Vermeiden Sie Fehler: Maklervertrag richtig kündigen
Einen Maklervertrag zu kündigen erfordert ein gutes Verständnis der Vertragsbedingungen und rechtlichen Rahmenbedingungen. In diesem Artikel erklären wir Ihnen, wie Sie einen Maklervertrag rechtzeitig und korrekt beenden können.
Die 3 wichtigsten Fakten kurz zusammengefasst:
1. Kündigungsfrist: Überprüfen Sie Ihren Maklervertrag auf spezifische Kündigungsfristen und -bedingungen, um sicherzustellen, dass Sie diesen rechtzeitig und korrekt beenden.
2. Kündigungsgrund: In der Regel können Sie den Maklervertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen, solange die gesetzlichen und vertraglichen Rahmenbedingungen eingehalten werden
3. Nachwirkungsklausel: Achten Sie auf eventuelle Nachwirkungsklauseln, die Ihnen auch nach Kündigung des Vertrages Verpflichtungen auferlegen können.
Inhaltsverzeichnis - Kurzfassung
1. Wie kann ich einen Maklervertrag kündigen?
2. Welche Kündigungsfristen muss ich beachten?
3. Kann ich den Maklervertrag kündigen, wenn ich mit der Leistung nicht zufrieden bin?
4.Wie formuliere ich ein wirksames Kündigungsschreiben?
Was ist ein Maklervertrag und wann kommt er zustande?
Ein Maklervertrag ist eine rechtliche Vereinbarung zwischen einem Makler und einem Auftraggeber (Käufer oder Verkäufer einer Immobilie), die festlegt, dass der Makler eine Provision erhält, wenn durch seine Vermittlung oder den Nachweis ein Kauf-, Miet- oder Pachtvertrag zustande kommt.
Der Maklervertrag kommt zustande, sobald die Zustimmung beider Parteien – Makler und Kunde – vorliegt. In der Praxis muss diese Vereinbarung gemäß § 652 BGB nicht zwingend schriftlich erfolgen, sie kann auch mündlich oder durch konkludentes Handeln (implizite Zustimmung durch Handlungen) geschlossen werden. Für Klarheit und Rechtssicherheit, besonders bei Immobiliengeschäften, empfiehlt sich jedoch eine schriftliche Form, um die Details der Vereinbarung eindeutig festzuhalten.
Wie kann ich einen Maklervertrag kündigen?
Um einen Maklervertrag zu kündigen, sind mehrere Schritte und Überlegungen notwendig. Die Art des Vertrages und die darin festgelegten Bedingungen spielen dabei eine entscheidende Rolle.
1. Vertragsart prüfen: Überprüfen Sie zunächst, ob Ihr Maklervertrag befristet oder unbefristet ist. Ein befristeter Vertrag endet in der Regel automatisch nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit. Ein unbefristeter Vertrag kann unter Einhaltung der vereinbarten oder gesetzlichen Kündigungsfristen gekündigt werden.
2. Kündigungsfristen beachten: Überprüfen Sie Ihren Vertrag auf spezifische Kündigungsfristen. Fehlen solche Angaben, gelten die gesetzlichen Fristen. In vielen Fällen ist eine Kündigung mit einer Frist von drei Monaten möglich.
3. Außerordentliches Kündigungsrecht: Sie können den Maklervertrag fristlos kündigen, wenn schwerwiegende Pflichtverletzungen des Maklers vorliegen. Mögliche Pflichtverletzungen sind:
- Unzureichende Vermarktung: Der Makler zeigt mangelnde Initiative bei der Vermarktung Ihrer Immobilie, z.B. durch das Ausbleiben von Anzeigen oder Inseraten in den vereinbarten Medien.
- Vernachlässigung von Interessenten: Trotz vorhandener Interessenten koordiniert der Makler keine Besichtigungstermine oder reagiert nicht auf Anfragen, was den Verkaufsprozess erheblich verzögert.
- Eigenmächtige Preisänderungen: Der Makler nimmt ohne Ihre Zustimmung Änderungen am Verkaufspreis vor, möglicherweise um eigene Interessen zu verfolgen oder einen Folgeauftrag zu sichern.
4. Kündigung schriftlich formulieren: Um Missverständnisse zu vermeiden und rechtlich abgesichert zu sein, sollte die Kündigung immer schriftlich erfolgen. In Ihrem Kündigungsschreiben sollten Sie klar und unmissverständlich erklären, dass Sie den Maklervertrag kündigen möchten, und das Datum angeben, zu dem die Kündigung wirksam werden soll.
5. Nachwirkungen des Vertrags prüfen: Beachten Sie eventuelle Nachwirkungsklauseln im Maklervertrag. Solche Klauseln können festlegen, dass Sie dem Makler unter bestimmten Umständen auch nach Beendigung des Vertrages noch eine Provision schulden, etwa wenn ein Vertragsabschluss aufgrund seiner Nachweis- oder Vermittlungsleistung nach Vertragsende zustande kommt.
Kann man einen geschlossenen Maklervertrag widerrufen?
Ja, unter bestimmten Umständen ist der Widerruf eines geschlossenen Maklervertrags möglich. Dies hängt jedoch davon ab, wie und wo der Vertrag abgeschlossen wurde:
Verbraucherwiderrufsrecht: Wenn Sie als Verbraucher den Maklervertrag außerhalb von Geschäftsräumen oder online abgeschlossen haben, greift in der Regel das Verbraucherwiderrufsrecht. Laut diesem Recht haben Sie das Recht, den Vertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Die 14-tägige Widerrufsfrist beginnt zu laufen, sobald Sie über Ihr Widerrufsrecht in einer ordnungsgemäßen Form belehrt wurden.
Widerrufsbelehrung: Die Widerrufsfrist ist nur dann gültig, wenn Sie vom Makler korrekt über Ihr Widerrufsrecht informiert wurden. Fehlt diese Belehrung oder ist sie fehlerhaft, verlängert sich die Widerrufsfrist auf bis zu zwölf Monate und 14 Tage.
Widerrufserklärung: Der Widerruf muss ausdrücklich erfolgen, am besten schriftlich per Brief, Fax oder E-Mail. Es ist ratsam, den Widerruf nachweisbar zu versenden, um später belegen zu können, dass dieser fristgerecht erfolgte.
Folgen des Widerrufs: Nach erfolgreichem Widerruf des Maklervertrags sind beide Parteien verpflichtet, empfangene Leistungen zurückzugewähren. Falls der Makler bereits Leistungen erbracht hat (zum Beispiel Besichtigungen), können unter Umständen Kosten dafür anfallen, die Ihnen in Rechnung gestellt werden könnten.
Kann der Maklervertrag bei zu langer Vertragslaufzeit gekündigt werden?
In der Regel haben Maklerverträge eine Laufzeit von etwa 6 bis 8 Monaten. Sollten die Laufzeiten deutlich darüber hinausgehen, könnten sie möglicherweise als unverhältnismäßig angesehen werden, abhängig von der Art der Dienstleistung und dem jeweiligen Immobilienmarkt. Eine unverhältnismäßig lange Laufzeit könnte Raum für eine Kündigung bieten, insbesondere wenn sie als unangemessene Benachteiligung des Auftraggebers betrachtet wird.
Überprüfung der Vertragsdauer: Beginnen Sie damit, die Laufzeit Ihres Maklervertrags zu überprüfen. Übliche Laufzeiten von 6 bis 8 Monaten sind allgemein akzeptiert, aber Verträge, die wesentlich längere Bindungen ohne Kündigungsmöglichkeit fordern, könnten unverhältnismäßig sein.
Haben Makler einen Anspruch auf Aufwendungsersatz?
Ein Makler hat grundsätzlich Anspruch auf die vereinbarte Provision, wenn der durch seine Tätigkeit angestrebte Vertrag zustande kommt. Allerdings kann der Makler auch unter bestimmten Umständen eine Aufwandsentschädigungverlangen. Hier sind die wesentlichen Punkte, die Sie kennen sollten:
1. Grundsatz der Erfolgsprovision: Nach § 652 BGB hat der Makler nur dann Anspruch auf die Provision, wenn der Hauptvertrag (z.B. Kauf- oder Mietvertrag) durch seine Vermittlungstätigkeit zustande kommt. Ohne diesen Erfolg besteht kein Provisionsanspruch.
2. Aufwendungsersatz: Unabhängig vom Zustandekommen des Hauptvertrags kann der Makler Anspruch auf eine Aufwandsentschädigung haben, sofern dies ausdrücklich im Maklervertrag vereinbart wurde. Solche Aufwendungen können beinhalten:
- Fotos und Exposés: Kosten für professionelle Fotos und die Erstellung von Verkaufsunterlagen.
- Inserate: Ausgaben für Anzeigen in Zeitungen, Online-Portalen oder anderen Werbemedien.
- Unterlagenbeschaffung: Gebühren für das Einholen von notwendigen Dokumenten und Informationen.
3. Vertragliche Vereinbarungen prüfen: Überprüfen Sie die Klauseln im Maklervertrag sorgfältig. Nur wenn eine Aufwandsentschädigung vertraglich festgelegt ist, kann der Makler diese Kosten geltend machen.
4. Nachweis der Aufwendungen: Der Makler muss die tatsächlich entstandenen Aufwendungen nachweisen können, zum Beispiel durch Rechnungen oder Quittungen.
Zusammengefasst hat der Makler keinen generellen Schadensersatzanspruch, sondern kann nur Aufwendungen ersetzt bekommen, wenn dies im Vertrag vereinbart ist und die Kosten nachgewiesen werden können. Es ist daher ratsam, die Bedingungen des Maklervertrags genau zu prüfen, um unerwartete Kosten zu vermeiden.
Maklervertrag kündigen: Muster für ein Kündigungsschreiben
Beispiel für ein Kündigungsschreiben:
[Ihr Name] [Ihre Anschrift] [Ihre Telefonnummer / E-Mail-Adresse] [Name des Maklers oder der Maklerfirma] [Anschrift des Maklers oder der Maklerfirma] [Datum]
Betreff: Kündigung des Maklervertrags vom [Datum]
Sehr geehrter Herr/Frau [Name],
hiermit kündige ich den mit Ihnen geschlossenen Maklervertrag vom [Datum] fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Die Kündigung wird somit zum [Datum] wirksam.
(Optional: Die Kündigung erfolgt aufgrund der folgenden Pflichtverletzungen: [Details der Pflichtverletzungen].)
Ich bitte um eine schriftliche Bestätigung der Kündigung sowie eine abschließende Abrechnung der bisher angefallenen Kosten.
Mit freundlichen Grüßen,
[Unterschrift bei postalischer Versendung] [Ihr vollständiger Name]