Räumungsklage: Ablauf, Dauer und Tipps zur Vermeidung – Ihre Rechtsanleitung


Räumungsklage

Räumungsklage

In der Welt der Vermietung ist die Räumungsklage ein wichtiges, aber oft letztes Mittel für Vermieter, um die Kontrolle über ihre Immobilie zurückzugewinnen, wenn ein Mieter mietvertragliche Pflichten verletzt. Dieses Verfahren ist komplex und von zahlreichen rechtlichen Vorgaben geprägt, die sowohl Vermieter als auch Mieter kennen sollten. Hier sind die vier wichtigsten Fakten zum Thema Räumungsklage:

Die 3 wichtigsten Fakten zur Räumungsklage
  1. Eine Räumungsklage wird eingeleitet, wenn ein Mieter erheblich gegen den Mietvertrag verstößt, sei es durch unbezahlte Miete, unerlaubte Untervermietung, zu laute Musik oder bauliche Änderungen ohne Erlaubnis.

  2. Die rechtliche Grundlage für eine Räumungsklage in Deutschland ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankert, insbesondere in den §§ 543 und 569 BGB für die fristlose Kündigung und § 573 BGB für die ordentliche Kündigung.

  3. Der Ablauf einer Räumungsklage umfasst mehrere Schritte, beginnend mit der Kündigung des Mietverhältnisses über die Einreichung der Klage bis hin zur möglichen Zwangsräumung durch einen Gerichtsvollzieher.



Inhaltsverzeichnis - Kurzübersicht

  1. Was ist eine Räumungsklage und wann wird sie eingeleitet?
  2. Wie funktioniert der Ablauf einer Räumungsklage?
  3. Wie lange dauert eine Räumungsklage?
  4. Welche Rechte und Pflichten haben Vermieter und Mieter?
  5. Wie kann man eine Räumungsklage vermeiden?

Was ist eine Räumungsklage und wann wird sie eingeleitet?

Eine Räumungsklage ist ein gerichtliches Verfahren, das von einem Vermieter gegen einen Mieter eingeleitet wird, um die zwangsweise Räumung einer Mietimmobilie durchzusetzen. Dieses Verfahren kommt zum Einsatz, wenn der Mieter gegen wesentliche Bestimmungen des Mietvertrags verstoßen hat und nicht freiwillig auszieht, nachdem ihm gekündigt wurde. Die Gründe für die Einleitung einer Räumungsklage können vielfältig sein, beinhalten aber typischerweise:

  • Unbezahlte Miete: Der häufigste Grund für eine Räumungsklage ist der Zahlungsverzug des Mieters. Gemäß § 543 Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 BGB kann der Vermieter bei einem Zahlungsrückstand von zwei Monatsmieten fristlos kündigen.
  • Pflichtverletzungen: Andere Pflichtverletzungen, wie die unbefugte Untervermietung der Immobilie, erhebliche Störung des Hausfriedens (z.B. durch zu laute Musik) oder unerlaubte bauliche Veränderungen, können ebenfalls zur Kündigung und anschließenden Räumungsklage führen.
  • Verstoß gegen den Mietvertrag: Jeder erhebliche Verstoß gegen Bestimmungen des Mietvertrags, der nicht behoben wird, kann eine Kündigung rechtfertigen.

Die Einleitung einer Räumungsklage erfolgt in der Regel nach einer Kündigung des Mietverhältnisses, wenn der Mieter die Immobilie nicht innerhalb der gesetzlich oder vertraglich vorgesehenen Frist verlässt. Vor der Kündigung muss in vielen Fällen (je nach Grund der Kündigung) der Mieter abgemahnt werden, um ihm die Möglichkeit zu geben, sein Verhalten zu ändern oder ausstehende Forderungen zu begleichen. Bei Zahlungsrückständen ist jedoch unter bestimmten Umständen eine sofortige fristlose Kündigung möglich, ohne dass eine vorherige Abmahnung erforderlich ist.

Die rechtliche Grundlage für die Einleitung einer Räumungsklage findet sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), insbesondere in den Paragraphen, die das Mietrecht regeln (§§ 543, 569, 573 BGB). Die genauen Voraussetzungen und das Verfahren können jedoch je nach Einzelfall und den spezifischen Umständen variieren


Welche rechtlichen Grundlagen gelten für Räumungsklagen in Deutschland?

In Deutschland sind die rechtlichen Grundlagen für Räumungsklagen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) festgelegt. Das Mietrecht, das einen Teil des BGB bildet, regelt die Beziehungen zwischen Mietern und Vermietern und umfasst detaillierte Vorschriften zur Kündigung von Mietverhältnissen und zur Durchführung von Räumungsklagen. Hier sind die wichtigsten Paragraphen und ihre Bedeutungen:

  1. § 543 BGB – Außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund: Dieser Paragraph ermöglicht es Vermietern, das Mietverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu beenden, wenn ein "wichtiger Grund" vorliegt. Ein solcher Grund ist gegeben, wenn dem kündigenden Teil, unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen, die Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zur vereinbarten Beendigung des Mietverhältnisses unzumutbar ist. Zahlungsverzug des Mieters stellt einen häufigen Grund für eine fristlose Kündigung dar.

  2. § 569 BGB – Außerordentliche fristlose Kündigung für Wohnraum aus wichtigem Grund: Ähnlich wie § 543 BGB, spezifiziert § 569 BGB Gründe für die fristlose Kündigung, die speziell für Wohnraummietverhältnisse gelten. Hier wird unter anderem der Zahlungsverzug detaillierter geregelt, indem festgelegt wird, dass ein Mieter bei einem Rückstand von zwei Monatsmieten fristlos gekündigt werden kann.

  3. § 573 BGB – Ordentliche Kündigung des Vermieters: Dieser Paragraph regelt die ordentliche Kündigung durch den Vermieter, die einer Frist bedarf. Die Gründe für eine solche Kündigung können Eigenbedarf des Vermieters, Vertragsverletzungen durch den Mieter, die nicht die Schwere einer fristlosen Kündigung erreichen, oder andere im Gesetz genannte Gründe sein.

  4. § 574 BGB – Widerspruch des Mieters gegen die Kündigung: Mieter haben das Recht, gegen eine Kündigung Widerspruch einzulegen, wenn die Beendigung des Mietverhältnisses für sie oder ihre Familie eine Härte bedeuten würde, die auch unter Würdigung der berechtigten Interessen des Vermieters nicht zu rechtfertigen ist.

  5. Zivilprozessordnung (ZPO): Neben dem BGB regelt auch die Zivilprozessordnung Verfahrensweisen im Zusammenhang mit Räumungsklagen, insbesondere die Durchführung der Zwangsvollstreckung und Räumung durch den Gerichtsvollzieher.

Diese Paragraphen bilden die rechtliche Grundlage für die Einleitung und Durchführung von Räumungsklagen in Deutschland. Sie geben den rechtlichen Rahmen vor, innerhalb dessen Vermieter und Mieter agieren müssen, und definieren die Voraussetzungen, unter denen eine Räumung rechtmäßig ist

Wie läuft eine Räumungsklage schrittweise ab?

Der Ablauf einer Räumungsklage in Deutschland ist durch verschiedene rechtliche Schritte gekennzeichnet, die sowohl den Interessen des Vermieters als auch den Rechten des Mieters Rechnung tragen. Hier ist eine schrittweise Erläuterung des Prozesses:

1. Feststellung der Kündigungsgründe

Bevor eine Räumungsklage eingeleitet werden kann, muss der Vermieter einen oder mehrere gültige Kündigungsgründe gemäß den Bestimmungen des BGB feststellen. Dies könnte Zahlungsverzug, erhebliche Vertragsverletzungen oder andere im Gesetz genannte Gründe sein.

2. Kündigung des Mietverhältnisses

  • Fristlose Kündigung: Bei schwerwiegenden Verstößen, wie z.B. erheblichem Zahlungsverzug, kann der Vermieter eine fristlose Kündigung aussprechen.
  • Ordentliche Kündigung: Bei weniger gravierenden Verstößen oder bei Kündigung aus Eigenbedarf muss eine ordentliche Kündigung unter Einhaltung der gesetzlichen Fristen erfolgen.

3. Abmahnung (optional, je nach Fall)

In einigen Fällen, insbesondere bei Verstößen gegen Vertragspflichten, die nicht Zahlungsverzug sind, kann oder muss vor der Kündigung eine Abmahnung erfolgen. Diese dient dazu, den Mieter auf sein vertragswidriges Verhalten hinzuweisen und ihm eine Frist zur Beseitigung der Vertragsverletzung zu setzen.

4. Einreichung der Räumungsklage

Verlässt der Mieter nach der Kündigung die Wohnung nicht freiwillig, kann der Vermieter eine Räumungsklage beim zuständigen Amtsgericht einreichen. Der Antrag muss die Kündigung und den Grund für die Räumungsklage beinhalten.

5. Gerichtsverfahren

  • Zustellung der Klage an den Mieter: Der Mieter erhält eine Kopie der Räumungsklage und hat die Möglichkeit, schriftlich darauf zu reagieren.
  • Mündliche Verhandlung: In der Regel wird eine mündliche Verhandlung anberaumt, bei der beide Parteien ihre Argumente vorbringen können.

6. Urteil und Räumungstitel

  • Urteil: Fällt das Gericht ein Urteil zugunsten des Vermieters, erhält dieser einen Räumungstitel, der ihn zur Zwangsräumung berechtigt.
  • Möglichkeit der Berufung: Gegen das Urteil können Rechtsmittel eingelegt werden, was den Prozess verzögern kann.

7. Zwangsvollstreckung

Mit dem Räumungstitel kann der Vermieter beim Gericht die Zwangsvollstreckung beantragen. Ein Gerichtsvollzieher wird beauftragt, die Räumung durchzuführen, falls der Mieter nicht freiwillig auszieht.

8. Räumung der Wohnung

Die tatsächliche Räumung erfolgt durch den Gerichtsvollzieher, der, falls notwendig, die Unterstützung der Polizei anfordern kann, um die Wohnung zu räumen und dem Vermieter zurückzugeben.

Wichtig zu beachten

Der gesamte Prozess einer Räumungsklage kann zeit- und kostenintensiv sein. Es ist ratsam, dass Vermieter und Mieter versuchen, eine außergerichtliche Einigung zu finden, bevor sie diesen Weg beschreiten. In jedem Fall ist es empfehlenswert, rechtlichen Beistand in Anspruch zu nehmen, um die eigenen Rechte und Pflichten genau zu verstehen und korrekt zu handeln


Welche weiteren Gründe neben unbezahlter Miete können zu einer Räumungsklage führen?

Neben dem häufigsten Grund für Räumungsklagen, der unbezahlten Miete, gibt es eine Reihe weiterer Gründe, die einen Vermieter dazu veranlassen können, eine Räumungsklage gegen einen Mieter einzuleiten. Diese Gründe stehen in der Regel im Zusammenhang mit Verstößen gegen die im Mietvertrag festgelegten Bedingungen oder dem Gesetz. Hier sind einige der weiteren Gründe aufgeführt:

1. Erhebliche Verletzung der Vertragspflichten durch den Mieter

Dies umfasst eine breite Palette von Verhaltensweisen, die von der Beschädigung der Mietimmobilie bis hin zu Verstößen gegen die Hausordnung reichen können. Beispiele hierfür sind:

  • Beschädigung der Mietimmobilie, die über den normalen Verschleiß hinausgeht.
  • Störung des Hausfriedens, z.B. durch wiederholte laute Musik oder Partys, die andere Mieter oder Nachbarn erheblich stören.

2. Unbefugte Untervermietung

Wenn ein Mieter ohne die erforderliche Zustimmung des Vermieters Teile der Wohnung untervermietet, kann dies einen gültigen Grund für eine Räumungsklage darstellen. Dies gilt insbesondere, wenn im Mietvertrag ausdrücklich eine Genehmigung für die Untervermietung gefordert wird.

3. Nutzung der Mietimmobilie zu unerlaubten oder illegalen Zwecken

Die Nutzung der Wohnung für illegale Aktivitäten (wie Drogenhandel) oder für Zwecke, die im Mietvertrag ausdrücklich untersagt sind (z.B. gewerbliche Nutzung in einer ausschließlich als Wohnraum vermieteten Immobilie), kann zur Kündigung und einer anschließenden Räumungsklage führen.

4. Verweigerung von Instandsetzungs- oder Modernisierungsmaßnahmen

In bestimmten Fällen kann der Vermieter gesetzlich berechtigt oder sogar verpflichtet sein, Instandsetzungs- oder Modernisierungsmaßnahmen durchzuführen. Verweigert ein Mieter unbegründet den Zugang zur Wohnung für diese Maßnahmen, kann dies ebenfalls einen Kündigungsgrund darstellen.

5. Überbelegung der Mietwohnung

Die Überbelegung der Wohnung, bei der mehr Personen in der Wohnung leben, als vertraglich vereinbart oder als für die Größe der Wohnung angemessen betrachtet wird, kann ebenfalls zu einer Kündigung führen.

Diese und andere spezifische Gründe für eine Räumungsklage sind im Mietvertrag und in den gesetzlichen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) festgelegt. Es ist wichtig, dass sowohl Mieter als auch Vermieter ihre Rechte und Pflichten kennen, um Konflikte zu vermeiden, die zu einer Räumungsklage führen könnten. In vielen Fällen ist eine frühzeitige Kommunikation und das Bemühen um eine einvernehmliche Lösung der beste Weg, um rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden.

Wie kann man eine Räumungsklage vermeiden? Gibt es präventive Maßnahmen?

Die Vermeidung einer Räumungsklage liegt sowohl im Interesse des Mieters als auch des Vermieters, da der Prozess zeit- und kostenintensiv sein und zu einem angespannten Verhältnis zwischen den Parteien führen kann. Hier sind präventive Maßnahmen aufgeführt, die helfen können, eine Räumungsklage zu vermeiden:

Für Mieter
  1. Pünktliche Mietzahlung: Die Miete rechtzeitig zu zahlen, ist die grundlegendste Anforderung. Bei vorübergehenden finanziellen Engpässen sollte der Mieter frühzeitig das Gespräch mit dem Vermieter suchen, um mögliche Lösungen zu besprechen.

  2. Einhaltung des Mietvertrags: Mieter sollten alle Bedingungen des Mietvertrags einhalten, einschließlich der Regelungen zur Nutzung der Immobilie, Haustierhaltung, Untervermietung und anderer spezifischer Bestimmungen.

  3. Kommunikation mit dem Vermieter: Bei Problemen oder Unklarheiten ist es wichtig, offen und rechtzeitig mit dem Vermieter zu kommunizieren. Viele Konflikte lassen sich durch ein klärendes Gespräch lösen, bevor sie eskalieren.

  4. Pflege der Mietimmobilie: Eine sorgfältige Behandlung der Wohnung und die Durchführung kleinerer Instandhaltungsmaßnahmen (soweit im Mietvertrag vorgesehen) können ebenfalls dazu beitragen, Konflikte zu vermeiden.

Für Vermieter
  1. Auswahl der Mieter: Eine sorgfältige Auswahl der Mieter, einschließlich Bonitätsprüfung und Einholung von Referenzen, kann helfen, Probleme von vornherein zu vermeiden.

  2. Klarer und fairer Mietvertrag: Der Mietvertrag sollte klar, verständlich und fair sein, sodass beide Parteien ihre Rechte und Pflichten kennen. Dies beugt Missverständnissen vor.

  3. Offene Kommunikation: Vermieter sollten für Anliegen ihrer Mieter erreichbar sein und Konflikte durch offene und konstruktive Gespräche zu lösen versuchen.

  4. Regelmäßige Instandhaltung: Durch die regelmäßige Wartung und Instandhaltung der Immobilie können Vermieter sicherstellen, dass die Wohnung in einem guten Zustand bleibt und potenzielle Streitpunkte minimiert werden.

Allgemeine Maßnahmen

  • Mediation: Bei Konflikten kann die Einschaltung eines neutralen Dritten, wie eines Mediators, hilfreich sein, um eine außergerichtliche Einigung zu erzielen.
  • Flexibilität: Sowohl Mieter als auch Vermieter sollten bereit sein, Kompromisse einzugehen, um eine für beide Seiten akzeptable Lösung zu finden.

Die Vermeidung von Räumungsklagen erfordert ein proaktives Handeln, gegenseitigen Respekt und die Bereitschaft, Probleme konstruktiv zu lösen. Durch die Beachtung dieser präventiven Maßnahmen können viele der häufigsten Gründe für Räumungsklagen vermieden werden.


Wie lange dauert eine Räumungsklage: Ein Überblick

Die Dauer einer Räumungsklage in Deutschland kann variieren und hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter die Komplexität des Falls, die Arbeitsbelastung des zuständigen Gerichts und ob der Mieter gegen die Kündigung oder die Räumungsklage Widerspruch einlegt. Eine allgemeingültige Aussage zur genauen Dauer ist daher schwierig, aber im Folgenden finden Sie eine grobe Einschätzung:

1. Kündigungsfrist

Die Dauer beginnt mit der Einhaltung der Kündigungsfrist, die im Mietvertrag vereinbart oder gesetzlich vorgeschrieben ist. Bei einer fristlosen Kündigung wegen erheblicher Vertragsverletzungen, wie z.B. bei Zahlungsverzug, entfällt diese Wartezeit, während eine ordentliche Kündigung je nach Mietdauer von drei Monaten bis zu neun Monaten reichen kann.

2. Vorgerichtliche Versuche

Vor der Einreichung einer Räumungsklage wird oft versucht, eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Die Dauer dieser Phase ist variabel und hängt von der Bereitschaft der Parteien ab, eine Lösung zu finden.

3. Gerichtsverfahren

Nach Einreichung der Räumungsklage beim zuständigen Amtsgericht beginnt das eigentliche Gerichtsverfahren. Die Zeit bis zum ersten Verhandlungstermin kann mehrere Wochen bis Monate betragen. Das Gerichtsverfahren selbst kann, abhängig vom Einzelfall, von wenigen Monaten bis zu über einem Jahr dauern, besonders wenn umfangreiche Beweisaufnahmen oder mehrere Verhandlungstermine notwendig sind.

4. Vollstreckung des Räumungsurteils

Nach Erhalt eines positiven Urteils und eines vollstreckbaren Räumungstitels muss der Vermieter diesen beim Gerichtsvollzieher zur Vollstreckung einreichen. Auch hier kann es aufgrund von Wartezeiten bei den Gerichtsvollziehern zu weiteren Verzögerungen kommen, die von einigen Wochen bis zu mehreren Monaten reichen können.

Fazit

Insgesamt kann der Prozess einer Räumungsklage von der Kündigung bis zur tatsächlichen Räumung der Wohnung zwischen einigen Monaten und über zwei Jahre dauern. Diese Zeitspanne unterstreicht die Bedeutung einer frühzeitigen Kommunikation und des Versuchs, Konflikte außergerichtlich zu lösen, um langwierige und kostspielige rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden

Mögliche Alternativen zur Räumungsklage

Die Räumungsklage ist zwar der einzige Weg, um eine Garantie für den Auszug des Mieters zu erhalten, doch sie ist auch mit hohen Kosten und einem starken Nervenverschleiß auf beiden Seiten verbunden. Wer sich trotz aller Querelen noch gütlich einigen möchte, kann deshalb der jeweils anderen Seite die folgenden Alternativen vorschlagen.

1) Mietvertrag aufheben

Bereits vor der Einreichung einer Räumungsklage kann der Vermieter seinem Mieter eine Aufhebung des Mietvertrages anbieten. Meist handelt es sich hierbei um eine Art Deal, bei der beide Seiten Kompromisse eingehen, aber auch Bonbons erhalten. So kann der Mieter der Aufhebung seines Vertrages zu einem bestimmten Zeitpunkt zustimmen, wenn er hierfür die geschuldete Miete nicht mehr begleichen muss.

Verstößt der Mieter gegen die im Mietaufhebungsvertrag angegebene Auszugsverpflichtung, ist abermals die Räumungsklage das letzte Mittel.

2) Räumungsvergleich vorschlagen

Auch im Gerichtssaal kann noch eine verhältnismäßig gütliche Einigung erzielt werden. Bei dieser verpflichtet sich der Mieter vor dem Richter, bis zu einem bestimmten Termin auszuziehen. Sein Vorteil: Es kommt zu keiner Zwangsräumung und somit zu keiner weiteren Erhöhung der Kosten.

Hält sich der Mieter im Fall eines Räumungsvergleichs nicht an seinen Auszugstermin, kann der Vermieter unverzüglich die Zwangsräumung beauftragen.



Welche Rechte und Pflichten haben Mieter und Vermieter im Rahmen einer Räumungsklage?

Im Rahmen einer Räumungsklage haben sowohl Mieter als auch Vermieter bestimmte Rechte und Pflichten, die durch das deutsche Mietrecht geregelt sind. Diese rechtlichen Rahmenbedingungen sollen einen fairen Prozess gewährleisten und die Interessen beider Parteien schützen. Hier eine Übersicht über die wichtigsten Rechte und Pflichten:

Rechte und Pflichten des Vermieters

  1. Recht auf fristgerechte Mietzahlung: Der Vermieter hat das Recht, die vereinbarte Miete pünktlich zu erhalten. Bei Zahlungsverzug hat der Vermieter das Recht, nach entsprechender Mahnung und Fristsetzung eine Kündigung auszusprechen.

  2. Recht auf Einhaltung des Mietvertrags: Der Vermieter kann erwarten, dass der Mieter alle im Mietvertrag festgelegten Bedingungen einhält, einschließlich der Regelungen zur Nutzung der Immobilie und eventuellen Unterlassungen von störendem Verhalten.

  3. Pflicht zur Instandhaltung: Der Vermieter ist verpflichtet, die Mietimmobilie in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten und notwendige Reparaturen durchzuführen.

  4. Recht auf Durchführung einer Räumungsklage: Bei schwerwiegenden Vertragsverstößen hat der Vermieter das Recht, eine Räumungsklage einzuleiten, um die Wohnung zurückzuerhalten.

Rechte und Pflichten des Mieters

  1. Recht auf Gebrauch der Mietimmobilie: Der Mieter hat das Recht, die gemietete Immobilie im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen zu nutzen.

  2. Pflicht zur pünktlichen Mietzahlung: Der Mieter ist verpflichtet, die Miete pünktlich und in voller Höhe zu zahlen.

  3. Recht auf eine bewohnbare Immobilie: Der Mieter hat das Recht, eine Immobilie zu bewohnen, die sich in einem guten und sicheren Zustand befindet. Der Vermieter ist verpflichtet, alle notwendigen Reparaturen durchzuführen, um diesen Zustand zu gewährleisten.

  4. Recht zur Verteidigung gegen eine Räumungsklage: Der Mieter hat das Recht, sich gegen eine Räumungsklage zu verteidigen, mögliche Einwände geltend zu machen und gegebenenfalls eine gerichtliche Überprüfung der Kündigungsgründe zu verlangen.

  5. Pflicht zur Rückgabe der Immobilie bei Vertragsende: Nach Beendigung des Mietverhältnisses ist der Mieter verpflichtet, die Immobilie in einem vertragsgemäßen Zustand zurückzugeben.


Kosten einer Räumungsklage: Ein umfassender Überblick

Die Kosten einer Räumungsklage in Deutschland setzen sich aus verschiedenen Posten zusammen und können je nach Komplexität des Falls, der Dauer des Verfahrens und dem Wert des Räumungsgegenstands variieren. Zu den wesentlichen Kostenfaktoren gehören Gerichtskosten, Anwaltsgebühren, Kosten für den Gerichtsvollzieher sowie mögliche Kosten für eine etwaige Lagerung des Eigentums des Mieters. Hier eine detaillierte Aufschlüsselung:

1. Gerichtskosten

Die Gerichtskosten richten sich nach dem Streitwert, der in Räumungsklagen in der Regel der Jahreskaltmiete entspricht. Diese Kosten umfassen die Gebühren für die Einreichung der Klage und die Durchführung des Gerichtsverfahrens. Die genauen Beträge sind in dem Kostenverzeichnis des Gerichtskostengesetzes (GKG) festgelegt.

2. Anwaltsgebühren

Die Anwaltsgebühren richten sich ebenfalls nach dem Streitwert und sind im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Sowohl für den Vermieter als auch für den Mieter entstehen Kosten für die anwaltliche Vertretung, die je nach Umfang der Tätigkeit und der Dauer des Verfahrens variieren können.

3. Kosten für den Gerichtsvollzieher

Falls ein Räumungstitel erwirkt wird, fallen für die Beauftragung des Gerichtsvollziehers zur Durchführung der Räumung zusätzliche Kosten an. Diese setzen sich aus den Gebühren für die Räumung selbst sowie eventuellen Auslagen, z.B. für die Beauftragung eines Schlüsseldienstes oder die Räumung und Einlagerung des Mieterbesitzes, zusammen.

4. Sonstige Kosten

Je nach Fall können weitere Kosten anfallen, beispielsweise für die Einlagerung von Gegenständen des Mieters, falls dieser sein Eigentum nicht selbst entfernt, oder für die Renovierung der Wohnung nach einer erfolgten Räumung.

Beispielrechnung

Angenommen, der Streitwert einer Räumungsklage (basierend auf der Jahreskaltmiete) beträgt 10.000 Euro, könnten die Kosten grob wie folgt aussehen (diese Zahlen sind beispielhaft und können je nach Fall variieren):

  • Gerichtskosten: ca. 500 bis 1.000 Euro
  • Anwaltsgebühren: ca. 1.300 bis 2.000 Euro pro Partei (abhängig von der Verfahrensdauer und dem Umfang der anwaltlichen Tätigkeit)
  • Kosten für den Gerichtsvollzieher: ca. 150 bis 400 Euro (ohne zusätzliche Auslagen)