Kaufnebenkosten Bayern: Jetzt online berechnen


Inhaltsverzeichnis:
  • Was sind Kaufnebenkosten beim Immobilienkauf in Bayern?
  • Übersicht der Kaufnebenkosten beim Immobilienkauf
  • Online-Rechner für Kaufnebenkosten in Bayern
  • Grunderwerbsteuer und Notarkosten in Bayern
Kaufnebenkosten Bayern

Kaufnebenkosten Bayern


Was sind Kaufnebenkosten beim Immobilienkauf in Bayern?

Kaufnebenkosten sind zusätzliche Ausgaben, die beim Immobilienkauf in Bayern über den Kaufpreis hinaus anfallen. Dazu zählen die Grunderwerbsteuer, Notar- und Grundbuchkosten sowie gegebenenfalls eine Maklerprovision. Diese Kosten sollten frühzeitig eingeplant werden, da sie einen erheblichen Anteil an den Gesamtausgaben ausmachen können.


Übersicht der Kaufnebenkosten beim Immobilienkauf in Bayern

  • Grunderwerbsteuer: 3,5 % des Kaufpreises – wird auf den Kaufpreis der Immobilie erhoben und ist in Bayern vergleichsweise niedrig.
  • Notarkosten: ca. 1,0 - 1,5 % des Kaufpreises – für die notarielle Beurkundung des Kaufvertrags, gesetzlich vorgeschrieben.
  • Grundbuchkosten: ca. 0,5 % des Kaufpreises – für die Eintragung des neuen Eigentümers im Grundbuch.
  • Maklerprovision: 7,14 % des Kaufpreises (inkl. MwSt.) – falls ein Makler involviert ist, wird die Provision meist zwischen Käufer und Verkäufer geteilt.

KostenartProzentsatz vom KaufpreisBeispiel für 500.000 €
Grunderwerbsteuer3,5%17.500 €
Notar- und Grundbuchkostenca. 1,5%7.500 €
Maklerprovision (hälftig)bis zu 3,57%17.850 €
Gesamt-Kaufnebenkostenca. 8,5% - 10%42.850 €


Rechner: Kaufnebenkosten in Bayern

Grunderwerbsteuer in Bayern: Berechnungsgrundlage und Fälligkeit

Die Grunderwerbsteuer in Bayern wird auf den Kaufpreis oder die gesamte Gegenleistung für die Immobilie erhoben. Dazu zählen sowohl der Wert des Grundstücks als auch der darauf befindlichen Gebäude und andere Leistungen, die mit dem Kauf zusammenhängen.

Fälligkeit: Nach Abschluss des Kaufvertrags erhalten Käufer vom Finanzamt einen Grunderwerbsteuerbescheid. Die Zahlung ist erforderlich, um die Eintragung des Eigentumsübergangs im Grundbuch fortzusetzen und ist in der Regel innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids fällig.

Notarkosten beim Immobilienkauf in Bayern

Die Notarkosten gehören zu den essenziellen Kaufnebenkosten beim Immobilienerwerb und umfassen die Beurkundung des Kaufvertrags und die Eintragung des Eigentümerwechsels im Grundbuch.

Berechnungsgrundlage der Notarkosten

Die Notarkosten werden gemäß der Gebührenordnung für Notare (GNotKG) berechnet und richten sich nach dem Immobilienwert. Zu den Leistungen zählen die Beurkundung des Kaufvertrags, die Auflassungsvormerkung und gegebenenfalls die Bestellung von Grundschulden für die Finanzierung. Die Kosten steigen gestaffelt mit dem Wert der Immobilie.

Fälligkeit der Notarkosten

Kurz nach der Vertragsbeurkundung stellt der Notar eine detaillierte Rechnung aus. Die Zahlung ist Voraussetzung für die Weiterführung des Kaufprozesses, einschließlich der Eintragung des neuen Eigentümers im Grundbuch.

Häufig gestellte Fragen zu Kaufnebenkosten in Bayern

1. Warum sind die Kaufnebenkosten in Bayern niedriger als in anderen Bundesländern?
In Bayern liegt die Grunderwerbsteuer bei 3,5%, was im Vergleich zu anderen Bundesländern niedrig ist. Zusammen mit Sachsen ist Bayern das einzige Bundesland mit diesem Steuersatz, während andere Bundesländer wie Nordrhein-Westfalen 6,5% erheben. Das macht Bayern attraktiver für Immobilienkäufer.

2. Gibt es Möglichkeiten, die Kaufnebenkosten in Bayern zu reduzieren?
Ja, obwohl einige Kaufnebenkosten wie die Grunderwerbsteuer festgelegt sind, können Sie möglicherweise bei der Maklerprovision sparen. Diese ist häufig verhandelbar und kann zwischen Käufer und Verkäufer geteilt oder reduziert werden. Es lohnt sich, dies direkt mit dem Makler zu besprechen.

3. Können Kaufnebenkosten finanziert werden?
Viele Banken erwarten, dass Kaufnebenkosten aus Eigenkapital gezahlt werden, da sie in der Regel nicht in die Immobilienfinanzierung einfließen. Für Erstkäufer

ist es daher ratsam, die Kaufnebenkosten im Voraus einzuplanen. Einige Banken bieten dennoch Kredite für diese Kosten an – informieren Sie sich über verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten.

4. Wie wird die Grunderwerbsteuer in Bayern berechnet?
Die Grunderwerbsteuer wird in Bayern auf den Kaufpreis der Immobilie oder die gesamte Gegenleistung erhoben, die für das Grundstück und die darauf befindlichen Gebäude gezahlt wird. Der Steuersatz beträgt 3,5%, und die Steuer wird nach Abschluss des Kaufvertrags durch das Finanzamt in Rechnung gestellt.

5. Wann müssen die Kaufnebenkosten in Bayern bezahlt werden?
Die Grunderwerbsteuer ist nach Erhalt des Steuerbescheids innerhalb eines Monats fällig, damit der Eigentumsübergang im Grundbuch eingetragen werden kann. Notarkosten werden üblicherweise kurz nach der Beurkundung des Kaufvertrags in Rechnung gestellt und sind ebenfalls für den Abschluss des Kaufprozesses notwendig.

6. Welche weiteren Kaufnebenkosten fallen beim Immobilienkauf in Bayern an?
Zusätzlich zur Grunderwerbsteuer und den Notarkosten können Maklergebühren anfallen, sofern ein Makler am Kauf beteiligt ist. Diese liegen in Bayern typischerweise bei etwa 7,14% des Kaufpreises und werden in der Regel zwischen Käufer und Verkäufer aufgeteilt.

7. Kann ich die Kaufnebenkosten in Bayern online berechnen?
Ja, mit unserem Online-Rechner können Sie Ihre individuellen Kaufnebenkosten in Bayern schnell und präzise kalkulieren. Der Rechner berücksichtigt Grunderwerbsteuer, Notar- und Grundbuchkosten sowie Maklergebühren, abgestimmt auf den Kaufpreis Ihrer Immobilie.