Instandhaltungsrücklage
Die Instandhaltungsrücklage wird von Besitzern einer Eigentumswohnung gezahlt. Sie ist eine gesetzlich vorgeschriebene monatliche oder jährliche Abführung eines bestimmten Betrages auf ein eigens hierfür geschaffenes Konto. Die Instandhaltungsrücklage dient zur Finanzierung notwendiger Sanierungsmaßnahmen des Gebäudes und wird von allen Miteigentümern anteilig getragen.
Besitzen Sie also eine Eigentumswohnung in einem Mehrfamilienhaus, so müssen Sie sich an den Instandhaltungsmaßnahmen beteiligen. Diese Maßnahmen werden in der mindestens einmal jährlich stattfindenden Eigentümerversammlung beschlossen. Die Instandhaltungsrücklage darf jedoch ausschließlich für Reparaturen und sonstige Sanierungsmaßnahmen verwendet werden. Eine Verwendung für beispielsweise ein Mieterfest oder Heizgas ist verboten.
Über die Instandhaltungsrücklage wacht der Verwalter der Immobilie, die Höhe der Beiträge bestimmt ebenfalls die Eigentümergemeinschaft. Aus der Instandhaltungsrücklage getätigte Ausgaben können jeweils anteilig steuerlich abgesetzt werden. Die reinen Rücklagenbeiträge jedoch nicht.
Wichtig: Wenn Sie eine Eigentumswohnung verkaufen, verkaufen Sie nicht nur die Wohnung, sondern auch Ihre Anteile am Gemeinschaftseigentum sowie Ihren Teil der Instandhaltungsrücklage.
Wie hoch ist die Instandhaltungsrücklage?
Die Höhe der Instandhaltungsrücklage bestimmt die Eigentümergemeinschaft. Da sie jedoch zum Schutz der Eigentümer vor plötzlichen hohen Ausgaben dient, sollte sie auf einer vernünftigen Kostenplanung beruhen.
Eine oft genutzte Formel zur Berechnung der wahrscheinlichen Instandhaltungskosten einer Immobilie ist die Peterssche Formel. Ihr liegt die Annahme zugrunde, dass für die Instandhaltung einer Immobilie in 80 Jahren Lebensdauer der 1,5-fache Wert der ehemaligen Herstellungskosten benötigt wird. Weiter wird angenommen, dass im Schnitt 65 % bis 70 % des Gebäudes Gemeinschaftseigentum sind.
Bei 1000 € Herstellungskosten pro Quadratmetern und einem Anteil an der Gebäudefläche von 75 m² ergibt sich also folgender Instandhaltungswert:
1000 € * 1,5 = 1500 €
1500 € / 80 Jahre = 18,75 € pro Jahr
18,75 € * 0,7 (70 %) = 13,13 € pro m² Wohnfläche
13,13 € * 75 m² = 984,75 € jährliche Instandhaltungsrücklage
Natürlich ist auch diese Formel nicht frei von Angriffspunkten. So reichen die Baujahre von gerade Altbauten oftmals in Zeiten zurück, in denen andere wirtschaftliche Verhältnisse vorherrschten. Die Baukosten von damals sind mit den heutigen Instandhaltungskosten von Altbauten nicht mehr wirklich zu vergleichen.
Für Neubauten gibt es außerdem eine weitere Formel. Nach ihr muss die jährliche Instandhaltungsrücklage ca. 0,8 % bis 1,0 % des Kaufpreises betragen.