Widerrufsrecht Maklervertrag


Am 13. Juni 2014 trat die EU-Verbraucherrichtlinie in Kraft, die die Rechte der Verbraucher EU-weit vereinheitlicht und stärkt. Mit im Gepäck war das Recht des Verbrauchers, einen einmal abgeschlossenen Maklervertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angaben von Gründen widerrufen zu können.

Widerrufsrecht Maklervertrag nur bei Fernabsatzverträgen

Das Widerrufsrecht gilt jedoch nur bei Maklerverträgen, nicht auch bei Kauf- oder Mietverträgen. Meist werden Kauf- oder Mietverträge jedoch ohnehin nicht über einen Fernabsatzkanal, sondern persönlich geschlossen, wodurch sie nicht unter das hier beschriebene Widerrufsrecht fallen.

Der Makler muss den Verbraucher außerdem über sein Widerrufsrecht informieren, und zwar bereits bei Vertragsabschluss in schriftlicher Form. Tut er es nicht, verlängert sich das Widerrufsrecht auf ein Jahr und zwei Wochen nach Vertragsabschluss.

Wann kommt ein Maklervertrag zustande?

Für Verbraucher ist oft verwirrend, dass für das Zustandekommen eines Maklervertrages nicht zwangsläufig ein Schriftstück unterschrieben worden sein muss. Die meisten Maklerverträge kommen durch Angebot und Annahme zustande.

Das sieht in der Praxis so aus: Sie sehen eine Immobilienanzeige auf der Internetseite eines Maklers und fordern per Mail das Exposé an. Mit dieser Anforderung machen Sie das Angebot, mit dem Makler zusammenzuarbeiten, sollten Sie an der Immobilie ernsthaftes Interesse haben. Sendet der Makler Ihnen das Exposé zu, nimmt er das Angebot an – ein Maklervertrag ist zustande gekommen. Da der Makler Sie spätestens jetzt über Ihr Widerrufsrecht informieren muss, kann auf vielen Maklerseiten erst dann die Anforderung eines Exposés abgeschickt werden, wenn man zuvor ein Häkchen setzt bei „Ich habe die Widerrufsbelehrung gelesen“ (oder ein ähnlicher Wortlaut).

Maklervertrag widerrufen

Widerrufen Sie den Maklervertrag innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss, müssen beide Seiten, also Sie und der Makler, bereits empfangene Leistungen zurückgewähren. In den meisten Fällen ist dies jedoch nur eine theoretische Verpflichtung, da ein Makler erst mit einem erfolgreichen Verkauf seine Provision verdient. Trotzdem kann ein Makler diese Regelung nutzen, um eine Wertersatzklausel durchzusetzen.

Die Wertersatzklausel besagt, dass die Leistungen des Maklers bis zum Widerruf zu vergüten sind. Hat der Makler also zwei Besichtigungstermine mit Ihnen durchgeführt und widerrufen Sie dann den Vertrag, kann er Ihnen diese beiden Termine in Rechnung stellen, sofern Sie der Wertersatzklausel zugestimmt haben. Andere Makler beginnen erst mit Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist mit ihrer Arbeit, um auf diesem Weg der Widerrufsfristgefahr zu entgehen. Viele Makler verzichten jedoch ganz auf diese Maßnahmen, da es das Berufsrisiko eines jeden Maklers ist, für geleistete Arbeit nur bei erfolgreich vermitteltem Verkauf honoriert zu werden.

Hausverkauf trotz Vorfälligkeitsentschädigung?

So manch einem schlackern beim ersten Hören „seiner“ Vorfälligkeitsentschädigung die Ohren. Viele überlegen in diesem Moment, den Hausverkauf doch nicht durchzuführen. Hierbei handelt es sich jedoch meist um eine Milchmädchenrechnung, denn das Geld für die Vorfälligkeitsentschädigung hätten Sie ohnehin gezahlt: als Zinszahlungen auf die Raten. Darüber hinaus kann die Marktlage für Immobilien so gut sein, dass der zu erwartende Verkaufsgewinn die Vorfälligkeitsentschädigung schlicht in den Schatten stellt.

Sie sollten deshalb in Ruhe überlegen, ob sich ein Hausverkauf für Sie lohnt oder nicht. Wenn Sie Ihr Vorhaben mit einem unserer Makler besprechen, wird er oder sie Sie auch im Punkt Vorfälligkeitsentschädigung bei Hausverkauf kompetent beraten.

Maklervertrag nach Kauf widerrufen

Manch ein Verbraucher möchte sich die Maklerprovision sparen, indem er den Maklervertrag nach Kauf der Immobilie widerruft. Dieses Vorgehen ist jedoch nicht zulässig und wird von der Verbraucherrichtlinie nicht gedeckt. Tatsächlich erlischt das Widerrufsrecht vorzeitig bei vollständig erbrachter Leistung des Dienstleisters (= bei Maklern also der Kaufvermittlung), um den Dienstleister vor Widerrufsbetrug zu schützen.

Kritik am Widerrufsrecht Maklervertrag

Da das Widerrufsrecht bei vollständig erbrachter Leistung vorzeitig erlischt, stellt sich die Frage, wie sinnvoll das Widerrufsrecht bei Maklerverträgen überhaupt ist. Auch auf Verbraucherseite entsteht kein zusätzlicher Schutz: Hat der Verbraucher keiner Wertersatzklausel zugestimmt, muss er die geleistete Arbeit des Maklers nur im Erfolgsfall, also beim Kauf der Immobilie, bezahlen. Oftmals besichtigen Interessenten verschiedene Immobilien, bis sie sich für eine entscheiden. Für diese Arbeit müssen sie in aller Regel keinen Wertersatz leisten.