Online-Rechner für Kaufnebenkosten in Baden-Württemberg (BW)
Inhaltsverzeichnis
- Was sind Kaufnebenkosten in Baden-Württemberg?
- Übersicht der Kaufnebenkosten
- Kaufnebenkosten BW berechnen - mit unserem Rechner
- Berechnungsgrundlagen: Grunderwerbsteuer und Notarkosten
Was sind Kaufnebenkosten in Baden-Württemberg?
Kaufnebenkosten sind zusätzliche Ausgaben, die beim Kauf einer Immobilie in Baden-Württemberg anfallen und über den Kaufpreis hinaus berücksichtigt werden müssen.
Sie umfassen die Grunderwerbsteuer, Notar- und Grundbuchkosten sowie gegebenenfalls eine Maklerprovision. Diese Kosten beeinflussen die Gesamtausgaben erheblich und sollten frühzeitig in die Finanzplanung einbezogen werden.
Übersicht der Kaufnebenkosten beim Immobilienkauf in Baden-Württemberg
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Grunderwerbsteuer: 5 % des Kaufpreises – Die Grunderwerbsteuer wird direkt vom Käufer gezahlt und ist innerhalb eines Monats nach Erhalt des Steuerbescheids fällig.
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Notarkosten: ca. 1,0 - 1,5 % des Kaufpreises – Die notarielle Beurkundung des Kaufvertrags ist gesetzlich vorgeschrieben und umfasst die Prüfung und Eintragung ins Grundbuch.
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Grundbuchkosten: ca. 0,5 % des Kaufpreises – Diese Gebühren fallen für die Eintragung des neuen Eigentümers an und dokumentieren die Eigentumsverhältnisse offiziell.
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Maklerprovision: ca. 7,14 % des Kaufpreises (inkl. MwSt.) – Bei Inanspruchnahme eines Maklers werden die Kosten meist zwischen Käufer und Verkäufer geteilt.
- Modernisierungs- und Renovierungskosten: Diese zusätzlichen Kosten zur Anpassung der Immobilie sollten bei der Finanzplanung berücksichtigt werden, auch wenn sie nicht zu den klassischen Kaufnebenkosten zählen.
Kaufnebenkosten in Baden-Württemberg berechnen – mit unserem Rechner
Ermitteln Sie die Kaufnebenkosten in Baden-Württemberg schnell und einfach. Unser Rechner zeigt Ihnen Grunderwerbsteuer, Notar- und Grundbuchkosten sowie Maklergebühren auf einen Blick.
Übersicht der Kaufnebenkosten in Baden-Württemberg
Kostenart | Prozentsatz vom Kaufpreis | Beispiel 250.000 € | Beispiel 500.000 € |
---|---|---|---|
Grunderwerbsteuer | 5% | 12.500 € | 25.000 € |
Notar- und Grundbuchkosten | 1,5 – 2% | 3.750 – 5.000 € | 7.500 – 10.000 € |
Maklergebühr | 3,57% pro Partei (7,14%) | 17.850 € | 35.700 € |
Gesamte Kaufnebenkosten | ca. 10,07% – 11,57% | 34.100 – 35.350 € | 68.200 – 70.700 € |
Berechnungsgrundlage der Grunderwerbsteuer in Baden-Württemberg
Die Grunderwerbsteuer in Baden-Württemberg beträgt 5% des Kaufpreises und ist vom Käufer zu zahlen. Sie wird auf den Wert der Immobilie oder des Grundstücks erhoben, einschließlich vorhandener Gebäude. Weitere Details zur Berechnung finden Sie im Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG).
Fälligkeit: Nach Abschluss des Kaufvertrags sendet das Finanzamt einen Steuerbescheid an den neuen Eigentümer. Die Grunderwerbsteuer muss innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids bezahlt werden, um die Eintragung ins Grundbuch fortzuführen.
Notarkosten beim Immobilienkauf in Baden-Württemberg
Die Notarkosten richten sich nach der Gebührenordnung für Notare (GNotKG) und betragen in der Regel 1,5–2% des Kaufpreises. Diese Kosten decken die Beurkundung des Kaufvertrags und die Eintragung des Eigentümerwechsels ab. Falls eine Grundschuld eingetragen wird, entstehen zusätzliche Gebühren.
Fälligkeit: Der Notar stellt nach der Vertragsbeurkundung eine Rechnung aus. Die Zahlung ist erforderlich, um den Eigentumswechsel im Grundbuch abzuschließen.
Quellen und rechtliche Grundlagen für Kaufnebenkosten in Baden-Württemberg
- Maklerprovision: BGB § 652 – Lohnanspruch für Makler – Regelt die Grundlagen der Maklerprovision.
- Grunderwerbsteuer: Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG) – Steuerliche Regelungen für Grundstückserwerbe.
- Notar- und Grundbuchkosten: GNotKG – Gebührenordnung für Notare und Gerichte – Festlegung der Notarkosten und Grundbuchgebühren beim Immobilienkauf.