Schenkungssteuer - Wie hoch? Jetzt mit Rechner berechnen!


Die Schenkungssteuer ist eine direkte Steuer auf Vermögensübertragungen ohne Gegenleistung. Zur Einschätzung Ihrer möglichen Steuerlast, nutzen Sie einfach unseren Online-Schenkungsteuer-Rechner.

Drei wichtige Fakten zur Schenkungssteuer :
  1. Freibeträge: Je nach Verwandtschaftsgrad variieren die Freibeträge erheblich – von 500.000 Euro für Ehepartner bis zu 400.000 Euro für Kinder (§ 16 ErbStG).

  2. Steuerklassen und Steuersätze: Abhängig von der Nähe der Beziehung zwischen Schenkendem und Beschenktem, mit Steuersätzen von 7% bis 50% (§ 19 ErbStG).

  3. Anzeigepflichten: Überschreitungen der Freibeträge müssen gemeldet werden, mit festen Fristen für die Steuererklärung und -zahlung.

Schenkungssteuer -Rechner

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    Schenkungssteuer - Rechner: Jetzt berechnen.


    Wie wirkt sich der Verwandtschaftsgrad auf die Schenkungssteuer aus?

    Der Verwandtschaftsgrad zwischen dem Schenker und dem Beschenkten hat einen signifikanten Einfluss auf die Schenkungssteuer, vor allem in Bezug auf die Höhe der Freibeträge und die anzuwendenden Steuersätze. Hier eine Übersicht, wie sich der Verwandtschaftsgrad auswirkt:

    1.) Freibeträge: Diese variieren je nach Verwandtschaftsgrad und sind dazu gedacht, kleinere Schenkungen innerhalb der Familie steuerfrei zu stellen. Zum Beispiel erhalten Ehepartner und eingetragene Lebenspartner einen Freibetrag von 500.000 Euro, während Geschwister oder Nichten und Neffen nur einen Freibetrag von 20.000 Euro haben. Sie Tabelle weiter unten.

    2.) Steuersätze: Die Steuersätze bei der Schenkungssteuer steigen mit abnehmender Verwandtschaftsnähe. Die Steuerklassen I bis III reflektieren diese Unterschiede:

    • Steuerklasse I (enge Verwandte wie Ehepartner und Kinder) hat die niedrigsten Steuersätze.
    • Steuerklasse II umfasst entferntere Verwandte wie Geschwister, Nichten und Neffen.
    • Steuerklasse III wird für nicht verwandte Personen angewendet und hat die höchsten Steuersätze.

    Diese gestaffelten Freibeträge und Steuersätze sollen die finanzielle Belastung innerhalb der engsten Familienkreise reduzieren und gleichzeitig die steuerliche Erfassung von wertvolleren Transfers zu weniger nahestehenden Personen sicherstellen.

    Die Steuersätze variieren je nach Höhe des zu versteuernden Betrags und der zugeordneten Steuerklasse:

    Steuerpflichtiges Geschenk (über Freibetrag)Schenkungssteuerklasse ISchenkungssteuerklasse IISchenkungssteuerklasse III
    bis 75.000 Euro7,00 %
    15,00 % 30,00 %
    bis 300.000 Euro11,00 %
    20,00 % 30,00 %
    bis 600.000 Euro15,00 %
    25,00 %30,00 %
    bis 6.000.000 Euro19,00 %
    30,00 %30,00 %
    bis 13.000.000 Euro23,00 %
    35,00 %50,00 %
    bis 26.000.000 Euro27,00 %
    40,00 %50,00 %
    höher als 26.000.000 Euro30,00 %
    43,00 %50,00 %


    Welche Freibeträge gibt es bei der Schenkungssteuer?

    Bei der Schenkungssteuer gibt es verschiedene Freibeträge, die abhängig vom Verwandtschaftsgrad zwischen Schenker und Beschenktem sind.

    Die grundlegenden Freibeträge:

    VerwandtschaftsgradSchenkungssteuer Freibetrag
    Ehe- und Lebenspartner500.000 €
    Kinder, Stiefkinder, Adoptivkinder sowie Enkelkinder
    (wenn der mit dem Schenkenden verwandte Elternteil der Enkelkinder verstorben ist)
    400.000 €
    Enkel und Stiefenkel, wenn die Eltern noch leben200.000 €
    Eltern, Großeltern, Geschwister, Neffen und Nichten, Stiefeltern, Schwiegerkinder, Schwiegereltern20.000 €
    Nicht verwandte Bedachte oder uneheliche Lebenspartner20.000 €

      Wichtig: Diese Freibeträge gelten für einen Zeitraum von zehn Jahren.

      Wird innerhalb dieses Zeitraums erneut eine Schenkung von derselben Person erhalten, werden die Freibeträge zusammengerechnet.


      Welche Steuerbefreiungen gibt es bei der Schenkungssteuer?

      Die Schenkungssteuer sieht verschiedene Steuerbefreiungen vor, die es ermöglichen, bestimmte Vermögenswerte steuerfrei zu übertragen. Wichtige Befreiungen umfassen:

      • Persönliche Freibeträge: Wie bereits oben erwähnt variieren diese je nach Verwandtschaftsgrad.
      • Familienheim: Die Übertragung eines selbst genutzten Familienheims an Ehepartner oder Kinder ist unter der Bedingung der Selbstnutzung steuerfrei.
      • Hausrat und persönliche Gegenstände: Für nahe Verwandte sind Übertragungen von Hausrat bis zu 41.000 Euro und andere persönliche Gegenstände bis zu 12.000 Euro steuerfrei.
      • Unterstützungsleistungen: Angemessene Unterstützungs- oder Ausbildungszahlungen können unter bestimmten Umständen ebenfalls von der Schenkungssteuer befreit sein.

      Welche Pflichten entstehen bei einer Schenkung?

      Bei einer Schenkung entstehen verschiedene Pflichten, die sowohl den Schenker als auch den Beschenkten betreffen können:

      1. Anzeigepflicht: Schenkungen müssen in der Regel beim Finanzamt angezeigt werden (Schenkungssteuererklärung). Dies gilt besonders für Schenkungen, die über die geltenden Freibeträge hinausgehen. Die Anzeige muss innerhalb einer festgelegten Frist nach der Schenkung erfolgen.

      2. Steuererklärung: Der Beschenkte ist oft verpflichtet, eine Schenkungssteuererklärung abzugeben. Diese Pflicht tritt ein, wenn die Schenkung den Freibetrag übersteigt und somit steuerpflichtig wird.

      3. Steuerzahlung: Sollte eine Schenkungssteuer anfallen, muss diese fristgerecht gezahlt werden. Die Fristen und spezifischen Anforderungen können je nach Umständen der Schenkung und den lokalen Gesetzen variieren.

      4. Dokumentation und Nachweis: Sowohl Schenker als auch Beschenkter sollten die Schenkung und alle damit verbundenen Umstände sorgfältig dokumentieren. Dies ist wichtig für den Fall, dass das Finanzamt eine Überprüfung der Schenkung durchführt.

      Diese Pflichten sollen sicherstellen, dass alle relevanten Schenkungen korrekt versteuert werden und die steuerlichen Regelungen eingehalten werden.


      FAQ zur Schenkungssteuer: Wichtige Aspekte und Tipps

      1. Wie kann man eine Schenkung steuerlich optimieren?
      Es gibt Möglichkeiten, durch geschickte Planung und Nutzung der zehnjährigen Fristen die Schenkungssteuer zu reduzieren oder ganz zu vermeiden.

      2. Was passiert, wenn die 10-Jahres-Frist nicht eingehalten wird?
      Wenn innerhalb von zehn Jahren nach einer Schenkung weitere Vermögenswerte an dieselbe Person übertragen werden, werden die Werte zusammengerechnet, was zu einer höheren Steuerlast führen kann.

      3. Wie wird Auslandseigentum bei der Schenkungssteuer behandelt?
      Eigentum im Ausland unterliegt speziellen Regelungen und kann von der deutschen Schenkungssteuer betroffen sein, abhängig von den Doppelbesteuerungsabkommen und den lokalen Gesetzen des jeweiligen Landes.

      4. Sind Lebensversicherungen schenkungssteuerpflichtig?
      Die Übertragung einer Lebensversicherung kann unter bestimmten Umständen schenkungssteuerpflichtig sein, besonders wenn der Begünstigte geändert wird.

      5. Wie wird der Wert einer Schenkung ermittelt?
      Für die Bewertung von Schenkungen, insbesondere bei Immobilien oder Unternehmensanteilen, werden spezielle Bewertungsverfahren angewendet, um den Verkehrswert zum Zeitpunkt der Schenkung festzustellen.

      6. Welche Dokumente und Nachweise sind für die Schenkungssteuererklärung erforderlich?
      Zur ordnungsgemäßen Erklärung einer Schenkung gehören unter anderem Verträge, Gutachten zur Wertfeststellung und gegebenenfalls Nachweise über bisherige Schenkungen desselben Schenkers.

      7. Wie werden digitale Vermögenswerte bei Schenkungen behandelt?
      Digitale Vermögenswerte wie Kryptowährungen sind ebenfalls schenkungssteuerpflichtig und müssen entsprechend ihres Marktwertes zum Zeitpunkt der Schenkung bewertet werden.