Maklerprovision in München: Wer zahlt und wie viel?
- Gesetzliche Regelung: Seit 2020 teilen sich Käufer und Verkäufer die Maklerprovision in München üblicherweise.
- Durchschnittliche Provisionshöhe: In München liegt die Maklerprovision bei 7,14 % . Für jede Partei damit bei 3,57% des Kaufpreises.
- Rechner verfügbar: Nutzen Sie unseren Rechner, um Ihre spezifischen Maklerkosten einfach und schnell zu ermitteln
Was ist die Maklerprovision? - Definition und Rechtsgrundlage
Maklerprovision
Die Maklerprovision, auch bekannt als Courtage, ist die Gebühr, die ein Immobilienmakler für die Vermittlung eines Kaufs, Verkaufs oder einer Vermietung von Immobilien erhält. Diese Provision wird fällig, wenn durch die Tätigkeit des Maklers ein Vertragsabschluss zustande kommt.
Rechtsgrundlage
In Deutschland ist die Regelung der Maklerprovision durch das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) sowie spezifische Immobilienvermittlungsgesetze festgelegt. Seit einer Gesetzesänderung am 23. Dezember 2020 muss die Maklerprovision bei Kaufimmobilien zwischen Käufer und Verkäufer geteilt werden, wenn der Makler von beiden Parteien beauftragt wurde. Diese Regelung, oft als Bestellerprinzip bezeichnet, verpflichtet die Beteiligten, die Kosten gerecht zu teilen, wobei jede Partei mindestens 50% der Provision trägt. Diese Vorschrift zielt darauf ab, die Kosten für den Immobilienerwerb gerechter zu verteilen und Käufer vor unverhältnismäßig hohen Gebühren zu schützen.
Höhe und Berechnung der Maklerprovision in München - Nutzen Sie unseren Rechner
Aktuelle Sätze der Maklerprovision in München
Provisionsaufteilung bei Wohnimmobilien
Beim Kauf von Wohnimmobilien wie Ein- und Zweifamilienhäusern oder Eigentumswohnungen beträgt die Maklerprovision in München 7,14% des Kaufpreises, die hälftig zwischen Käufer und Verkäufer aufgeteilt wird, sodass jede Partei 3,57% übernimmt.
Vermietung von Wohnimmobilien
Beim Vermieten von Wohnimmobilien greift das Bestellerprinzip, wonach der Vermieter die gesamte Maklerprovision zahlt. Diese kann bis zu zwei Kaltmieten zzgl. Mehrwertsteuer betragen.
Provisionshöhe bei Mehrfamilienhäusern
Für Mehrfamilienhäuser, die typischerweise als Investitionen und nicht als Privatkauf betrachtet werden, trägt der Käufer die gesamte Maklerprovision von 7,14% des Kaufpreises.
FAQ zur Maklerprovision in München
Wann ist die Maklerprovision fällig?
Die Maklerprovision wird fällig, sobald der Hauptvertrag (Kaufvertrag oder Mietvertrag) rechtswirksam unterzeichnet ist. Die Zahlung erfolgt in der Regel nach der Unterzeichnung des Vertrags und vor der Schlüsselübergabe.
Muss ein Vertrag mit dem Makler geschlossen werden?
Ja, laut Gesetz muss ein schriftlicher Vertrag zwischen dem Makler und dem Auftraggeber (Käufer, Verkäufer oder Vermieter) geschlossen werden. Dieser Vertrag legt die Bedingungen fest, unter denen die Provision fällig wird, und sichert beide Parteien rechtlich ab.
Ist die Maklerprovision steuerlich absetzbar?
Die Maklerprovision ist bei gewerblichen Immobilientransaktionen als Betriebsausgabe steuerlich absetzbar. Bei privaten Wohnimmobilienkäufen oder -verkäufen ist sie jedoch nicht als Werbungskosten oder Betriebsausgaben absetzbar. Bei der Vermietung kann sie als Werbungskosten von der Steuer abgesetzt werden, wenn der Eigentümer die Kosten trägt.
Sollte ich lieber ohne Makler verkaufen?
Der Verkauf ohne Makler kann Kosten sparen, setzt jedoch voraus, dass Sie selbst über ausreichende Kenntnisse im Immobilienrecht verfügen und den Verkaufsprozess selbstständig managen können. Ein Makler kann jedoch wertvolle Dienstleistungen anbieten, wie Marktkenntnis, Werbung, Verhandlungsführung und rechtliche Sicherheit, die den Prozess erleichtern und oft zu einem besseren Verkaufsergebnis führen.
Kann die Höhe der Maklerprovision verhandelt werden?
Obwohl die übliche Maklerprovision in München bei 7,14% liegt, ist es grundsätzlich möglich, die Höhe der Provision zu verhandeln, besonders in Fällen, wo der Makler sowohl den Käufer als auch den Verkäufer vertritt. Die Verhandlungsfähigkeit kann von der Marktlage, der Nachfrage und der Verhandlungsstärke der beteiligten Parteien abhängen.
Was passiert mit der Maklerprovision, wenn der Kauf abgebrochen wird?
In der Regel ist die Maklerprovision nur dann fällig, wenn der Kaufvertrag nicht nur unterzeichnet, sondern auch rechtlich vollzogen wird (das heißt, der Kauf ist abgeschlossen und unwiderruflich). Wenn der Kauf vorher abgebrochen wird, etwa durch Rücktritt eines der Vertragspartner unter berechtigten Umständen, ist die Provision normalerweise nicht fällig.
Gibt es gesetzliche Beschränkungen oder Regelungen für Maklerprovisionen in München, die Käufer und Verkäufer kennen sollten?
Seit dem 23. Dezember 2020 regelt das Gesetz zur Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser, dass die Provision zwischen Käufer und Verkäufer geteilt werden muss, sofern der Makler von beiden Parteien beauftragt wurde. Dies stellt sicher, dass keine Partei die volle Last der Provision alleine tragen muss, was eine fairere und transparentere Kostenverteilung ermöglicht.