Löschungsbewilligung verstehen und Grundschuld löschen – Praktische Tipps


Die Grundschuld ist ein wesentliches Element im deutschen Immobilienrecht und dient häufig als Sicherheit für Kredite. Doch sobald die Schulden getilgt sind oder ein Immobilienverkauf bevorsteht, wird die Löschung der Grundschuld notwendig. Dabei spielt die Löschungsbewilligung eine zentrale Rolle – ohne dieses Dokument ist eine Löschung im Grundbuch nicht möglich.

Die vier wichtigsten Fakten zur Löschung einer Grundschuld:
  1. Grundschuld als Sicherung:
    Eine Grundschuld ist ein im Grundbuch eingetragenes Recht, das dem Gläubiger erlaubt, sich aus dem belasteten Grundstück zu befriedigen – unabhängig davon, wer der aktuelle Eigentümer ist.

  2. Löschungsbewilligung – Schlüssel zur Löschung:
    Die Löschungsbewilligung ist eine vom Gläubiger ausgestellte Urkunde, die die Zustimmung zur Löschung der Grundschuld signalisiert. Sie ist für die Löschung im Grundbuch zwingend erforderlich.

  3. Kosten der Löschungsbewilligung:
    Die Kosten für die Beglaubigung und den Antrag auf Löschung variieren, sind aber im Verhältnis zum gewonnenen Sicherheits- und Freiheitsgewinn gering.

  4. Wann sollte eine Grundschuld gelöscht werden?
    Eine Löschung ist sinnvoll, wenn keine Schulden mehr bestehen oder bei einem geplanten Immobilienverkauf, um die Immobilie lastenfrei übergeben zu können.

    Grundschuld löschen

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    Inhaltsverzeichnis - Kurzübersicht

    1. Definition Löschungsbewilligung: Schlüssel zur Grundschuldlöschung
    2. Warum die Löschung einer Grundschuld oft notwendig wird
    3. Detaillierte Schritte, um eine Grundschuld zu löschen
    4. Die Kosten: Beglaubigung der Löschungsbewilligung und Antrag auf Löschung
    5. Der Zeitrahmen: Wie lange dauert die Löschung einer Grundschuld?

    Was ist eine Grundschuld und die Löschungsbewilligung?

    Eine Grundschuld ist ein im Grundbuch eingetragenes Recht, das als Sicherheit für Kredite dient. Auch nach der vollständigen Rückzahlung eines Darlehens bleibt die Grundschuld im Grundbuch bestehen, bis sie aktiv gelöscht wird.

    Für die Löschung benötigt man eine Löschungsbewilligung, eine vom Gläubiger ausgestellte Urkunde, die die Zustimmung zur Löschung bestätigt. Diese ist besonders wichtig, um bei einem Verkauf oder einer finanziellen Entlastung der Immobilie Rechtssicherheit zu gewährleisten.



    Warum ist die Löschung einer Grundschuld oft notwendig?

    Die Löschung einer Grundschuld ist aus mehreren Gründen sinnvoll und notwendig:

    • Klarheit im Grundbuch schaffen: Nach der vollständigen Rückzahlung eines Kredits bleibt die Grundschuld im Grundbuch bestehen. Dies kann Verwirrung stiften und den Anschein erwecken, dass noch Schulden vorhanden sind.

    • Immobilie lastenfrei machen: Für den Verkauf oder die Aufnahme eines neuen Kredits ist es oft erforderlich, dass die Immobilie lastenfrei ist, um zukünftige Finanzierungsvorhaben zu erleichtern.

    • Finanzielle Flexibilität erhöhen: Eine gelöschte Grundschuld steigert die Kreditwürdigkeit des Eigentümers, da die Immobilie erneut als Sicherheit genutzt werden kann.

    • Rechtliche und finanzielle Sicherheit: Die Löschung verhindert, dass Gläubiger in Zukunft unberechtigt Ansprüche geltend machen und sichert die rechtliche Klarheit.


    Detaillierte Schritte zur Löschung einer Grundschuld

    Die Löschung einer Grundschuld aus dem Grundbuch erfolgt in mehreren Schritten und erfordert die Einhaltung bestimmter rechtlicher Vorgaben. Hier sind die wesentlichen Schritte im Überblick:

    1. Einholung der Löschungsbewilligung

    • Kontakt mit dem Gläubiger aufnehmen: Wenden Sie sich an den Gläubiger (meistens die Bank), um die Ausstellung einer Löschungsbewilligung zu beantragen. Dies ist möglich, nachdem der durch die Grundschuld gesicherte Kredit vollständig zurückgezahlt wurde.
    • Löschungsbewilligung erhalten: Der Gläubiger stellt eine notariell beglaubigte Löschungsbewilligung aus, die bestätigt, dass der Kredit getilgt ist und keine weiteren Ansprüche gegen das Grundstück bestehen.

    2. Vorbereitung und Einreichung des Antrags auf Löschung

    • Notar aufsuchen: Mit der Löschungsbewilligung gehen Sie zu einem Notar, der auf deren Grundlage einen Antrag zur Löschung der Grundschuld im Grundbuch erstellt.
    • Unterlagen zusammenstellen: Sie benötigen die Löschungsbewilligung, einen aktuellen Grundbuchauszug sowie Ihren Personalausweis.
    • Antrag beim Grundbuchamt einreichen: Der Notar reicht den Antrag beim zuständigen Grundbuchamt ein und legt die erforderlichen Unterlagen bei.
    • Gebühren zahlen: Die Kosten richten sich nach dem Wert der Grundschuld und müssen im Voraus entrichtet werden.

    3. Abschluss der Löschung

    • Bearbeitung durch das Grundbuchamt: Das Grundbuchamt prüft die Unterlagen und löscht die Grundschuld bei erfolgreicher Prüfung.
    • Benachrichtigung: Nach der Löschung erhalten Sie und der Notar eine Bestätigung. Es empfiehlt sich, einen aktualisierten Grundbuchauszug anzufordern, um die Löschung zu verifizieren.

    Durch diese Schritte wird die Grundschuld erfolgreich aus dem Grundbuch entfernt, wodurch die Immobilie lastenfrei wird und für zukünftige Vorhaben ohne Einschränkungen genutzt werden kann.


    Die Kosten: Beglaubigung der Löschungsbewilligung und Antrag auf Löschung

    Die Kosten für die Löschung einer Grundschuld setzen sich aus zwei wesentlichen Teilen zusammen: der Beglaubigung der Löschungsbewilligung durch einen Notar und den Gebühren für den Antrag auf Löschung beim Grundbuchamt.

    • Beglaubigung der Löschungsbewilligung:
      Die Notargebühren für die Beglaubigung variieren je nach Wert der Grundschuld, sind aber in der Regel gering, da es sich um eine standardisierte Tätigkeit handelt. Die genauen Kosten richten sich nach dem Gebührenverzeichnis des jeweiligen Notars und werden auf Basis des Gegenstandswertes berechnet.

    • Antrag auf Löschung beim Grundbuchamt:
      Die Grundbuchgebühren hängen ebenfalls vom Wert der Grundschuld ab und sind gesetzlich geregelt. Je nach Bundesland können die Gebühren leicht variieren.

    • Gesamtkosten:
      In der Regel liegen die Gesamtkosten für die Beglaubigung und den Antrag auf Löschung zusammen bei 100 bis 200 Euro, wenn es sich um eine Grundschuld mittlerer Höhe handelt. Bei höheren Grundschuldbeträgen können die Kosten entsprechend steigen.

    Um finanzielle Überraschungen zu vermeiden, sollten Sie vorab Kostenvoranschläge von Notaren einholen und sich beim zuständigen Grundbuchamt über die aktuell geltenden Gebühren informieren.


    Die Rolle des Notars: Kann eine Grundschuld ohne Notar gelöscht werden?

    Nein, eine Grundschuld kann in der Regel nicht ohne die Mitwirkung eines Notars gelöscht werden. Der Notar übernimmt eine entscheidende Rolle im Löschungsprozess, da mehrere Schritte eine notarielle Beglaubigung erfordern:

    • Löschungsbewilligung:
      Die vom Gläubiger (z.B. der Bank) ausgestellte Löschungsbewilligung muss notariell beglaubigt werden. Dies bestätigt die Echtheit der Unterschrift und die Identität des Unterzeichners.

    • Antrag auf Löschung:
      Auch der Antrag auf Löschung der Grundschuld beim Grundbuchamt muss notariell beglaubigt oder direkt vom Notar erstellt und eingereicht werden.

    Der Notar sorgt dafür, dass alle erforderlichen Dokumente korrekt vorbereitet sind und die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. Ohne seine Unterstützung kann die Löschung der Grundschuld nicht rechtswirksam im Grundbuch erfolgen.


    Der Zeitrahmen: Wie lange dauert die Löschung einer Grundschuld?

    Die Löschung einer Grundschuld kann je nach Bearbeitungszeit und Verfügbarkeit der Dokumente unterschiedlich lange dauern. Der gesamte Prozess umfasst in der Regel mehrere Schritte und kann von einigen Wochen bis zu drei Monaten dauern:

    • Einholung der Löschungsbewilligung:
      Die Bearbeitungszeit für die Löschungsbewilligung durch den Gläubiger (z.B. Bank) variiert stark und kann mehrere Tage bis Wochen in Anspruch nehmen, abhängig von der Reaktionszeit der Bank und der internen Bearbeitungsdauer.

    • Notarielle Beglaubigung und Antragstellung:
      Nach Erhalt der Löschungsbewilligung muss ein Notartermin vereinbart werden. Die Beglaubigung und die Einreichung des Antrags beim Grundbuchamt können ebenfalls einige Tage bis Wochen dauern, abhängig von der Terminverfügbarkeit des Notars.

    • Bearbeitung durch das Grundbuchamt:
      Die Bearbeitungszeit beim Grundbuchamt beträgt in der Regel zwei bis sechs Wochen. Dies hängt von der Arbeitsbelastung des Amts und der Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen ab.

    Insgesamt sollte man für die Löschung der Grundschuld einen Zeitrahmen von ein bis drei Monaten einplanen. Es ist ratsam, den Prozess frühzeitig zu starten und alle erforderlichen Unterlagen bereitzuhalten, um Verzögerungen zu vermeiden.

    Wie Sie eine Löschungsbewilligung für die Grundschuld erhalten

    Die Löschungsbewilligung wird direkt vom Gläubiger ausgestellt – in der Regel ist dies die Bank oder das Finanzinstitut, das den durch die Grundschuld gesicherten Kredit bereitgestellt hat.

    Nach der vollständigen Rückzahlung des Kredits können Sie die Löschungsbewilligung anfordern. Diese Urkunde bestätigt, dass keine weiteren Forderungen gegen das Grundstück bestehen und die Grundschuld aus dem Grundbuch gelöscht werden kann.


    Warum die Löschung von Grundschulden vor dem Immobilienverkauf entscheidend ist

    Die Löschung von Grundschulden vor dem Verkauf einer Immobilie ist aus mehreren Gründen wichtig:

    • Klarheit im Grundbuch schaffen:
      Ein sauberes Grundbuch ohne alte Grundschulden ist für Käufer und deren Kreditgeber attraktiver. Die Löschung verhindert, dass finanzielle Belastungen auf neue Eigentümer übergehen und schafft Transparenz für alle Beteiligten.

    • Vereinfachung der neuen Finanzierung für Käufer:
      Viele Käufer benötigen eine Finanzierung, um den Kauf zu realisieren. Banken bevorzugen eine klare rechtliche Situation ohne alte Belastungen. Die Löschung erleichtert die Eintragung neuer Grundschulden, die für die Finanzierung des Kaufs notwendig sind.

    • Rechtssicherheit erhöhen:
      Durch die Löschung wird verhindert, dass alte Gläubiger Ansprüche gegen die Immobilie geltend machen. Dies schützt den Käufer vor rechtlichen Streitigkeiten und bietet ein höheres Maß an Sicherheit.

    • Vermeidung von Verzögerungen beim Verkauf:
      Bestehende Grundschulden können den Verkaufsprozess verlangsamen oder sogar potenzielle Käufer abschrecken. Eine rechtzeitige Löschung sorgt für einen reibungslosen Ablauf und beschleunigt den Verkauf.

    • Wertsteigerung der Immobilie:
      Ein Grundstück ohne finanzielle Altlasten ist auf dem Markt attraktiver. Käufer sind bereit, einen höheren Preis zu zahlen, wenn keine weiteren finanziellen Verpflichtungen bestehen.


    Alternativen zur Löschung: Wann ist das Behalten der Grundschuld sinnvoll?

    In bestimmten Fällen kann es sinnvoll sein, die Grundschuld bestehen zu lassen, insbesondere wenn bereits eine Finanzierung bei derselben Bank besteht oder in Zukunft eine weitere Finanzierung geplant ist. Der Hauptgrund für das Beibehalten der Grundschuld ist die:

    • Vereinfachung zukünftiger Finanzierungen:
      Wenn bereits eine Grundschuld bei Ihrer Bank eingetragen ist, kann deren Beibehaltung den Prozess für zukünftige Darlehen deutlich vereinfachen. Die Bank kann die bestehende Grundschuld als Sicherheit nutzen, was den Verwaltungsaufwand und die Kosten für die Einrichtung einer neuen Grundschuld reduziert. Dies beschleunigt zudem die Kreditgenehmigung, da die bereits eingetragene Grundschuld weiterhin als Sicherheit dient.

     

    Häufig gestellte Fragen zur Löschung einer Grundschuld

    1. Wie erhalte ich eine Löschungsbewilligung?
      Die Löschungsbewilligung erhalten Sie von Ihrem Gläubiger (in der Regel von der Bank) nach der vollständigen Rückzahlung des durch die Grundschuld gesicherten Kredits.

    2. Kann ich eine Grundschuld ohne Notar löschen?
      Nein, die Löschung einer Grundschuld erfordert die Mitwirkung eines Notars für die Beglaubigung der Löschungsbewilligung und den Antrag auf Löschung beim Grundbuchamt.

    3. Was kostet die Löschung einer Grundschuld?
      Die Kosten richten sich nach den Notargebühren und den Gebühren des Grundbuchamts und basieren auf dem Wert der Grundschuld. Typischerweise liegen die Gesamtkosten zwischen 100 und 200 Euro.

    4. Wie lange dauert die Löschung einer Grundschuld?
      Die Dauer variiert je nach Bearbeitungszeit des Grundbuchamts. In der Regel dauert der Prozess von der Antragstellung bis zur tatsächlichen Löschung mehrere Wochen.

    5. Ist die Löschung einer Grundschuld immer notwendig?
      Nicht immer. In manchen Fällen kann es sinnvoll sein, die Grundschuld bestehen zu lassen, z.B. für zukünftige Kreditaufnahmen. Die Entscheidung sollte individuell basierend auf Ihren finanziellen Bedürfnissen und Plänen getroffen werden.


    Rechtliche Grundlagen zur Löschung einer Grundschuld

    die Regelungen zur Grundschuld und deren Löschung sind im deutschen Recht insbesondere im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) festgehalten. Die relevanten Paragrafen finden sich im dritten Buch des BGB, welches das Sachenrecht umfasst. Hier sind einige spezifische Gesetzesstellen:

    • § 1116 BGB regelt die Eintragung der Grundschuld im Grundbuch.
    • § 1192 BGB wendet die Vorschriften über Hypotheken entsprechend auf die Grundschuld an, sofern nicht ein abweichender Inhalt der Grundschuld sich ergibt.
    • § 1193 BGB beschreibt die Kündigung der Grundschuld.
    • § 875 BGB und § 876 BGB behandeln die Übertragung der Grundschuld und die Änderung des Gläubigers.

    Für die Löschung einer Grundschuld ist vor allem der Antrag auf Löschung nach § 875 BGB relevant, da dieser die Übertragung oder Aufhebung der Grundschuld regelt. Die notwendige Löschungsbewilligung ist dabei als Willenserklärung des Gläubigers zu verstehen, die Grundschuld aus dem Grundbuch entfernen zu lassen.

    Diese gesetzlichen Vorschriften bilden die rechtliche Grundlage für die Einrichtung, Übertragung und Löschung von Grundschulden in Deutschland.