Teilungserklärung


Die Teilungserklärung unterteilt eine Immobilie in Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum. Sie gibt also an, ob ein Bereich einer Immobilie allen Eigentümern gehört oder nur einem allein.

Eine Teilungserklärung ist immer dann vonnöten, wenn eine Immobilie nicht komplett, sondern eben in Teilen verkauft werden soll. Käufer eines Mehrfamilienhauses benötigen also eine Teilungserklärung, wenn sie die Wohnungen einzeln als Eigentumswohnungen wieder verkaufen wollen. Auch Besitzer von Bauland, das in verschiedene Parzellen unterteilt und einzeln verkauft werden soll, müssen eine Teilungserklärung vorlegen können.

Teilungserklärung erstellen

Um eine rechtssichere Teilungserklärung erstellen zu können, müssen Sie beim zuständigen Bauamt zunächst eine Abgeschlossenheitsbescheinigung beantragen. Hierfür legen Sie dem Bauamt einen Aufteilungsplan vor, der Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum eines jeden Bereiches der Immobilie explizit ausweist.

Die Teilungserklärung selber nimmt dann auf diesen Aufteilungsplan Bezug und unterteilt noch einmal Sonder- und Gemeinschaftseigentum. In der Teilungserklärung wird auch vermerkt, wenn ein Eigentümer spezielle Rechte am Gemeinschaftseigentum hat.

Der Nutzen der Teilungserklärung

Die Teilungserklärung ist ein notariell unterschriebenes Dokument und somit rechtlich relevant. Kommen Streitigkeiten innerhalb einer Eigentümergemeinschaft bezüglich der Aufteilung von Renovierungskosten auf, kann anhand der Teilungserklärung genau überprüft werden, wem wie viele Quadratmeter gehören und wie hoch also jeder Anteil an den Kosten sein muss.
Änderungen der Teilungserklärung können dementsprechend nicht einfach so vorgenommen werden, sondern müssen von der Eigentümergemeinschaft beschlossen und ebenfalls notariell abgesegnet werden.