Kaufnebenkosten
Die Kaufnebenkosten beschreiben zusätzliche Gebühren oder Steuern, die bei einem Immobilienerwerb zwingend anfallen. Sie machen meist einen nicht unerheblichen Betrag aus und sollten deshalb unbedingt in der Finanzierungsplanung berücksichtigt werden.
Die Maklergebühr
Die Maklergebühr ist je nach Bundesland unterschiedlich hoch und wird entweder komplett vom Käufer getragen oder aber unter Verkäufer und Käufer aufgeteilt. Der Käufer hat bei Verkäufen durch Makler jedoch grundsätzlich mit einer zusätzlichen Ausgabe von 3 % bis 7 % des Kaufpreises zu rechnen. Eine höhere Maklercourtage müssen Käufer in den allermeisten Fällen nicht akzeptieren.
Die Grunderwerbssteuer
Auch der Staat möchte etwas abhaben, wenn eine Immobilie den Besitzer wechselt. Dabei ist zunächst nicht festgelegt, wer die Grunderwerbssteuer zu zahlen hat, denn der Staat sieht Verkäufer und Käufer gleichermaßen in der Schuldnerrolle. In den allermeisten Fällen wird die Begleichung der Grunderwerbssteuer jedoch vom Käufer übernommen. Das bedeutet weitere Kaufnebenkosten in Höhe von 3,5 % bis 6,5 % des Kaufpreises (je nach Bundesland).
Der Notar
Da für den Eigentümerwechsel bei Immobilien zwingend eine notarielle Beurkundung erforderlich ist, fallen auch für den Notar Kosten an. In der Regel sind das bis zu 1,5 % des Kaufpreises. Hierfür übernimmt der Notar die Erstellung des Kaufvertrages, die Eintragung ins Grundbuch und, wenn gewünscht, die Einrichtung eines speziellen Kontos, auf das der Käufer den Kaufbetrag überweist.
Fazit: Beachten Sie die Kaufnebenkosten!
Die Kaufnebenkosten können schnell bis zu 15 % des Kaufpreises ausmachen. Sie kommen on top und müssen deshalb unbedingt in der Finanzplanung Erwähnung finden. Da die meisten Banken zumindest die Kaufnebenkosten an Eigenmitteln verlangen, bevor sie einen Kredit gewähren, wird das Thema noch wichtiger. Bei einem Kaufpreis von 250.000 € müssen Sie mit Kaufnebenkosten zwischen 20.000 € (8 %) und 37.500 € (15 %) rechnen.