Maklerprovision: Wer zahlt den Makler beim Hausverkauf?


In der Immobilienbranche stellt die Maklerprovision einen signifikanten Kostenpunkt dar. Doch - wer zahlt die Maklerprovision – der Käufer, der Verkäufer oder beide? Die folgenden Abschnitte bieten detaillierte Einblicke in die Handhabung der Maklerprovision und wie Sie als Beteiligter bestmöglich davon profitieren können. Weiter unten finden Sie noch einen Rechner, der Ihnen die Maklerkosten berechnet.

Die 3 wichtigsten Punkte zum Thema "Wer zahlt die Maklerprovision":
  1. Neuordnung seit 2020: Durch gesetzliche Neuregelungen wird nun die Maklerprovision gerecht zwischen Käufer und Verkäufer aufgeteilt, was eine fairere Kostenverteilung beim Immobilienkauf ermöglicht.

  2. Verhandlungsspielraum: Trotz fester gesetzlicher Vorgaben bleibt Raum für individuelle Verhandlungen über die Höhe der Provision, wodurch Käufer und Verkäufer potenziell Kosten sparen können.

  3. Regionale Unterschiede: Die übliche Höhe der Maklerprovision kann variieren, weshalb es essentiell ist, sich über die lokalen Gepflogenheiten zu informieren und diese in Verhandlungen einzubeziehen.

Wer zahlt den Makler beim Hausverkauf?

Wer zahlt den Makler beim Hausverkauf?


Inhaltsverzeichnis

  1. Wer zahlt die Maklerprovision bei einem Hausverkauf?

  2. Gesetzliche Grundlagen zur Verteilung der Maklerprovision

  3. Verhandlungsspielraum bei der Maklerprovision (Verkäufer).

  4. Beispielrechnung zur Maklerprovision beim Hauskauf

Wer zahlt die Maklerprovision bei einem Hausverkauf?

Bei einem Hausverkauf in Deutschland ist die Frage, wer die Maklerprovision zahlt, seit einer Gesetzesänderung im Dezember 2020 klar geregelt. Diese Neuregelung zielt darauf ab, eine faire Aufteilung der Maklerkosten zwischen Käufer und Verkäufer zu gewährleisten.

Aktuelle gesetzliche Regelungen

Nach dem neuen Gesetz muss die Maklerprovision beim Verkauf von Wohnimmobilien grundsätzlich zwischen Käufer und Verkäufer geteilt werden. Das bedeutet, dass beide Parteien einen gleichwertigen Anteil der Kosten tragen. Die genaue Aufteilung der Maklerprovision muss im Maklervertrag festgehalten werden, bevor eine Verpflichtung für eine der Parteien entsteht.

Wer zahlt - Praktische Umsetzung
  • Vereinbarung im Maklervertrag: Die Aufteilung der Provision zwischen Käufer und Verkäufer muss explizit im Maklervertrag vereinbart werden. Dies stellt sicher, dass beide Parteien vor Vertragsabschluss über die zu erwartenden Kosten informiert sind.
  • Gleichwertige Beteiligung: Das Gesetz schreibt vor, dass der Beitrag des Käufers zur Maklerprovision nicht höher sein darf als der des Verkäufers. In der Praxis bedeutet dies meist eine hälftige Teilung der Gesamtkosten.
  • Zahlung nach Vertragsabschluss: Die Maklerprovision wird fällig, sobald der Kaufvertrag notariell beurkundet und alle Bedingungen für den Verkauf erfüllt sind.

Wer zahlt und wie hoch ist die Maklerprovision?

Die Höhe der Maklerprovision beim Hausverkauf kann in Deutschland variieren und hängt von mehreren Faktoren ab, wie der Region, dem vereinbarten Serviceumfang und den individuellen Vereinbarungen zwischen Makler und Auftraggeber.

In der Regel liegen die Maklerprovisionen  bei 7,14% des Verkaufspreises. der Immobilie, inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer von derzeit 19%.

Wer zahl die Maklerprovision: Ein Rechenbeispiel:

Angenommen, eine Immobilie wird für 300.000 Euro verkauft und es wird eine Maklerprovision von 7,14% (inkl. Mehrwertsteuer) vereinbart. Die Berechnung der Maklergebühr inklusive Mehrwertsteuer würde folgendermaßen aussehen:

  • Basis-Maklerprovision (inkl. MwSt.): 300.000 Euro * 7,14% = 21.420 Euro
  • Maklergebühr Käufer (50 %): 10.710 Euro
  • Maklergebühr Verkäufer (50 %): 10.710 Euro

Diese Provision wird nach der aktuellen Regelung in der Regel hälftig zwischen Käufer und Verkäufer geteilt. Der Verkäufer kann die Maklerprovision aber auch komplett übernehmen, damit wird die Immobilie dann provisionsfrei angeboten.


Nutzen Sie unseren Rechner, um die Höhe der Maklerprovision zu brechen

Einflussfaktoren auf die Höhe der Maklerprovision

Die Höhe der Maklerprovision beim Hausverkauf wird von verschiedenen Faktoren beeinflusst. Obwohl der Verkäufer den Makler beauftragt und somit die Provision  verhandelt, bestimmen letztendlich die gesetzlichen Regelungen und die Marktsituation, wie hoch die Kosten ausfallen und wie diese aufgeteilt werden. Hier sind einige Einflussfaktoren  für den Auftraggeber (Verkäufer der Immobilie):

Einflussfaktoren auf die Höhe der Maklerprovision:
  1. Regionale Gepflogenheiten: In verschiedenen Teilen Deutschlands können unterschiedliche übliche Sätze für die Maklerprovision existieren. Diese orientieren sich oft an lokalen Marktgegebenheiten.

  2. Art und Wert der Immobilie: Hochpreisige oder besondere Immobilien können gegebenenfalls höhere oder individuell verhandelte Provisionssätze nach sich ziehen.

  3. Umfang der Dienstleistung: Der Serviceumfang, den der Makler anbietet, von der einfachen Vermittlung bis hin zum Full-Service-Paket inklusive Marketing und Besichtigungen, kann ebenfalls Einfluss auf die Provision haben.

  4. Marktsituation: In einem Verkäufermarkt, in dem die Nachfrage das Angebot übersteigt, kann der Verkäufer eventuell eine niedrigere Provision aushandeln, da der Verkauf als weniger aufwendig angesehen wird.

Eigenleistung: Verkäufer können erwägen, bestimmte Aufgaben selbst zu übernehmen, wie beispielsweise die Durchführung von Besichtigungen, um den Makler zu einem Entgegenkommen bei der Provision zu bewegen. Wir bieten solches Konzept beispielsweise an und verlangen nur 1,5 % Maklerprovision für den Verkauf.

Wer zahlt zuerst die Maklergebühr beim Hausverkauf?

Bei einem Hausverkauf wird die Maklerprovision in der Regel nach dem erfolgreichen Abschluss des Kaufvertrags und der notariellen Beurkundung fällig. Die Zahlung der Maklerprovision erfolgt auf Basis einer Rechnung, die der Makler sowohl an den Käufer als auch an den Verkäufer stellt.

Maklerprovision - wer zahlt: Häufige Missverständnisse

Um die Maklerprovision beim Hausverkauf ranken sich viele Missverständnisse und Irrtümer. Eine klare Aufklärung hilft, Fehlannahmen zu vermeiden und informierte Entscheidungen zu treffen. Hier sind einige häufige Missverständnisse und die entsprechenden Klarstellungen:

1. Nur der Käufer zahlt die Maklerprovision

Irrtum: Vor der Gesetzesänderung 2020 war es üblich, dass der Käufer in den meisten Bundesländern die gesamte Maklerprovision zahlt. Klarstellung: Seit der Gesetzesänderung im Dezember 2020 muss die Maklerprovision grundsätzlich zwischen Käufer und Verkäufer geteilt werden, sofern nichts anderes vereinbart wurde bzw. der Verkäufer die gesamt Maklerprovision zahlt.

2. Die Höhe der Maklerprovision ist gesetzlich festgelegt

Irrtum: Viele glauben, es gäbe eine gesetzliche Vorgabe für die Höhe der Provision. Klarstellung: Die Höhe der Maklerprovision ist nicht gesetzlich fixiert, sondern verhandelbar. Es gibt lediglich gesetzliche Regelungen zur Aufteilung der Provision zwischen Käufer und Verkäufer.

3. Eine niedrigere Provision bedeutet schlechteren Service

Irrtum: Oft wird angenommen, dass ein geringerer Provisionsatz automatisch zu einer schlechteren Dienstleistung führt. Klarstellung: Die Qualität des Maklerservices hängt nicht direkt von der Höhe der Provision ab. Es ist wichtig, den Leistungsumfang und die Erfahrung des Maklers zu bewerten.

4. Der Verkäufer kann die Provision vollständig auf den Käufer abwälzen

Irrtum: Manche Verkäufer denken, sie könnten die gesamten Maklerkosten auf den Käufer übertragen. Klarstellung: Nach der aktuellen Gesetzgebung muss die Provision fair zwischen Käufer und Verkäufer aufgeteilt werden. Eine vollständige Übertragung der Kosten auf eine Partei ist nicht zulässig.

5. Maklerprovision ist immer vom Verkaufspreis abhängig

Irrtum: Es wird oft angenommen, dass die Provision ausschließlich vom Verkaufspreis der Immobilie abhängt. Klarstellung: Obwohl die Provision häufig prozentual zum Verkaufspreis berechnet wird, können individuelle Vereinbarungen getroffen werden, die beispielsweise einen Festbetrag oder gestaffelte Sätze vorsehen.