Mietnomaden: Wie erkennen und wie wieder loswerden?


Mit dem Begriff Mietnomaden werden Mieter bezeichnet, die niemals vorhatten, die Miete zu bezahlen. Mietnomaden legen es darauf an, aus der Wohnung geklagt zu werden, und wechseln dementsprechend häufig den Wohnort.

In diesem Artikel beleuchten wir die folgenden Fragen:

Woran können Vermieter Mietnomaden erkennen?

Wie kann man Mietnomaden loswerden?

Welche Rechte stehen Vermietern in Bezug auf Mietnomaden zu?


1) Woran kann ich Mietnomaden erkennen?

MietnomadeUnterschiedlichen Untersuchungen zufolge treiben in Deutschland zwischen 1 000 und 15 000 Mietnomaden ihr Unwesen. Dass verlässliche Zahlen fehlen, liegt auch daran, dass viele Vermieter den Rechtsweg bei der Loswerdung von Mietnomaden scheuen – denn der ist lang und teuer. Umso besser ist es also, wenn Vermieter Mietnomaden bereits im Vorfeld erkennen und gar nicht erst einziehen lassen.

Zwar gibt es kein Allheilmittel gegen Mietnomaden, doch können Vermieter mit einigen schlichten Maßnahmen bereits wirkungsvolle Schutzbarrieren aufbauen.

Nicht nur nach dem Schein gehen!

Mietnomaden kennen ihr Geschäft und wissen, was Vermieter sehen wollen. Anzüge, teure Autos oder Uhren sind deshalb noch lange kein Beleg für einen solventen Mieter.

Bonitätsauskunft verlangen

Eine Schufa-Auskunft ist eine schnelle Möglichkeit, die Kreditwürdigkeit eines Mieters besser einzuschätzen. Der Weisheit letzter Schluss ist jedoch auch die Bonitätsauskunft nicht, denn wenn der Mietnomade vorher nicht belangt wurde, ist die Schufa sauber. Darüber hinaus sollten Vermieter die Auskunft genau studieren, denn viele Mietnomaden haben gefälschte Schufa-Belege im Gepäck.

Mietschuldenfreiheitsbescheinigung einfordern

Mit der Mietschuldenfreiheitsbescheinigung erklärt der vorherige Vermieter, dass die Mietzahlungen immer pünktlich und in voller Höhe bei ihm eingegangen sind. Fehlt eine solche Bescheinigung, sollten Sie hellhörig werden. Es lohnt sich außerdem, den vorherigen Mieter zu kontaktieren, um auszuschließen, dass der Vermieter auf der Bescheinigung frei erfunden wurde.

Auf festen Wohnsitz überprüfen

Auf jedem Personalausweis ist der Wohnsitz des Dokumenteninhabers eingetragen. Vermieter können nun also das Telefonbuch durchgehen oder, sofern zumutbar, mal vorbeischauen und die Klingelschilder studieren, um zu überprüfen, ob die Angabe auf dem Personalausweis überhaupt noch aktuell ist.

Mieter erst nach Zahlung der ersten Miete und Kaution einziehen lassen

Es ist rechtlich zulässig, dass Vermieter erst dann die Wohnungsschlüssel übergeben, wenn die erste Miete und die Kaution auf ihrem Konto eingegangen sind.

Nicht überstürzt vermieten

Gerade in Gebieten mit hohem Leerstand oder bei Geldsorgen neigen Vermieter dazu, jeden Interessenten dankbar anzunehmen. Das wissen jedoch auch Mietnomaden. Lassen Sie sich deshalb nicht dazu hinreißen, überstürzt die Schlüssel herauszugeben, sondern beachten Sie immer die oben genannten Vorsichtsmaßnahmen.

Gut zu wissen:
Mietnomaden zahlen vorsätzlich nicht und sind somit nicht mit Mietern zu vergleichen, die aus einer finanziellen Notsituation heraus die Miete schuldig bleiben. Darüber hinaus fühlen sich Mietnomaden auch nicht für die Wohnung zuständig, da sie sie ohnehin früher oder später wieder verlassen werden. Sind sie endlich aus dem Haus, ist die Wohnung deshalb meist stark verdreckt, vermüllt oder sogar beschädigt.

Gerade kleinere private Vermieter haben oft zu wenig Erfahrung und/oder Zeit, um Mietnomaden erfolgreich im Vorfeld zu entlarven. Ein auf Vermietungen spezialisierter Makler kann hier gute Dienste leisten, denn er oder sie kennt sich mit der Thematik aus und weiß, wie Mietnomaden vorgehen. Wir arbeiten nur mit dem besten Makler aus jeder Region zusammen und werden Sie gerne vernetzen.

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2) Hilft eine Mietnomaden-Datenbank weiter?

Einige Unternehmen haben das Problem mit den Mietnomaden zum Geschäftsmodell erklärt und bieten für meist um die 15 Euro Einblick in ihre Mietnomaden-Datenbanken. Für viele Vermieter mag es verlockend sein, sich diesen Einblick zu erkaufen, doch rechtlich zulässig ist es nicht. Immerhin handelt es sich hierbei im Grunde genommen um eine Denunziationsplattform und um die Veröffentlichung personenbezogener Daten – und zwar ganz bestimmt ohne die Zustimmung der betroffenen Personen. Nun kann man argumentieren, dass Mietnomaden nicht in der Position sind, sich hierüber beschweren zu dürfen, doch illegal bleibt es trotzdem. Auch Vermieter, die Mietnomaden an solche Datenbanken melden, machen sich strafbar.

Es gibt jedoch noch einen praktischeren Grund, warum solche Datenbanken nicht die Lösung des Problems darstellen: Keine Datenbank ist lückenlos. Nur weil ein Name in der Datenbank nicht auftaucht, bedeutet das also noch lange nicht, dass der- oder diejenige nicht zu den Mietnomaden zu zählen ist.

Tipp:
Wenn Sie Mietnomaden in Ihrer Wohnung haben, sollten Sie auf jeden Fall Anzeige erstatten, denn das Vortäuschen wirtschaftlich geordneter Verhältnisse (sogenannter Eingehungsbetrug) ist strafbar (§ 263 StGB).

3) Auf welche Wohnungen zielen Mietnomaden ab?

Diese Frage kann nicht abschließend beantwortet werden, denn generell nehmen Mietnomaden erst einmal alles, was sie bekommen können. Dennoch gibt es Immobilien, die ein besonders hohes Risiko haben:

1. Wohnungen von privat

Wird eine Wohnung ohne Makler vermietet, haben Mietnomaden per se leichteres Spiel, denn private Vermieter haben oft zu wenig Erfahrung, um Mietnomaden zu erkennen.

2. Teure Wohnungen

Gerade im Luxussegment sind häufiger Mietnomaden anzutreffen, denn erstens ist hier die Anzahl geeigneter Interessenten schon alleine aufgrund des Preises geringer und zweitens haben Mietnomaden ohnehin nicht vor, die hohe Miete zu bezahlen.

3. Hoher Leerstand

In Gebieten mit hohem Leerstand freuen sich Vermieter über jeden, der überhaupt einziehen möchte, und schauen in der Folge nicht mehr ganz so genau hin. Diesen Umstand nutzen Mietnomaden sehr gerne aus.

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4) Mietnomaden wieder loswerden

Es ist passiert: Die Mietnomaden sind eingezogen. Vermieter werden nun relativ schnell merken, wen sie da in ihre Wohnung gelassen haben. Da der Mietvertrag jedoch besteht und auch die eingezogenen Mietnomaden somit unter dem Schutz des deutschen Mietrechtes stehen, ist es verhältnismäßig umständlich, sie wieder loszuwerden.

Gerade im Hinblick auf diese Problematik wurde das Mietrecht 2013 verschärft: Wer in zwei aufeinander folgenden Monaten mehr als eine Mietzahlung oder insgesamt die Höhe von zwei Monatsmieten schuldig ist, dem kann fristlos gekündigt werden. Genaueres zu den Kriterien rund um eine fristlose Kündigung lesen Sie in unserem Artikel „Räumungsklage“. Legt der Mieter keinen Widerspruch gegen die Kündigung ein, muss er oder sie in der Regel die Wohnung innerhalb von zwei Wochen verlassen.

Soweit die Theorie. In der Praxis verweigern jedoch vor allem Mietnomaden den Auszug und legen es auf eine Zwangsräumung an. Die kann nur dann vorgenommen werden, wenn der Vermieter zuvor im Rahmen einer Räumungsklage einen vollstreckbaren Titel gegen seinen zahlungsunwilligen Mieter erstritten hat und dieser selbst dann noch immer nicht ausgezogen ist.

Je nach Region und Auslastung des Amtsgerichtes vergehen gut und gerne mehrere Monate bis ein Jahr, bis die Räumungsklage durch ist, und dass, obwohl seit 2013 Räumungsklagen bei Amtsgerichten bevorzugt behandelt werden. Mieter können den Vorgang außerdem künstlich in die Länge ziehen, indem sie Widerspruch einlegen oder Gutachten anfordern, die erst langwierig erstellt werden müssen. Der Vermieter ist dem jedoch nicht gänzlich schutzlos ausgeliefert, denn das Gericht kann vom Mieter für die Dauer der Klage die Hinterlegung eines bestimmten Geldbetrages fordern, damit die Mietzahlungen während des Prozesses gesichert sind. Wird dieser Betrag nicht geleistet, kann der Vermieter auf einer Beschleunigung des Verfahrens bestehen.

Wurde die Räumungsklage zugunsten des Vermieters entschieden, hat dieser nun einen vollstreckbaren Titel. Nun muss der Mieter raus. Weigert er/sie sich immer noch, darf der Vermieter eine Zwangsräumung anfordern. Im Rahmen der Zwangsräumung rücken der Gerichtsvollzieher und ein Schlosser an, werfen die Mieter, sofern sie noch welche antreffen, aus der Wohnung und tauschen die Schlösser aus. Je nach Räumungsmodell kümmert sich außerdem ein Umzugsunternehmen um das Hab und Gut der ehemaligen Mieter und lagert es ein.


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