Rechner: Maklerprovision schnell berechnen
Bevor Sie mit unserem Rechner weiter unten beginnen, die Maklerprovision zu berechnen, sollten Sie die wichtigsten Grundlagen kennen: Wie hoch ist die übliche Provision, und wer trägt die Kosten?“ Diese Informationen sind entscheidend, um die Maklerprovision korrekt zu berechnen und deren Auswirkungen auf Käufer und Verkäufer zu verstehen.
Maklerprovision berechnen in Deutschland:
Neue Gesetzgebung zur Maklerprovision:
Seit dem 23. Dezember 2020 regelt das Gesetz zur Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser, dass die Maklerprovision zwischen Verkäufer und Käufer geteilt werden muss. Diese Regelung gilt, sofern der Käufer Verbraucher ist und soll für eine gerechtere Kostenverteilung beim Immobilienkauf sorgen.
Übliche Höhe der Maklerprovision:
Die Höhe der Maklerprovision ist nicht gesetzlich festgelegt, hat sich jedoch in der Praxis meist auf 3,57% des Kaufpreises je Partei eingependelt, was in Summe 7,14% entspricht. Trotz dieser gängigen Praxis ist die Provision grundsätzlich verhandelbar.
Unsere Maklerovision im Vergleich:
Bei uns zahlen Sie nur 1,5 % Maklerprovision , was deutlich unter den marktüblichen 3,57 % pro Partei liegt. Das bedeutet für Verkäufer und Käufer einen erheblichen Wert und macht Ihre Immobilie attraktiver.
Beispielrechnung:
Bei einem Verkaufspreis von 300.000 Euro :
- Marktübliche Provision: 10.710 Euro pro Partei (21.420 Euro gesamt)
- Unsere Provision: 4.500 Euro pro Partei (9.000 Euro gesamt)
Nutzen Sie unseren Rechner , um die genauen Ersparnisse bei Ihrer Maklerbereitstellung zu berechnen.
Berechnen Sie mit unserem Rechner die Maklerprovision.
Mit unserem Rechner können Sie die Maklerprovision schnell und einfach berechnen .“ Geben Sie den Kaufpreis Ihrer Immobilie ein, und Sie erhalten sofort eine Berechnung der Maklerkosten für Verkäufer und Käufer.
Wer zahlt die Maklerprovision?
Verkauf
Wie bereits erwähnt, wird seit der Gesetzesänderung vom 23. Dezember 2020 die Maklerprovision bei Wohnimmobilien in der Regel hälftig zwischen Käufer und Verkäufer aufgeteilt.
Vermietung
Die Kosten für die Maklerprovision bei der Vermietung werden in der Regel vom Auftraggeber des Maklers, also typischerweise vom Vermieter, getragen. Das sogenannte Bestellerprinzip, welches seit 2015 gilt, stellt sicher, dass Mieter höchstens in Ausnahmefällen, wie z.B. bei der Anmietung über einen Suchauftrag, die Maklerkosten übernehmen.
Voraussetzungen für die Forderung einer Maklerprovision
Eine Maklerprovision darf unter bestimmten Voraussetzungen verlangt werden, die im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) § 652 festgehalten sind. Damit eine Maklerprovision gerechtfertigt ist, müssen folgende Kriterien erfüllt sein:
- Wirksamer Maklervertrag: Zwischen Makler und seinem Auftraggeber besteht ein rechtlich bindender Vertrag.
- Erfüllung des Maklerauftrags: Der Makler hat seinen Teil der Vereinbarung erfüllt, indem er erfolgreich einen Kauf- oder Mietinteressenten vermittelt oder ein passendes Miet- oder Kaufobjekt gefunden hat.
- Abschluss eines Vertrags: Ein Miet- oder Kaufvertrag kam zustande, wobei die Tätigkeit des Maklers ursächlich für diesen Abschluss war.
FAQ: Maklerprovision berechnen
1. Wie kann ich die Maklerprovision berechnen, wenn ich eine Immobilie kaufe?
Die Berechnung der Maklerprovision basiert auf dem Verkaufspreis der Immobilie und dem im Maklervertrag festgelegten Prozentsatz. In Deutschland ist es üblich, dass diese Provision zwischen Käufer und Verkäufer geteilt wird.
2. Gibt es einen Unterschied in der Berechnung der Maklerprovision bei Kauf und Vermietung?
Ja, während bei Verkaufstransaktionen die Provision oft zwischen Käufer und Verkäufer aufgeteilt wird, trägt bei Vermietungen in der Regel der Auftraggeber des Maklers, meist der Vermieter, die Kosten gemäß dem Bestellerprinzip.
3. Kann ich die Höhe der Maklerprovision verhandeln, bevor ich den Maklervertrag unterschreibe?
Die Höhe der Maklerprovision ist grundsätzlich verhandelbar. Es ist ratsam, dies vor Unterzeichnung des Maklervertrags zu besprechen und klare Vereinbarungen zu treffen.
4. Welche Faktoren beeinflussen die Höhe der Maklerprovision, die ich berechnen muss?
Faktoren, die die Höhe der Maklerprovision beeinflussen, sind unter anderem der Standort der Immobilie, der Verkaufspreis, die Marktlage sowie individuelle Vereinbarungen im Maklervertrag.
5. Was passiert, wenn kein Kauf- oder Mietvertrag zustande kommt? Muss ich trotzdem die Maklerprovision berechnen und zahlen?
In der Regel ist die Zahlung der Maklerprovision an den erfolgreichen Abschluss eines Kauf- oder Mietvertrags gebunden, wie im BGB § 652 festgelegt. Kommt kein Vertrag zustande, fällt in der Regel auch keine Provision an.