Maklerprovision berechnen – Jetzt mit unserem Rechner


Die Maklerprovision spielt beim Immobilienkauf eine wichtige Rolle, da sie die Nebenkosten des Kaufprozesses erheblich beeinflussen kann. Viele Verkäufer und Käufer fragen sich daher: „Wie kann ich die Maklerprovision berechnen?“ und „Wer trägt die Kosten?“

In diesem Artikel erfahren Sie alles Wichtige zur Maklerprovision in Deutschland, die aktuellen gesetzlichen Regelungen, und wie Sie die Maklerprovision für Ihre Immobilie mit unserem Maklerprovision-Rechner ganz einfach selbst berechnen können.

Maklerprovision berechnen

Maklerprovision berechnen

Maklerprovision berechnen in Deutschland:

Seit dem 23. Dezember 2020 gilt in Deutschland das Gesetz zur Verteilung der Maklerprovision bei Wohnimmobilien. Diese Regelung sieht vor, dass die Maklerprovision hälftig zwischen Käufer und Verkäufer geteilt wird. Diese Aufteilung ist verpflichtend, wenn der Käufer als Verbraucher auftritt.

Übliche Höhe der Maklerprovision:
In Deutschland sind 3,57 % des Kaufpreises je Partei üblich, was insgesamt 7,14 % entspricht. Diese Sätze sind jedoch verhandelbar.

Unsere Maklerprovision im Vergleich:
Mit nur 1,5 % Provision pro Partei liegen unsere Kosten deutlich unter dem Marktstandard. Dadurch sparen Käufer und Verkäufer erheblich und Ihre Immobilie wird attraktiver.

Beispielrechnung:

  • Verkaufspreis: 300.000 Euro
  • Marktübliche Provision: 10.710 Euro je Partei (21.420 Euro gesamt)
  • Unsere Provision: 4.500 Euro je Partei (9.000 Euro gesamt)

Nutzen Sie unseren Maklerprovision-Rechner, um Ihre potenzielle Ersparnis zu berechnen.

Berechnen Sie mit unserem Rechner die Maklerprovision.

Mit unserem Rechner können Sie die Maklerprovision schnell und einfach berechnen .“ Geben Sie den Kaufpreis Ihrer Immobilie ein, und Sie erhalten sofort eine Berechnung der Maklerkosten für Verkäufer und Käufer.

Wer zahlt die Maklerprovision?

Verkauf

Wie bereits erwähnt, wird seit der Gesetzesänderung vom 23. Dezember 2020 die Maklerprovision bei Wohnimmobilien in der Regel hälftig zwischen Käufer und Verkäufer aufgeteilt.

Vermietung

Bei der Vermietung trägt in der Regel der Auftraggeber, meist der Vermieter, die Kosten. Durch das Bestellerprinzip (seit 2015) müssen Mieter nur in Ausnahmefällen – wie bei einem Suchauftrag – die Maklerkosten übernehmen.

Voraussetzungen, um eine Maklerprovision zu berechnen

Die Berechnung der Maklerprovision ist nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig, die im Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 652 BGB) geregelt sind. Folgende Kriterien müssen erfüllt sein:

  • Wirksamer Maklervertrag: Zwischen Makler und Auftraggeber besteht ein rechtlich bindender Vertrag.
  • Erfüllung des Maklerauftrags: Der Makler hat erfolgreich einen Kauf- oder Mietinteressenten vermittelt oder ein passendes Objekt gefunden.
  • Abschluss eines Vertrags: Ein Kauf- oder Mietvertrag wurde abgeschlossen, wobei die Tätigkeit des Maklers direkt zum Vertragsabschluss geführt hat.

Kann ich die Maklerprovision steuerlich absetzen?

Ja, in bestimmten Fällen ist es möglich, die Maklerprovision steuerlich abzusetzen. Die Absetzbarkeit hängt jedoch vom Verwendungszweck der Immobilie ab:

  • Selbstgenutzte Immobilien: Die Maklerprovision ist nicht absetzbar, da sie als private Ausgabe zählt.
  • Vermietete Immobilien: Die Provision kann als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abgesetzt werden.
  • Gewerbliche Immobilien: Bei gewerblicher Nutzung wird die Provision als Betriebsausgabe steuerlich geltend gemacht.

Wie wird die Maklerprovision bei gewerblichen Immobilien berechnet?

Bei gewerblichen Immobilien gelten andere Regeln als bei Wohnimmobilien. Die Höhe der Maklerprovision ist hier nicht festgelegt und daher frei verhandelbar. Anders als bei Wohnimmobilien muss die Maklerprovision nicht zwingend hälftig zwischen Käufer und Verkäufer geteilt werden.

Die Maklerprovision kann vollständig vom Käufer oder Verkäufer übernommen werden, abhängig von der Vereinbarung zwischen den Parteien. Da es keine gesetzliche Obergrenze gibt, sollten Sie die Höhe der Provision individuell und transparent im Maklervertrag festlegen.

Wie wirkt sich die Höhe der Maklerprovision auf den Verkaufspreis aus?

Die Höhe der Maklerprovision beeinflusst direkt den Verhandlungsspielraum und den Gewinn des Verkäufers. Eine höhere Provision bedeutet weniger Nettogewinn, was den Verkäufer unter Druck setzen kann, den Verkaufspreis zu senken. Käufer wiederum möchten oft einen niedrigeren Kaufpreis, um ihre Nebenkosten zu reduzieren.

Eine niedrigere Provision gibt dem Verkäufer jedoch die Möglichkeit, seinen Preis stabil zu halten. Alternativ kann man auch ohne Makler verkaufen, was Kosten spart, aber Risiken wie geringere Reichweite und fehlende Expertise birgt.

 

FAQ: Maklerprovision berechnen

1. Wie kann ich die Maklerprovision berechnen, wenn ich eine Immobilie kaufe?

Die Berechnung der Maklerprovision erfolgt auf Basis des Verkaufspreises der Immobilie und des vertraglich vereinbarten Provisionssatzes. Es ist üblich, dass die Provision zwischen Käufer und Verkäufer geteilt wird.

2. Gibt es Unterschiede bei der Berechnung der Maklerprovision zwischen Kauf und Vermietung?

Ja, bei Kaufverträgen wird die Maklerprovision meist zwischen Käufer und Verkäufer geteilt, während bei Vermietungen in der Regel der Auftraggeber die Kosten trägt. Das sogenannte Bestellerprinzip legt fest, dass der Vermieter die Provision zahlt, sofern er den Makler beauftragt hat.

3. Kann ich die Höhe der Maklerprovision verhandeln, bevor ich den Maklervertrag unterschreibe?

Die Höhe der Maklerprovision ist grundsätzlich verhandelbar. Vor der Unterzeichnung des Maklervertrags sollten die Parteien klare Vereinbarungen treffen, um Missverständnisse zu vermeiden.

4. Welche Faktoren beeinflussen die Höhe der Maklerprovision?

Die Maklerprovision wird durch verschiedene Faktoren beeinflusst, darunter der Standort der Immobilie, der Verkaufspreis, die aktuelle Marktlage und individuelle Vereinbarungen im Maklervertrag.

5. Muss ich die Maklerprovision zahlen, wenn kein Kauf- oder Mietvertrag zustande kommt?

Laut § 652 BGB ist die Zahlung der Maklerprovision an den erfolgreichen Abschluss eines Kauf- oder Mietvertrags gebunden. Kommt kein Vertrag zustande, fällt in der Regel auch keine Provision an.