Rechner: Notarkosten Bayern - Jetzt online berechnen


1. Kostenanteil: In Bayern belaufen sich die Notar- und Grundbuchkosten in der Regel auf 1,5 % bis 2 % des Kaufpreises der Immobilie.

2. Zahlungspflicht: Üblicherweise trägt der Käufer die Notar- und Grundbuchkosten.

3. Gesetzliche Regulierung: Die Notar- und Grundbuchkosten sind in Bayern gesetzlich geregelt, um Einheitlichkeit und Transparenz im Immobilienübertragungsprozess sicherzustellen.

Notarkosten Bayern

Notarkosten Bayern

    Wie hoch sind die Notarkosten in Bayern?

    Die Höhe der Notarkosten wird bundesweit durch das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) bestimmt. Sie betragen in der Regel zwischen 1,5 % und 2 % des Immobilienkaufpreises.

    Der genaue Betrag hängt jedoch vom Wert der Immobilie und der Komplexität der rechtlichen Vorgänge ab. Nutzen Sie unseren Online-Rechner, um die Notarkosten auf Grundlage des Kaufpreises präzise zu schätzen.


    Notar- und Grundbuchkosten in Bayern: Wofür fallen sie an?

    Beim Kauf oder der Übertragung einer Immobilie entstehen Notar- und Grundbuchkosten. Diese sind gesetzlich festgelegt und sichern die Rechtsverbindlichkeit der Transaktionen ab.

    Notarkosten:

    Notarkosten decken die rechtliche Absicherung und Beurkundung der Immobilienübertragung ab:

    • Kaufverträge: Der Notar beurkundet den Kaufvertrag, prüft die Identität der Parteien und stellt sicher, dass alle gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden.
    • Grundschulden und Hypotheken: Bei Immobilienkrediten werden Grundschulden im Grundbuch eingetragen, was ebenfalls notariell beurkundet werden muss.
    • Erbbaurechte: Notarielle Beurkundung ist auch bei der Einrichtung oder Übertragung von Erbbaurechten erforderlich.
    • Teilungserklärungen: Wenn Immobilien in Eigentumswohnungen umgewandelt werden, muss der Notar eine Teilungserklärung beurkunden.
    Grundbuchkosten:

    Grundbuchkosten entstehen durch Eintragungen im Grundbuch, die Eigentumsrechte und Belastungen dokumentieren:

    • Eigentumswechsel: Der Kauf einer Immobilie muss im Grundbuch vermerkt werden, um den neuen Eigentümer offiziell festzuhalten.
    • Lasten und Beschränkungen: Hypotheken oder Wegerechte müssen eingetragen werden, um ihre Rechtswirksamkeit zu garantieren.
    • Löschungen: Nach der Tilgung eines Kredits müssen Lasten im Grundbuch gelöscht werden, was ebenfalls mit Kosten verbunden ist.

    FAQ zu Notarkosten in Bayern

    1) Wie hoch sind die Notarkosten beim Immobilienkauf in Bayern?
    Die Notarkosten liegen üblicherweise bei 1,5 % bis 2 % des Kaufpreises der Immobilie.

    2) Wer zahlt die Notarkosten in Bayern?
    In der Regel trägt der Käufer die Notarkosten, einschließlich der Beurkundung und aller weiteren notariellen Dienstleistungen.

    3) Welche Dienstleistungen decken die Notarkosten ab?
    Die Notarkosten beinhalten die Beurkundung des Kaufvertrags, die Erstellung und Prüfung von Grundschuldbestellungen sowie die Eintragungen im Grundbuch.

    4) Können die Notarkosten in Bayern verhandelt werden?
    Nein, die Notarkosten sind gesetzlich festgelegt und nicht verhandelbar. Sie sind nach dem GNotKG standardisiert.

    5) Fallen zusätzliche Kosten bei Änderungen am Kaufvertrag an?
    Ja, wenn nach der Beurkundung Änderungen erforderlich sind, entstehen zusätzliche Kosten für die erneute Beurkundung.

    6) Was passiert, wenn der Kauf nach der Beurkundung abgebrochen wird?
    Selbst wenn der Kauf nicht zustande kommt, bleiben die Notarkosten bestehen, da die Dienstleistungen bereits erbracht wurden.