Notarkosten steuerlich absetzen: Wann möglich?
Die drei wichtigsten Fakten zur Absetzbarkeit von Notarkosten:
Kapitalanlage: Wenn Sie ein Haus kaufen, um es zu vermieten, können die Notarkosten als Werbungskosten in der Einkommensteuererklärung angegeben werden.
Selbstgenutztes Eigentum: Bei einem Haus, das Sie selbst bewohnen, sind die Notarkosten in der Regel nicht steuerlich absetzbar.
Teilweise Vermietung: Vermieten Sie einen Teil des Hauses und bewohnen einen anderen Teil, können die Notarkosten anteilig als Werbungskosten abgesetzt werden. Die Aufteilung muss nachvollziehbar und proportional zur vermieteten Fläche erfolgen.
Zu den absetzbaren Notarkosten gehören generelle Kosten, die beim Kauf von Kapitalanlage-Immobilien, bei geschäftlichen Krediten, Firmengründungen oder der Regelung des Zugewinnausgleichs im Rahmen einer Scheidung entstehen.
Was sind Notarkosten und wie wirken sie sich steuerlich aus?
Wann sind Notarkosten steuerlich absetzbar?
Beim Kauf von Immobilien als Kapitalanlage:
Notarkosten, die beim Kauf einer Immobilie anfallen, die ausschließlich als Kapitalanlage zur Vermietung vorgesehen ist, können als Werbungskosten steuerlich abgesetzt werden. Dies umfasst die Kosten für die Beurkundung des Kaufvertrags und die Grundbucheintragung.Bei der Scheidung:
Notarkosten, die im Rahmen einer Scheidung für die notarielle Beurkundung des Zugewinnausgleichs anfallen, können in manchen Fällen steuerlich geltend gemacht werden.Im Zusammenhang mit beruflichen Aktivitäten:
Notarkosten, die im Rahmen Ihrer beruflichen oder geschäftlichen Tätigkeit entstehen, zählen zu den Betriebsausgaben. Dies kann beispielsweise bei der Gründung einer Firma der Fall sein.
Notarkosten bei Erbschaft: Was lässt sich steuerlich absetzen?
Notarkosten, die bei der Regelung von Erbschaftsangelegenheiten anfallen, sind in der Regel nicht direkt von der Einkommensteuer absetzbar. Es gibt jedoch spezifische Situationen, in denen solche Kosten steuerlich relevant werden können:
- Erbschaftsteuerliche Bewertung: Bei der Bewertung von Nachlassvermögen können bestimmte mit der Erbschaft verbundene Kosten möglicherweise als Nachlassverbindlichkeiten geltend gemacht werden.
- Betriebsvermögen: Wenn das geerbte Vermögen Betriebsvermögen umfasst, können diese Kosten als Betriebsausgaben relevant sein.
So setzen Sie Notarkosten in der Steuererklärung ab
Das Absetzen von Notarkosten in Ihrer Steuererklärung kann vorteilhaft sein, insbesondere wenn diese Kosten mit beruflichen oder steuerlich relevanten Aktivitäten in Verbindung stehen. Hier sind die Schritte, um Notarkosten korrekt anzugeben:
Schritt 1: Absetzbarkeit prüfen
Stellen Sie fest, ob die Notarkosten absetzbar sind. Sie sind nur dann absetzbar, wenn sie mit der Einkunftserzielung (z.B. bei Vermietung oder Selbstständigkeit) oder aus anderen beruflichen Gründen entstanden sind.
Schritt 2: Belege sammeln
Halten Sie alle relevanten Belege bereit, die die Notarkosten belegen, einschließlich Rechnungen, Quittungen und ggf. Kaufverträge oder andere Dokumente, die die Notwendigkeit der Kosten nachweisen.
Schritt 3: Kosten den richtigen Formularen zuordnen
- Vermietung und Verpachtung: Tragen Sie die Notarkosten in Anlage V Ihrer Steuererklärung ein.
- Selbstständige oder gewerbliche Tätigkeit: Nutzen Sie Anlage G (Gewerbe) oder Anlage S (Selbstständige).
- Kapitalanlagen: Bei Käufen von Kapitalanlagen verwenden Sie Anlage KAP.
Schritt 4: Genaue Angaben machen
Geben Sie die Höhe der Notarkosten an und erläutern Sie kurz den Grund für diese Kosten im vorgesehenen Bereich der Steuerformulare. Stellen Sie klar, dass die Kosten direkt mit der Einkunftserzielung verbunden sind.
Schritt 5: Steuerliche Anerkennung überprüfen
Nach Einreichung Ihrer Steuererklärung prüft das Finanzamt die Angaben. Es kann sein, dass weitere Nachweise angefordert werden, um die Berechtigung der geltend gemachten Notarkosten zu überprüfen.
Schritt 6: Dokumentation aufbewahren
Bewahren Sie alle Belege und Dokumentationen zu den Notarkosten mindestens bis zum Ablauf der steuerlichen Aufbewahrungsfrist (in der Regel 10 Jahre) auf, falls Rückfragen vom Finanzamt auftreten.
Häufige Fragen: Notarkosten steuerlich absetzen
1. Was sind Notarkosten?
Notarkosten sind Gebühren, die für notarielle Dienstleistungen im Rahmen des Kaufs oder Verkaufs von Immobilien anfallen. Sie umfassen in der Regel die Beurkundung des Kaufvertrags, die Eintragung im Grundbuch und andere damit verbundene Dienstleistungen.
2. Kann ich Notarkosten für selbstgenutzte Immobilien absetzen?
In der Regel sind Notarkosten für selbstgenutzte Immobilien nicht steuerlich absetzbar. Es gibt jedoch Ausnahmen, wenn Teile der Immobilie vermietet werden.
3. Welche Notarkosten kann ich bei vermieteten Immobilien absetzen?
Wenn Sie eine Immobilie als Kapitalanlage kaufen, können die Notarkosten in voller Höhe als Werbungskosten in Ihrer Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Bei teilweise vermieteten Immobilien können die Kosten anteilig abgesetzt werden.
4. Wo trage ich die Notarkosten in meiner Steuererklärung ein?
Die Notarkosten sind je nach Nutzung in verschiedene Anlagen einzutragen:
- Bei Vermietung und Verpachtung in Anlage V.
- Bei selbstständiger oder gewerblicher Tätigkeit in Anlage G (Gewerbe) oder Anlage S (Selbstständige).
- Bei Kapitalanlagen in Anlage KAP.
5. Was passiert, wenn ich die Notarkosten nicht absetze?
Wenn Sie die Notarkosten nicht absetzen, verlieren Sie die Möglichkeit, diese Kosten steuerlich geltend zu machen, was zu einer höheren Steuerlast führen kann.
6. Muss ich Belege für die Notarkosten aufbewahren?
Ja, es ist wichtig, alle Belege und Dokumente zu den Notarkosten mindestens bis zum Ablauf der steuerlichen Aufbewahrungsfrist (in der Regel 10 Jahre) aufzubewahren. Dies ist erforderlich, falls das Finanzamt Rückfragen hat.
7. Sind Notarkosten bei Erbschaften steuerlich absetzbar?
Notarkosten, die im Rahmen von Erbschaften entstehen, sind in der Regel nicht direkt absetzbar. Sie können jedoch unter bestimmten Umständen als Nachlassverbindlichkeiten geltend gemacht werden, um die Erbschaftsteuerlast zu mindern.