Maklergebühren: Wer zahlt beim Hausverkauf? - inkl. Rechner


Beim Verkauf einer Immobilie stellt sich immer die Frage: Wer zahlt die Maklergebühren beim Hausverkauf? Diese Kosten können erheblich sein und beeinflussen die Entscheidung, ob und wie Sie einen Makler beauftragen. Wir erklären Ihnen, wer die Maklerprovision übernimmt, welche gesetzlichen Regelungen gelten und wie Sie Maklerkosten sparen können. Nutzen Sie auch unseren Online-Rechner, um die genaue Höhe Ihrer Maklergebühr zu berechnen!

Wer zahlt die Maklergebühr? Die wichtigsten Fakten im Überblick
  • Neue Regelung seit 2020: Seit der Gesetzesänderung ist die Aufteilung der Maklerkosten beim Hausverkauf gesetzlich geregelt und wird zwischen Käufer und Verkäufer geteilt.

  • Verhandelbarkeit der Maklerprovision: Trotz der gesetzlichen Vorgaben bleibt die Höhe der Maklerprovision verhandelbar. Verkäufer und Käufer können über die genaue Kostenaufteilung im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben sprechen.
Wer zahlt die Maklergebühr?

Wer zahlt die Maklergebühr?


Wer zahlt die Maklergebühren beim Hausverkauf? Neue Regelungen für Käufer und Verkäufer

Seit der Gesetzesänderung im Dezember 2020 ist die Aufteilung der Maklergebühr beim Hausverkauf in Deutschland klar geregelt. Käufer und Verkäufer müssen sich die Kosten mindestens hälftig teilen, um eine gerechtere Verteilung der Gebühren zu gewährleisten.

Wer zahlt die Maklergebühr beim Hausverkauf?
Anders als früher, als oft nur der Käufer die Provision trug, teilen sich nun beide Parteien die Kosten. Dies bedeutet: Der Verkäufer muss mindestens 50 % der Maklerprovision übernehmen.

Vertragsfreiheit
Verkäufer und Käufer können eine individuelle Aufteilung der Maklergebühr vereinbaren, solange der Verkäufer mindestens die Hälfte der Kosten trägt.

Höhe der Maklergebühren beim Hausverkauf

Die Höhe der Maklerprovision ist in Deutschland verhandelbar und richtet sich nach regional üblichen Sätzen. In den meisten Fällen bewegt sich die Provision zwischen 5,95 % und 7,14 % des Verkaufspreises.

Rechenbeispiel:
Für eine Immobilie mit einem Kaufpreis von 300.000 Euro und einer Provision von 7,14 % ergeben sich 21.420 Euro Maklergebühren. Diese teilen sich Käufer und Verkäufer zu je 10.710 Euro.

In der Regel wird ein Makler vom Verkäufer beauftragt, um den Verkaufsprozess professionell zu unterstützen. Die genaue Aufteilung der Kosten wird im Maklervertrag festgelegt. Seit 2020 gilt: Die Provision muss mindestens hälftig zwischen Käufer und Verkäufer aufgeteilt werden.

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Mit unserem Konzept zahlen sowohl Verkäufer als auch Käufer lediglich 1,5 % – insgesamt 3 % statt der üblichen 7,14 %. Diese faire Aufteilung bietet Ihnen deutliche Kostenvorteile.

  • Geringere Kosten: Sie sparen als Verkäufer, da Sie nur 1,5 % Maklerprovision tragen – auch der Käufer zahlt denselben Anteil.

  • Klare Kostenstruktur: Keine versteckten Gebühren – volle Transparenz bei der Aufteilung der Maklergebühren.

  • Professionelle Vermarktung: Optimale Präsentation Ihrer Immobilie und gezielte Vermarktungsstrategie für den erfolgreichen Verkauf.

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Wer zahlt zuerst die Maklergebühr beim Hausverkauf?

Die Maklergebühr wird üblicherweise erst nach erfolgreichem Abschluss des Verkaufs fällig, wenn der Kaufvertrag notariell beurkundet wurde. Danach stellt der Makler separate Rechnungen an Käufer und Verkäufer aus, entsprechend der vertraglich vereinbarten Aufteilung.

Zahlungsprozess im Überblick:

  • Rechnungsstellung: Nach Abschluss des Kaufvertrags stellt der Makler seine Rechnung aus.

  • Fälligkeit: Die Zahlung erfolgt in der Regel kurz nach Erhalt der Rechnung und muss innerhalb der im Vertrag festgelegten Frist beglichen werden.

  • Reihenfolge der Zahlung: Es gibt keine festgelegte Reihenfolge für die Zahlung. Käufer und Verkäufer zahlen meist zeitgleich oder nacheinander, je nach Vereinbarung und Ablauf.

Wichtig: Achten Sie auf die vertraglichen Vereinbarungen zur Zahlung, um Missverständnisse zu vermeiden.


FAQs zu den Maklergebühren beim Hausverkauf

  • Wer zahlt die Maklergebühren beim Hausverkauf? Laut dem seit 2020 geltenden Gesetz müssen die Maklergebühren hälftig zwischen Käufer und Verkäufer aufgeteilt werden. Beide Parteien tragen in der Regel je 50 % der Gesamtkosten.

  • Kann die Maklergebühr verhandelt werden? Ja, die Maklergebühr ist verhandelbar. Verkäufer und Käufer haben die Möglichkeit, eine individuelle Aufteilung im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben zu vereinbaren.

  • Wann wird die Maklergebühr fällig? Die Gebühr wird erst nach erfolgreichem Vertragsabschluss fällig, sobald der Kaufvertrag notariell beurkundet wurde.

  • Was passiert, wenn der Kaufvertrag scheitert?
    In diesem Fall entfällt der Anspruch auf die Maklergebühr, da die Provision erfolgsabhängig gezahlt wird.

  • Wann müssen Maklergebühren gezahlt werden?
    Die Gebühren werden nach erfolgreicher Beurkundung des Kaufvertrags fällig, meist innerhalb einer vertraglich festgelegten Frist nach Rechnungsstellung.