als auch für die Erbschaftssteuer im Kontext der Nutzung der Immobilie.

3. Nutzung als Hauptwohnsitz durch den Erblasser

Falls der Verstorbene die Immobilie bis zu seinem Tod als Hauptwohnsitz genutzt hat und diese unmittelbar nach dem Erbfall verkauft wird, kann der Verkauf ebenfalls steuerfrei sein. Dies gilt jedoch nur, wenn der Erblasser die Immobilie selbst bis zum Zeitpunkt seines Todes bewohnt hat und der Verkauf kurz nach der Erbschaft erfolgt.


Wann muss die Erbschaftsteuer für ein geerbtes Haus bezahlt werden?

Die Erbschaftsteuer für ein geerbtes Haus wird fällig, sobald das Finanzamt die Erbschaftsteuererklärung des Erben ausgewertet hat und einen Steuerbescheid erstellt. In Deutschland müssen Erben innerhalb von sechs Monaten nach Kenntnisnahme des Erbfalls eine Erbschaftsteuererklärung beim zuständigen Finanzamt einreichen. Die Zahlung der Erbschaftsteuer erfolgt dann in der Regel innerhalb eines Monats nach Zustellung des Steuerbescheides.

Fristen und Verfahren:

  1. Anzeigepflicht: Erben sind verpflichtet, den Erbfall dem Finanzamt anzuzeigen, meistens innerhalb von vier Wochen nach Kenntniserlangung.
  2. Abgabe der Erbschaftsteuererklärung: Diese muss innerhalb von sechs Monaten nach Erbfall eingereicht werden, wenn ein Testament vorliegt oder eine Erbschaftssteuer zu erwarten ist.
  3. Steuerbescheid und Zahlung: Nach Prüfung der Erklärung durch das Finanzamt wird ein Steuerbescheid versandt. Die Erbschaftsteuer ist dann innerhalb der im Bescheid genannten Frist zu zahlen.

Besonderheiten bei der Bewertung der Immobilie:

Die Höhe der Erbschaftsteuer hängt maßgeblich vom Verkehrswert der Immobilie ab, der zum Zeitpunkt des Erbfalls gilt. Das Finanzamt kann eine Bewertung verlangen, um den genauen Wert der Immobilie festzustellen, was entscheidend für die Höhe der Steuer ist. In einigen Fällen kann es sinnvoll sein, einen unabhängigen Gutachter zu beauftragen, um den realistischen Marktwert zu bestimmen, besonders wenn dieser vom Finanzamt geschätzte Wert als zu hoch erscheint.

Steuerliche Auswirkungen eines Verkaufs

Obwohl der Verkauf eines geerbten Hauses selbst nicht direkt die Erbschaftssteuer betrifft, können die Erlöse aus dem Verkauf unter Umständen für die Begleichung dieser Steuerschuld verwendet werden. Es ist jedoch wichtig, die langfristigen finanziellen und steuerlichen Konsequenzen eines solchen Schrittes zu bedenken.

Tipp
Die Erbschaftssteuer muss innerhalb einer gesetzlich festgelegten Frist nach Antritt des Erbes an das Finanzamt gezahlt werden. Wichtig zu wissen ist, dass die Erbschaftssteuer unabhängig vom späteren Verkauf der Immobilie anfällt. Ein Verkauf der Immobilie hat somit keinen direkten Einfluss auf die Höhe der bereits entrichteten oder zu entrichtenden Erbschaftssteuer.


Wichtige Überlegungen vor der Veräußerung eines geerbten Hauses

Nach dem Erhalt einer Immobilienerbschaft stehen Erben oft vor vielen Fragen, die geklärt werden müssen, bevor sie über den Verkauf des geerbten Hauses entscheiden. Hier sind einige der wesentlichen Punkte, die vor der Veräußerung berücksichtigt werden sollten:

1. Alleinerbe oder Miterbe?

  • Alleinerbe: Als Alleinerbe haben Sie die volle Entscheidungsgewalt über die Immobilie und können eigenständig über den Verkauf entscheiden.
  • Miterbe: Sind Sie Teil einer Erbengemeinschaft, müssen alle Entscheidungen bezüglich der Immobilie gemeinschaftlich getroffen werden. Dies kann den Verkaufsprozess komplizieren und erfordert die Zustimmung aller Miterben.

2. Grundbucheintrag

  • Der nächste Schritt ist die Klärung des Grundbucheintrags. Um die Immobilie verkaufen zu können, muss der oder die Erben als neue Eigentümer im Grundbuch eingetragen sein. Dieser Schritt setzt voraus, dass alle erbrechtlichen Fragen geklärt sind und der Erbschein vorliegt.

3. Erbschein

  • Der Erbschein ist ein amtliches Dokument, das die Erbberechtigung und die Erbquoten der Erben bestätigt. Er wird benötigt, um den Grundbucheintrag zu ändern und die Erben als neue Eigentümer einzutragen. Ohne einen Erbschein ist es in der Regel nicht möglich, das geerbte Haus rechtlich wirksam zu verkaufen.

4. Verkehrswert und Gutachter

  • Um einen angemessenen Verkaufspreis festlegen zu können, ist es wichtig, den Verkehrswert der Immobilie zu kennen. Ein professioneller Gutachter kann eine Bewertung vornehmen und den aktuellen Marktwert der Immobilie ermitteln. Dies ist besonders relevant, um realistische Verkaufspreise zu setzen und auch für steuerliche Bewertungen.

Tipp
Beauftragen Sie  einen Makler mit der Ermittlung des Verkehrswertes und sparen Sie sich den kostenpflichtigen. Wir unterstützen Sie gern dabei.

Immobilien gemeinsam erben – die Besonderheiten in einer Erbengemeinschaft

Das gemeinsame Erben von Immobilien und die damit verbundene Bildung einer Erbengemeinschaft bringt spezifische Herausforderungen und Besonderheiten mit sich. Eine Erbengemeinschaft entsteht, wenn mehrere Personen gemeinsam Erben eines Nachlasses werden, zu dem auch Immobilien gehören können. Im Folgenden werden die wichtigsten Aspekte und Besonderheiten einer Erbengemeinschaft im Kontext von Immobilienerbschaften beleuchtet.

Gemeinsame Entscheidungsfindung

Die Mitglieder einer Erbengemeinschaft müssen bei Entscheidungen bezüglich der geerbten Immobilie einstimmig agieren. Dies betrifft Verkauf, Vermietung oder auch Umbaumaßnahmen. Die Notwendigkeit eines Konsenses kann Entscheidungsprozesse verlangsamen und erfordert oft Kompromisse.

Verwaltung der Immobilie

Die Verwaltung der geerbten Immobilie obliegt der Erbengemeinschaft als Ganzes. Dazu gehören die Instandhaltung, die Zahlung von Steuern und Abgaben sowie die Regelung der Nutzung. Die Erbengemeinschaft kann beschließen, ein Mitglied mit der Verwaltung zu beauftragen oder einen externen Verwalter zu engagieren.

Teilungsversteigerung

Wenn innerhalb der Erbengemeinschaft keine Einigkeit über die Zukunft der Immobilie erzielt werden kann, steht den Erben die Möglichkeit einer Teilungsversteigerung offen. Bei diesem Verfahren wird die Immobilie öffentlich versteigert, um den Erlös unter den Miterben aufzuteilen. Diese Option kann jedoch zu finanziellen Einbußen führen und sollte als letztes Mittel betrachtet werden.

Auseinandersetzung und Auszahlung

Ein Erbe kann jederzeit die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft verlangen, was in der Regel die Aufteilung des Nachlasses bedeutet. Bei Immobilien kann dies durch Verkauf und Teilung des Erlöses oder durch Übernahme der Immobilie durch einen Erben gegen Auszahlung der anderen Miterben erfolgen.

Steuerliche Aspekte

Die steuerlichen Konsequenzen einer Erbengemeinschaft können komplex sein, insbesondere hinsichtlich der Erbschaftssteuer und möglicher Steuervorteile. Eine frühzeitige steuerliche Beratung ist empfehlenswert, um die steuerlichen Belastungen zu minimieren.

Was sind die rechtlichen Schritte beim Verkauf eines geerbten Hauses?

Der Verkauf eines geerbten Hauses umfasst mehrere rechtliche Schritte und erfordert verschiedene Dokumente und Genehmigungen, um den Prozess reibungslos und gesetzeskonform zu gestalten. Hier ist eine Übersicht über die wesentlichen rechtlichen Schritte:

1. Erbschein einholen

Der erste Schritt ist die Beantragung eines Erbscheins beim Nachlassgericht. Dieses Dokument dient als amtlicher Nachweis der Erbberechtigung und ist notwendig, um als neuer Eigentümer im Grundbuch eingetragen zu werden.

2. Grundbuchänderung beantragen

Nach Erhalt des Erbscheins müssen die Erben eine Änderung des Grundbucheintrags beantragen, um offiziell als neue Eigentümer der Immobilie eingetragen zu werden. Dieser Schritt erfolgt in der Regel über einen Notar.

3. Bewertung der Immobilie

Um einen angemessenen Verkaufspreis festzulegen und für die Berechnung der Erbschaftssteuer (falls zutreffend), kann es notwendig sein, die Immobilie durch einen zertifizierten Gutachter bewerten zu lassen.

4. Energieausweis besorgen

Beim Verkauf eines Hauses ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen gültigen Energieausweis vorzulegen. Dieser gibt Auskunft über den energetischen Zustand der Immobilie.

Für den Verkauf kann in Erwägung gezogen werden, einen Immobilienmakler zu engagieren.

5. Verkaufsangebot erstellen

Mit allen relevanten Informationen zur Immobilie kann nun ein Verkaufsangebot erstellt werden. Dieses sollte alle wesentlichen Eigenschaften und den Zustand der Immobilie detailliert beschreiben.

6. Kaufvertrag vorbereiten

Der Kaufvertrag muss von einem Notar vorbereitet und beurkundet werden. Er enthält alle Details zum Verkauf, einschließlich Kaufpreis, Zahlungsbedingungen und Übergabedatum.

7. Notartermin und Beurkundung

Beim Notartermin müssen sowohl Verkäufer als auch Käufer anwesend sein. Der Notar liest den Kaufvertrag vor, und beide Parteien müssen ihr Einverständnis geben, bevor der Vertrag offiziell beurkundet wird.

8. Übergabe der Immobilie

Nach der Beurkundung des Kaufvertrags und der vollständigen Zahlung des Kaufpreises erfolgt die Übergabe der Immobilie an den Käufer. Hierbei werden in der Regel alle Schlüssel übergeben und ein Übergabeprotokoll angefertigt.

9. Umschreibung im Grundbuch

Abschließend wird der Käufer als neuer Eigentümer im Grundbuch eingetragen. Die Umschreibung erfolgt erst nach Nachweis der Zahlung der Grunderwerbsteuer durch den Käufer.

Diese Schritte können je nach lokalen Gesetzen und Vorschriften variieren. Es ist ratsam, einen Anwalt oder Notar zu konsultieren, um sicherzustellen, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt sind und der Verkaufsprozess reibungslos verläuft.

Sollte man einen Immobilienmakler engagieren, um das geerbte Haus zu verkaufen?

Die Entscheidung, ob man einen Immobilienmakler für den Verkauf eines geerbten Hauses engagieren sollte, hängt von verschiedenen Faktoren ab und kann erhebliche Vorteile bieten. Hier sind einige Überlegungen, die Ihnen bei der Entscheidung helfen können:

Vorteile der Beauftragung eines Immobilienmaklers:

  • Marktkenntnis: Makler verfügen über detaillierte Kenntnisse des lokalen Immobilienmarktes und können den Verkaufspreis entsprechend anpassen, um den besten Preis für Ihre Immobilie zu erzielen.
  • Zeitersparnis: Ein Makler übernimmt den gesamten Verkaufsprozess, von der Auflistung über die Durchführung von Besichtigungen bis hin zur Verhandlung mit potenziellen Käufern. Dies kann Ihnen viel Zeit und Arbeit ersparen.
  • Verkaufsförderung: Professionelle Makler nutzen verschiedene Kanäle, um Ihre Immobilie zu bewerben, und erreichen so eine breitere Käuferschicht.
  • Verhandlungserfahrung: Makler haben Erfahrung in Verhandlungen und können in Ihrem Namen den bestmöglichen Verkaufspreis aushandeln.
  • Rechtliche Sicherheit: Makler sind mit den rechtlichen Anforderungen des Immobilienverkaufs vertraut und können helfen, potenzielle rechtliche Fallstricke zu vermeiden.

Nachteile der Beauftragung eines Immobilienmaklers:

  • Kosten: Die Beauftragung eines Maklers ist mit Kosten verbunden, üblicherweise in Form einer Provision, die ein bestimmter Prozentsatz des Verkaufspreises ist. Dies kann die Nettoerlöse aus dem Verkauf verringern.
  • Persönliche Präferenzen: Einige Verkäufer ziehen es vor, direkten Kontakt zu Käufern zu haben und den Verkaufsprozess selbst zu steuern, was bei der Arbeit mit einem Makler eingeschränkt sein könnte.

Verkauf, Vermietung oder Eigennutzung: Was ist sinnvoller?

Bei der Entscheidung, ob Sie ein geerbtes Haus verkaufen, vermieten oder selbst nutzen sollten, spielen sowohl persönliche als auch finanzielle Faktoren eine Rolle. Jede dieser Optionen hat spezifische Vor- und Nachteile, die sorgfältig abgewogen werden müssen. Hier ist ein Überblick, der Ihnen helfen kann, die beste Entscheidung zu treffen:

Verkauf

Vorteile: Sofortige Liquidität und die Befreiung von der Verantwortung für Instandhaltung und Verwaltung der Immobilie. Ideal, wenn der Markt hohe Verkaufspreise bietet.

Nachteile: Potenzielle Kapitalertragsteuern, falls der Wert der Immobilie gestiegen ist. Einmalige Einnahme ohne langfristige Erträge.

Vermietung

Vorteile: Regelmäßiges Einkommen und potenzielle Wertsteigerung der Immobilie. Steuerliche Vorteile durch Abschreibungen und Abzug von Instandhaltungskosten.

Nachteile: Verwaltungsaufwand, mögliche Probleme mit Mietern, und die Notwendigkeit, sich um Instandhaltung und Reparaturen zu kümmern.

Eigennutzung

Vorteile: Persönlicher Nutzen und emotionale Bindung; keine Mietkosten für eigenes Wohnen.

Nachteile: Bindung von Kapital, laufende Kosten für Instandhaltung und Steuern ohne direkte Einnahmen.

Vor- und Nachteile des Verkaufs vs. Vermietung eines geerbten Hauses

  • Verkauf: Ermöglicht die unmittelbare Realisierung des Wertes der Immobilie und kann steuerlich günstig sein, wenn die Immobilie bereits lange im Besitz des Erblassers war und keine Spekulationssteuer anfällt.
  • Vermietung: Bietet ein fortlaufendes Einkommen und kann zu einer Wertsteigerung der Immobilie beitragen, birgt jedoch das Risiko von Leerständen und Mietausfällen sowie potenziellen Konflikten mit Mietern.

Persönliche und finanzielle Faktoren, die die Entscheidung beeinflussen

  • Persönliche Lebenssituation: Wohnen Sie in der Nähe der Immobilie und können sich um die Verwaltung kümmern? Planen Sie, selbst in der Immobilie zu wohnen?
  • Marktsituation: Wie ist die aktuelle Marktlage in der Region? Hohe Verkaufspreise könnten einen Verkauf attraktiv machen, während starke Mietmärkte eine Vermietung vorteilhaft erscheinen lassen.
  • Steuerliche Überlegungen: Welche steuerlichen Auswirkungen haben Verkauf, Vermietung oder Eigennutzung? Sind steuerliche Freibeträge verfügbar oder fallen Steuern an?
  • Zukünftige Pläne und finanzielle Sicherheit: Wird das Geld aus dem Verkauf für andere Investitionen benötigt? Kann das regelmäßige Einkommen aus einer Vermietung zur finanziellen Sicherheit beitragen?