Maklerprovision nach Kaufpreiszahlung – Wann zahlen?
In Deutschland wird die Maklerprovision bei Immobilienkäufen üblicherweise erst fällig, nachdem der Kaufpreis vollständig gezahlt wurde. Diese Regelung schafft klare finanzielle Verhältnisse während der Immobilientransaktion.
Die 3 wichtigsten Fakten zur Fälligkeit der Maklerprovision
Fälligkeit nach Kaufpreiszahlung
Die Maklerprovision wird erst nach Unterzeichnung des notariellen Kaufvertrags und vollständiger Zahlung des Kaufpreises fällig. Erst dann hat der Makler einen rechtlichen Anspruch auf die Provision.Gesetzliche Vorgaben
Seit dem 23. Dezember 2020 ist in Deutschland gesetzlich geregelt, dass die Maklerprovision bei Kaufverträgen über Wohnimmobilien hälftig zwischen Käufer und Verkäufer geteilt wird, es sei denn, es wird anders vereinbart.Zahlungsfristen
Im Maklervertrag ist oft eine Zahlungsfrist von 7 bis 14 Tagen nach vollständiger Kaufpreiszahlung festgelegt. Die Frist beginnt, sobald alle vertraglichen Bedingungen erfüllt sind.
Fälligkeit der Maklerprovision nach Kaufpreiszahlung
Wann ist die Maklerprovision zahlbar und welche Fristen gelten?
Die Zahlung der Maklerprovision ist an den Erfolg der Vermittlung und den Abschluss des Kaufvertrags gebunden. Im Folgenden die wichtigsten Punkte zur Fälligkeit und Zahlungsfrist:
Vertragsabschluss als Auslöser
Die Bestimmung wird fällig, sobald der notarielle Kaufvertrag unterzeichnet ist und der Kaufpreis vollständig ausgezahlt wurde. Der Makler erhält seine Provision, weil er erfolgreich einen Käufer vermittelt hat.Zahlungsziel
In der Regel muss die Provision innerhalb von 7 bis 14 Tagen nach vollständiger Kaufpreiszahlung überwiesen werden. Diese Frist kann im Maklervertrag individuell festgelegt werden.Gesetzliche Regelung zur Teilung der Provision
Nach der Gesetzesänderung 2020 wird die Maklerprovision bei Wohnimmobilien hälftig zwischen Käufer und Verkäufer geteilt. Jede Partei ist verpflichtet, ihren Teil zu leisten, nachdem der Kaufpreis ausgezahlt wurde.Besonderheiten bei der Zahlungsfrist
Vorabzahlungen der Maklerprovision sind unüblich und sollten vermieden werden, da die Bereitstellung erst nach vollständiger Erbringung der Leistung durch den Makler fällig ist.
Wann besteht kein Anspruch auf Maklerprovision?
Ein Makler hat nur unter bestimmten Bedingungen Anspruch auf seine Bereitstellung. Es gibt jedoch Situationen, in denen die Provision nicht fällig wird:
- Kein Vertragsabschluss : Kommt kein Kauf- oder Mietvertrag zustande, hat der Makler keinen Anspruch auf die Bestimmung.
- Fehlende Doppeltätigkeit bei Alleinaufträgen : Hat der Makler nur eine Partei beauftragt und der Vertrag wird ohne seine Hilfe abgeschlossen, entfällt der Provisionsanspruch.
- Ablauf der Bindungsfrist : Wird der Kauf- oder Mietvertrag nach Ablauf des Maklervertrags und ohne weitere Beteiligung des Maklers geschlossen, entfällt der Provisionsanspruch – es sei denn, im Vertrag wurde etwas anderes vereinbart.
- Unzulässige Provisionsforderungen : Verlangt der Makler eine überhöhte Provision, die nicht ortsüblich oder vertraglich vereinbart ist, kann der Anspruch rechtlich zurückgewiesen werden.
Häufig gestellte Fragen zur Fälligkeit der Maklerprovision nach Kaufpreiszahlung
1. Wann genau wird die Maklerprovision fällig, wenn die Zahlung erst nach dem Kaufpreis erfolgt?
Die Maklerprovision wird in der Regel fällig, sobald der gesamte Kaufpreis an den Verkäufer gezahlt und der Kaufvertrag notariell beurkundet wurde. Dies stellt sicher, dass der Immobilienkauf offiziell abgeschlossen ist, bevor irgendwelche Provisionszahlungen geleistet werden müssen.
2. Was passiert, wenn der Kauf nach Vertragsunterzeichnung scheitert? Muss ich dann trotzdem die Maklerprovision zahlen?
Nein, die Maklerprovision erst nach Kaufpreiszahlung ist nur dann fällig, wenn der Kauf tatsächlich vollständig abgewickelt und der Kaufpreis vollständig bezahlt wurde. Scheitert der Kauf nach der Unterzeichnung des Vertrags, aber vor der vollständigen Zahlung, ist die Provision nicht geschuldet.
3. Wie kann ich mich als Käufer absichern, dass ich die Maklerprovision nicht vorzeitig zahlen muss?
Um sicherzustellen, dass die Maklerprovision erst nach der Kaufpreiszahlung fällig wird, sollten Sie eine klare Klausel in den Kaufvertrag aufnehmen, die den Zeitpunkt der Provisionszahlung genau festlegt. Zudem ist es ratsam, nur mit lizenzierten Maklern zu arbeiten, die sich an die gesetzlichen Rahmenbedingungen halten.