Wer zahlt den Makler? Höhe online berechnen
Wer zahlt den Makler bei Kaufimmobilien? Verständliche Erklärung der aktuellen Regelung
Beim Erwerb von Immobilien ist oft unklar, wer die Maklerprovision trägt. Seit dem 23. Dezember 2020 gibt es in Deutschland neue Regelungen, die klarstellen, wie die Provision zwischen Käufer und Verkäufer aufgeteilt wird:
Grundlagen der Maklerprovision
Die Person, die den Makler beauftragt – üblicherweise der Verkäufer –, trägt grundsätzlich die Maklerkosten. Der Verkäufer schließt dabei einen Maklervertrag, der den Makler ermächtigt, beide Seiten zu vertreten. Dies ermöglicht es dem Makler, sowohl mit dem Verkäufer als auch mit potenziellen Käufern zu agieren.
Zustimmung des Käufers zur Provisionszahlung
In der Praxis erfolgt die Zustimmung zur Provisionszahlung oft über Online-Plattformen wie ImmobilienScout24. Ein Käufer gibt sein Einverständnis zur Zahlung der Provision, woraufhin er das Exposé mit der genauen Adresse und weiteren Details zur Immobilie erhält.
Teilung der Provision
Das Gesetz sieht vor, dass die Maklerprovision maximal hälftig zwischen Käufer und Verkäufer geteilt wird. Diese Regelung soll sicherstellen, dass die Last der Provision gerecht verteilt wird:
- Einseitige Beauftragung: Wenn ein Maklervertrag nur mit einer Partei, dem Verkäufer, besteht, kann der Makler dennoch bis zu 50% der Provision vom Käufer verlangen. Dies ist jedoch nur zulässig, wenn auch der Verkäufer mindestens die Hälfte der Kosten trägt. Diese Vereinbarung muss im Kaufvertrag explizit festgehalten werden.
Wichtige Ausnahmen
Die gesetzlichen Regelungen zur Provisionsaufteilung gelten für Verbraucher, die Immobilien zum privaten Gebrauch erwerben. Bei gewerblichen Immobilientransaktionen und Mehrfamilienhäusern bleibt die Höhe der Provision verhandelbar.
Fazit
Die Neuregelungen bieten eine klare Basis für die Provisionszahlungen bei Immobilienkäufen. Sie stellen sicher, dass die Kosten für den Makler fair zwischen den Parteien verteilt werden und geben sowohl Käufern als auch Verkäufern eine solide Grundlage für die Verhandlung der Maklerkosten. Dies fördert Transparenz und Gerechtigkeit im Immobilienmarkt.

Wer zahlt den Makler?
Wie hoch ist die Maklerprovision: Jetzt online berechnen
Um eine präzise Berechnung der Maklerkosten für Ihre individuelle Situation vorzunehmen, empfehlen wir Ihnen, unseren Maklerkostenrechner zu verwenden. In den meisten Bundesländern beträgt die übliche Provision 7,14%, wobei sie in drei Bundesländern niedriger ausfällt. Um Ihnen die Bedienung zu vereinfachen, haben wir im Auswahlmenü des Rechners nur diese beiden Prozentsätze hinterlegt.
Übersicht der Maklerprovision nach Bundesland
Diese Tabelle zeigt die gängige Praxis der Handhabung der Maklerprovision, bei der die Kosten üblicherweise zwischen Käufer und Verkäufer geteilt werden.
Bundesland | Maklerprovision gesamt |
---|---|
Baden-Württemberg | 7.14% |
Bayern | 7.14% |
Berlin | 7.14% |
Brandenburg | 7.14% |
Hessen | 5.95% |
Hamburg | 6.25% |
Bremen / Mecklenburg-Vorpommern | 5.95% |
Niedersachsen* | 7.14% |
Nordrhein-Westfalen | 7.14% |
Rheinland-Pfalz | 7.14% |
Saarland | 7.14% |
Sachsen-Anhalt | 7.14% |
Sachsen | 7.14% |
Schleswig-Holstein | 7.14% |
Thüringen | 7.14% |
Verhandlungsspielraum bei der Maklerprovision: Wer hat Einfluss?
Die Möglichkeit, die Höhe der Maklerprovision bei Kaufimmobilien zu verhandeln, steht grundsätzlich demjenigen zu, der den Makler beauftragt – in den meisten Fällen ist dies der Verkäufer.
Seit der gesetzlichen Neuregelung zum 23. Dezember 2020 muss jedoch sichergestellt werden, dass die Provision fair zwischen Käufer und Verkäufer geteilt wird. Das bedeutet konkret: Auch wenn der Verkäufer über den Prozentsatz der Maklerprovision verhandeln kann, ist der Käufer rechtlich nur dazu verpflichtet, maximal die Hälfte dieser vereinbarten Provision zu tragen.
Diese Regelung zielt darauf ab, die Kostenlast gerechter zu verteilen und potenziellen Käufern entgegenzukommen, die zuvor oft die gesamte Provision selbst tragen mussten, unabhängig davon, wer den Makler ursprünglich beauftragt hatte. Während also der Verhandlungsspielraum bei der Festlegung der Provision primär beim Auftraggeber des Maklers liegt, profitiert der Käufer indirekt von dieser Regelung durch eine Begrenzung seines Kostenanteils.
Wann ist die Maklerprovision fällig?
Die Frage, wann eine Maklerprovision zu zahlen ist, lässt sich unabhängig davon, wer den Makler beauftragt hat, klar beantworten: Eine Provision wird geschuldet, sobald der Makler seinen Vermittlungsauftrag erfolgreich abgeschlossen hat, sprich, wenn durch seine Vermittlung ein Kauf-, Pacht- oder Mietvertrag zustande gekommen ist (gemäß § 652 BGB). Für die Fälligkeit der Provision ist entscheidend, dass die Tätigkeit des Maklers eine wesentliche Rolle beim Abschluss des Vertrags gespielt hat.
Dies ist beispielsweise der Fall, wenn ein Kaufinteressent durch den Makler auf das Objekt aufmerksam wurde oder die Verhandlungen durch den Makler geführt wurden. Der Makler kann seine Provision ebenfalls fordern, wenn er sein Fachwissen erfolgreich in den Dienst der Vertragsparteien gestellt hat und dies zum Vertragsabschluss beigetragen hat.
Sollte jedoch der Auftraggeber selbstständig, ohne Zutun des Maklers, einen passenden Käufer, Mieter oder das gewünschte Objekt finden, entsteht in der Regel keine Provisionspflicht. Eine Ausnahme bildet der sogenannte qualifizierte Alleinauftrag. In diesem Fall hat der Makler das exklusive Recht zur Vermarktung des Objekts, und der Eigentümer ist nicht berechtigt, eigenständig nach Interessenten zu suchen.
Wer zahlt den Makler? Häufig gestellte Fragen und Antworten
Was regelt das Gesetz zur Maklerprovision?
Seit dem 23. Dezember 2020 ist durch das Gesetz geregelt, dass die Maklerprovision fair zwischen Käufer und Verkäufer aufgeteilt werden muss, wenn es um den Kauf von Wohnimmobilien geht. Dies bedeutet, dass keiner der beiden Parteien mehr als die Hälfte der Provision tragen muss.
Wie wird die Maklerprovision aufgeteilt, wenn nur eine Partei den Makler beauftragt hat?
Auch wenn nur eine Partei (typischerweise der Verkäufer) den Makler beauftragt hat, kann sie nicht mehr als die Hälfte der Provision auf die andere Partei umlegen. Die genaue Aufteilung sollte im Kaufvertrag festgehalten werden.
Kann die Höhe der Maklerprovision verhandelt werden?
Ja, die Höhe der Maklerprovision ist verhandelbar. Obwohl das Gesetz die Teilung der Provision regelt, legt es keine festen Sätze fest. Die Provision ist daher Gegenstand der Vereinbarung zwischen Makler und Auftraggeber.
Gibt es Ausnahmen von der Regelung zur geteilten Maklerprovision?
Das Gesetz gilt primär für den Kauf von Wohnimmobilien durch Verbraucher. Bei gewerblichen Käufen oder dem Kauf von Mehrfamilienhäusern kann die Maklerprovision weiterhin frei verhandelt werden, und es gibt keine gesetzliche Pflicht zur Teilung.
Was passiert, wenn ich als Käufer den Makler nicht direkt beauftragt habe?
Selbst wenn Sie als Käufer den Makler nicht direkt beauftragt haben, sind Sie gemäß dem neuen Gesetz dazu verpflichtet, maximal die Hälfte der Provision zu zahlen, sofern der Verkäufer die andere Hälfte trägt.
Was bedeutet ein qualifizierter Alleinauftrag für die Provisionspflicht?
Bei einem qualifizierten Alleinauftrag verpflichtet sich der Eigentümer, den Verkauf der Immobilie ausschließlich über den beauftragten Makler abzuwickeln. In diesem Fall kann der Makler die Provision auch dann fordern, wenn der Eigentümer selbst einen Käufer findet, da der Makler exklusiv mit der Vermarktung betraut wurde.