Hausverkauf Vertrag


Ohne Hausverkaufvertrag kein Hausverkauf. Diese Grundregel sollten Sie sich vor allem dann in Erinnerung rufen, wenn Sie zwar einem Kaufinteressenten die mündliche Zusage gegeben haben, aber noch über Einzelheiten diskutieren. Bis zum unterschriebenen und notariell beglaubigten Kaufvertrag können sowohl Sie als auch der Käufer noch zurücktreten. Es ist deshalb wichtig, bereits im Vorfeld zu wissen, worauf es bei einem Kaufvertrag ankommt, um den Erstellungsprozess nicht unnötig in die Länge zu ziehen.

Was steht im Hausverkaufvertrag?

Im Kaufvertrag wird klar geregelt, was im Falle einer vertragsgerechten Bezahlung in das Eigentum des Käufers übergeht. Dabei handelt es sich längst nicht nur um das Haus selbst. Wurden Vereinbarungen zu einer Einbauküche oder bestimmtem Mobiliar getroffen, muss auch das vertraglich festgehalten werden. Darüber hinaus enthält der Kaufvertrag die Rechte und Pflichten einer jeden Partei und eventuelle Rücktrittsklauseln (beispielsweise bei versteckten Mängeln).

Immobilie selbst verkaufen – so geht’s

Da sich beide Seiten durch den Kaufvertrag absichern, kann der Umfang eines solchen Dokuments beträchtlich sein. 35 Seiten und mehr stellen keine Besonderheit dar, sondern haben durchaus ihre Daseinsberechtigung. Dennoch sind Kaufverträge auch für Immobilien oftmals standardisiert und werden lediglich um bestimmte Punkte ergänzt.
Hausverkauf Vertrag – das muss enthalten sein:

  • Name, Anschrift etc. des Verkäufers sowie des Käufers
  • Lage, Anschrift der Immobilie
  • Angabe des Grundbuchbezirks, der Grundbuchblattnummer sowie des aktuellen Grundbesitzers der Immobilie
  • Angabe zu eventuellen Grundschulden oder Pfandrechten
  • vereinbarter Kaufpreis
  • Zahlungstermin, Zahlungsart sowie Konto, auf dem der Betrag eingehen soll
  • Schlüsselübergabe und Datum des Eigentümerwechsels
  • eventuelle Rücktrittrechte beider Parteien (versteckte Mängel, Zahlungsverzug etc.)
  • Sondervereinbarungen (Nachbesserungen an der Immobilie seitens des Verkäufers, Mitkauf bestimmter Möbel etc.)

Kaufvertrag notariell beurkunden lassen

Ein Hausverkauf ist erst dann unter Dach und Fach, wenn ein Notar ihm seinen Segen erteilt hat – sprich ihn beurkundet hat. Hierfür fallen selbstverständlich Kosten an, denn der Notar geht in Gegenwart beider Parteien den Vertrag noch einmal Punkt für Punkt durch. Es ist die letzte Möglichkeit, kleine Änderungen vorzunehmen. Sie sollten jedoch nicht zu sehr pokern, denn wenn Ihr Käufer den Änderungen nicht zustimmt und keine Einigung erzielt werden kann, muss der Notar trotzdem bezahlt werden – auch ohne Zustandekommen eines gültigen Kaufvertrages.

Hausverkauf Vertrag erstellen lassen

Die Erstellung des Kaufvertrages beim Hausverkauf übernimmt in aller Regel der mit dem Verkauf beauftragte Immobilienmakler. Er war bei den Kaufverhandlungen zugegen, hat sie meist sogar selbst geführt und kennt alle mündlichen Absprachen. Der Makler wird den Vertrag von Ihnen absegnen lassen und im Anschluss dem Käufer zur Durchsicht zuschicken. Erst, wenn der Käufer grünes Licht gibt, sollten Sie den Termin beim Notar vereinbaren.

Immobilie selbst verkaufen – so geht’s

Vereinbaren Sie den Termin vorschnell und müssen ihn dann absagen, kann Ihnen der Notar den Termin trotzdem in Rechnung stellen. Achten Sie also darauf, dass alles geregelt ist, bevor Sie sich beim Notar melden. Auch die Finanzierungsbestätigung des Käufers sollte zum Zeitpunkt der Terminvereinbarung mit dem Notar bereits vorliegen.