Vermieterbescheinigung: Mustervorlage und Infos


Wer das letzte Mal vor dem 1. November 2015 umgezogen ist, wird bei dem Wort Vermieterbescheinigung oder auch Wohnungsgeberbescheinigung vermutlich nur ratlos mit den Schultern zucken. Für Vermieter und Menschen mit häufigem Wohnwechsel gehört die Vermieterbescheinigung hingegen längst zum Alltag.

In diesem Artikel geben wir einen Rundum-Überblick über die Vermieterbescheinigung und stellen Ihnen ein kostenloses Muster zum Download zur Verfügung.

Hier Vermieterbescheinigung-Muster downloaden.

1) Vermieterbescheinigung als Folge des einheitlichen Meldegesetzes

Vor dem 1. November 2015 war das Meldegesetz Sache der Bundesländer. Die gängige Regelung: Zog eine Person zum Beispiel von Bayern nach Thüringen, so musste sie sich schlicht beim zuständigen Einwohnermeldeamt im neuen Wohnort anmelden. Seit dem 1. November 2015 regelt jedoch der Bund die Pflichten umziehender Personen. Das neue Bundesmeldegesetz sieht in § 19 vor, dass Vermieter zusätzlich den Einzug des neuen Mieters bestätigen müssen. Ohne diese Bestätigung kann der Anmeldevorgang nicht vorgenommen werden.

Diese neue Regelung bringt zwangsläufig eine Mitwirkungspflicht für den Wohnungsgeber. Ob nun Vermieter, Verwaltungsgesellschaft oder Familienangehöriger: Wer eine andere Person in seinen eigenen Räumlichkeiten wohnen lässt, muss dies gegenüber dem Einwohnermeldeamt bestätigen.

Gut zu wissen:
Es muss keine Mietzahlung fließen, damit die Vermieterbescheinigung nötig wird. Auch wer jemanden unentgeltlich bei sich wohnen lässt, muss dies angeben.

Wir sind Immobilien-Profis

Wir beraten Sie und bewerten Ihre Immobilie kostenlos vor Ort.

2) Was gehört in die Vermieterbescheinigung?

Es bestehen kaum Formvorgaben für eine Vermieterbescheinigung. Trotzdem muss aber natürlich erkennbar sein, wer wo seit wann wohnt. In die Vermieterbescheinigung gehören also zwingend die folgenden Punkte:

  • Name des Mieters/Eingezogenen
  • Adresse der Wohnung/Immobilie
  • Datum des Einzugs und Datum der Bescheinigung
  • Name und Anschrift des Wohnungsgebers
  • Unterschrift

Gut zu wissen:
Für die Vermieterbescheinigung ist nicht das Datum der Mietvertragsunterschrift relevant, sondern das Datum des Einzugs.

Vermieterbescheinigung: kostenloses Muster hier downloaden!

Wir sind Immobilien-Profis

Wir beraten Sie und bewerten Ihre Immobilie kostenlos vor Ort.

3) Welche Fristen und Fallstricke muss ich beachten?

Ab dem Einzug hat der Eingezogene zwei Wochen Zeit, um sich beim zuständigen Einwohnermeldeamt anzumelden. Lässt er diese Frist verstreichen, kann ein Bußgeld von 1.000 € verhängt werden. Umso ärgerlicher ist es also, wenn sich der Vermieter mit seinem Teil der Arbeit ordentlich Zeit lässt. In diesem Fall sollten Sie trotzdem zum Einwohnermeldeamt gehen und eine Fristverlängerung beantragen.

Halten sich Vermieter nicht an die Zwei-Wochen-Frist, so müssen auch sie mit einem Bußgeld in Höhe von 1.000 € rechnen.

Gut zu wissen:
Für die Vermieterbescheinigung ist sowohl die Papier- als auch die elektronische Form zulässig. Der Vermieter kann sie außerdem entweder direkt an das Einwohnermeldeamt senden oder dem Mieter aushändigen.

Haben Sie jemandem aus Gefälligkeit eine Vermieterbescheinigung ausgestellt, obwohl diese Person gar nicht bei Ihnen wohnt, handelt es sich um eine Scheinanmeldung. Hier wird es richtig teuer: Bis 50.000 € können die Behörden als Bußgeld verlangen.

Wir sind Immobilien-Profis

Wir beraten Sie und bewerten Ihre Immobilie kostenlos vor Ort.

4) Sinn der Vermieterbescheinigung

Vor allem im Bereich des Sozialleistungsbezugs ist es immer wieder vorgekommen, dass Personen an mehreren Wohnorten gemeldet waren und somit auch von mehreren Kommunen Sozialleistungen bezogen haben. Das neue Einwohnermeldegesetz will diesem Sozialleistungsbetrug etwas entgegensetzen. Auch die Verfolgung von Straftaten sowie die Aufdeckung von illegal in Deutschland lebenden Menschen wird durch die Vermieterbescheinigung vereinfacht.

Für Vermieter bedeutet das neue Gesetz ebenfalls mehr Kontrolle, denn jedem Vermieter steht das Recht auf Akteneinsicht zu. Wer als Vermieter also den Verdacht hat, dass seine Mieter die Wohnung unerlaubt untervermieten, kann beim Einwohnermeldeamt nachsehen, welche Personen an dieser Adresse gemeldet sind.

Gut zu wissen:
Beim Auszug ist die Vermieterbescheinigung nicht vorgeschrieben. Der ursprüngliche Gesetzesentwurf sah zwar auch hier eine entsprechende Meldepflicht vor, im tatsächlich umgesetzten Meldegesetz wurde dieser Passus jedoch gestrichen.

 

Wir sind Immobilien-Profis

Wir beraten Sie und bewerten Ihre Immobilie kostenlos vor Ort.