Maklercourtage: Kosten, Fakten, Tipps - Online-Rechner
Maklercourtage, auch als Maklerprovision bezeichnet, ist die Vergütung des Immobilienmaklers für die erfolgreiche Vermittlung einer Immobilie. Sie wird fällig, wenn ein Kauf- oder Mietvertrag zustande kommt. Die Höhe der Maklercourtage richtet sich nach dem Kaufpreis oder der Miete und wird üblicherweise als Prozentsatz berechnet. Nutzen Sie unseren Online-Rechner, um die genaue Höhe der Maklerprovision schnell und einfach zu berechnen und so die Kosten immer im Blick zu behalten.
Die 4 wichtigsten Fakten über die Maklercourtage:
1. Gesetzliche Regelung: Seit 2020 wird die Maklercourtage bei Wohnimmobilien gerecht zwischen Käufer und Verkäufer geteilt.
2. Gesamthöhe der Maklercourtage: Üblicherweise 7,14 % des Kaufpreises, abhängig von der Region und den Marktbedingungen.
3. Verhandelbarkeit: Die Höhe der Courtage kann individuell verhandelt werden.
4. Umfang der Leistungen: Die Courtage umfasst zahlreiche Dienstleistungen wie Bewertung, Marketing, Besichtigungen und Verhandlungen.

Maklercourtage
Inhaltsverzeichnis - Kurzübersicht
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Was ist Maklercourtage und wer muss sie zahlen?
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Wie hoch ist die Maklercourtage üblicherweise?
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Wann ist die Maklercourtage fällig und kann man die verhandeln?
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Welche Leistungen umfasst die Maklercourtage?
Was ist Maklercourtage und wer muss sie zahlen?
Die Maklercourtage, auch als Maklerprovision bekannt, ist eine Gebühr, die Immobilienmakler für die erfolgreiche Vermittlung eines Immobiliengeschäfts erhalten. Sie deckt Leistungen wie die Suche nach Interessenten, Beratung und Unterstützung bei der Vertragsgestaltung ab. Die Höhe wird in der Regel als Prozentsatz des Kaufpreises oder der Miete (2 Kaltmieten) berechnet.
Wer muss die Maklercourtage zahlen?
Seit der Gesetzesänderung 2020 wird die Maklercourtage beim Verkauf von Wohnimmobilien zwischen Käufer und Verkäufer aufgeteilt. Beide Parteien tragen jeweils 50 % der Gesamtprovision, die in den meisten Fällen 7,14 % des Kaufpreises beträgt
Höhe der Maklercourtage in Deutschland: Üblich, Einflussfaktoren und Rechenbeispiel
Die Maklercourtage variiert je nach Art des Immobiliengeschäfts und regionalen Gepflogenheiten. Für den Verkauf beträgt sie in der Regel 7,14 % des Kaufpreises, inklusive Mehrwertsteuer. Bei der Vermietung sind es meist zwei Monatskaltmieten. Seit 2020 wird die Courtage beim Verkauf zwischen Käufer und Verkäufer aufgeteilt.
Faktoren, die die Höhe beeinflussen:
- Marktsituation: Käufer- oder Verkäufermarkt beeinflusst die Provisionshöhe.
- Verhandlungen: Höhe und Aufteilung können individuell angepasst werden.
Rechenbeispiel für Maklercourtage bei einem Verkauf mit 7,14%
Angenommen, der Verkaufspreis einer Immobilie beträgt 300.000 Euro. Bei einer Maklercourtage von 7,14% des Kaufpreises, die nach dem aktuellen Gesetz zwischen Käufer und Verkäufer geteilt wird, ergibt sich folgende Rechnung:
- Gesamtprovision: 300.000 Euro * 7,14% = 21.420 Euro.
- Anteil Käufer: 21.420 Euro / 2 = 10.710 Euro.
- Anteil Verkäufer: 21.420 Euro / 2 = 10.710 Euro.
In diesem Beispiel trägt sowohl der Käufer als auch der Verkäufer eine Kostenlast von jeweils 10.710 Euro für die Maklerdienstleistungen.
Rechner: Berechnen Sie jetzt die Maklercourtage
Leistungen, die die Maklercourtage umfasst
Die Maklercourtage deckt ein breites Spektrum an Dienstleistungen ab, die weit über die reine Vermittlung hinausgehen und den gesamten Verkaufsprozess unterstützen. Dazu gehören:
- Marktwertanalyse: Fundierte Bewertung der Immobilie.
- Erstellung von Verkaufsunterlagen: Hochwertige Exposés, Fotos und Grundrisse.
- Marketing: Bewerbung auf Immobilienportalen und Social Media.
- Besichtigungen: Organisation und Durchführung von Terminen.
- Verhandlungsführung: Unterstützung bei Verkaufsverhandlungen.
- Vertragsvorbereitung: Erstellung des Kaufvertrags und Koordination mit Notaren.
- Nachbetreuung: Unterstützung bei der Übergabe und Klärung rechtlicher Fragen.
Diese Leistungen erleichtern den Immobilienverkauf erheblich und helfen, Zeit und rechtliche Komplikationen zu sparen.
Anspruch auf Maklercourtage: Wann wird sie fällig?
Der Anspruch auf Maklercourtage entsteht unter bestimmten Voraussetzungen, die im Maklervertrag sowie durch gesetzliche Bestimmungen festgelegt sind. Die wichtigsten Bedingungen sind:
- Nachweis oder Vermittlung: Der Makler muss nachweisen, dass seine Tätigkeit zum Abschluss des Immobilienvertrags geführt hat.
- Gültiger Maklervertrag: Der Vertrag kann schriftlich oder mündlich abgeschlossen sein und regelt den Anspruch auf die Maklercourtage.
- Rechtsgültiger Vertragsabschluss: Die Maklercourtage wird fällig, sobald der Kauf- oder Mietvertrag notariell beurkundet wurde.
- Zahlungsvereinbarung: Die Fälligkeit der Zahlung wird vertraglich festgelegt, oft nach Abschluss des Hauptvertrags.
Steuerliche Absetzbarkeit der Maklercourtage: Regelungen für Käufer und Verkäufer
Ob die Maklercourtage steuerlich absetzbar ist, hängt davon ab, wie die Immobilie genutzt wird und welche Rolle die Parteien einnehmen.
Für Käufer:
- Selbstnutzung: Keine Absetzbarkeit der Maklerkosten.
- Kapitalanlage: Maklergebühren können als Werbungskosten abgesetzt werden, wenn die Immobilie vermietet wird.
Für Verkäufer:
- Verkauf innerhalb der Spekulationsfrist: Maklerkosten mindern den steuerpflichtigen Gewinn.
Für Vermieter:
- Bei Erwerb oder Verkauf von vermieteten Immobilien sind Maklerkosten als Werbungskosten absetzbar.
Häufig gestellte Fragen zur Maklercourtage: Klärungen und Mythen
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Muss der Käufer immer die Maklercourtage zahlen?
Nein. Seit 2020 wird die Maklercourtage bei Wohnimmobilien zwischen Käufer und Verkäufer geteilt, es sei denn, es gibt eine abweichende Vereinbarung. -
Kann die Maklercourtage verhandelt werden?
Ja, die Höhe der Maklercourtage ist verhandelbar und hängt oft von der Marktlage ab. -
Ist die Maklercourtage steuerlich absetzbar?
Nur bei Kapitalanlagen ist die Courtage für Käufer absetzbar. Verkäufer können sie als Werbungskosten absetzen, wenn Steuern auf den Verkauf anfallen. -
Fällt die Maklercourtage auch an, wenn kein Kaufvertrag zustande kommt?
Nein, die Courtage wird nur fällig, wenn ein Vertrag erfolgreich abgeschlossen wird. -
Wer bestimmt, wer die Maklercourtage zahlt?
Das Gesetz legt fest, dass Käufer und Verkäufer die Maklerkosten hälftig tragen. Individuelle Vereinbarungen sind möglich. -
Gibt es Unterschiede in der Maklercourtage zwischen Vermietung und Verkauf?
Ja. Bei Vermietung gilt das Bestellerprinzip. Beim Verkauf wird die Courtage hälftig geteilt. -
Ist Maklercourtage dasselbe wie Maklerprovision?
Ja, beide Begriffe bezeichnen die Gebühr für die Vermittlung eines Immobiliengeschäfts.