Grunderwerbsteuer in Niedersachsen - inkl. Rechner


Die Grunderwerbsteuer ist eine entscheidende finanzielle Überlegung für jeden, der in Niedersachsen Grundstücke oder Immobilien kauft. Dieser Artikel bietet Ihnen einen detaillierten Überblick über die Grunderwerbsteuer in Niedersachsen, damit Sie bei Ihrem Immobilienkauf gut informiert sind.

Die drei wichtigsten Fakten zur Grunderwerbsteuer in Niedersachsen:
  1. Steuersatz: Die Grunderwerbsteuer in Niedersachsen beträgt aktuell 5% des Kaufpreises oder der vertraglich vereinbarten Gegenleistung.

  2. Zahlungspflichtiger: In der Regel ist der Käufer der Immobilie verpflichtet, die Grunderwerbsteuer zu entrichten, es sei denn, es wurde anders vereinbart.

  3. Befreiungsmöglichkeiten: Bestimmte Transaktionen, wie die Übertragung von Immobilien zwischen engen Familienangehörigen oder im Rahmen von Erbschaften, können von der Grunderwerbsteuer befreit sein.

Grunderwerbsteuer in Niedersachsen

Grunderwerbsteuer in Niedersachsen


Inhaltsverzeichnis - Kurzfassung

    • Wer muss die Grunderwerbsteuer in Niedersachsen zahlen?
    • Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer in Niedersachsen ?
    • Wann und wie ist die Grunderwerbsteuer zu bezahlen und kann die vermieden werden?

    Was unterliegt der Grunderwerbsteuer in Niedersachsen?

    In Niedersachsen unterliegen verschiedene Vorgänge rund um den Besitzwechsel von Immobilien und Grundstücken der Grunderwerbsteuer. Zu den wichtigsten zählen:

    • Kaufverträge für Grundstücke oder Immobilien.
    • Grundstückstauschverträge, bei denen Grundstücke gegeneinander getauscht werden.

    Diese Transaktionen lösen die Steuerpflicht aus, wenn sie sich auf in Hessen gelegene Grundstücke beziehen.

    Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer in Niedersachsen? - Rechner

    In Niedersachsen beträgt die Grunderwerbsteuer derzeit 5% des Kaufpreises oder der vertraglich vereinbarten Gegenleistung für das Grundstück oder die Immobilie. Dieser Satz ist einheitlich für alle Immobilientransaktionen innerhalb des Bundeslandes festgelegt.

    Wer muss die Grunderwerbsteuer in Niedersachsen zahlen?

    In Niedersachsen ist grundsätzlich der Käufer der Immobilie oder des Grundstücks verpflichtet, die Grunderwerbsteuer zu zahlen.

    Dies umfasst alle Arten von Immobilientransaktionen, einschließlich des Kaufs von Grundstücken, Häusern und anderen Immobilienobjekten.

    Mögliche Ausnahmen und Befreiungen bei der Grunderwerbsteuer in Niedersachsen

    In Niedersachsen gibt es mehrere Ausnahmen und Befreiungen von der Grunderwerbsteuer, die bestimmte Transaktionen betreffen:

    1. Familienangehörige: Übertragungen von Immobilien zwischen Ehepartnern oder direkten Verwandten wie Eltern und Kindern können unter bestimmten Bedingungen von der Grunderwerbsteuer befreit sein.

    2. Erbschaft und Schenkung: Beim Erwerb durch Erbschaft oder als Schenkung fällt keine Grunderwerbsteuer an. Stattdessen könnten hier Erbschafts- oder Schenkungsteuern anfallen.

    3. Öffentliche Zwecke: Immobilienkäufe durch Körperschaften des öffentlichen Rechts, beispielsweise für gemeinnützige oder kirchliche Zwecke, können von der Grunderwerbsteuer befreit sein.

    Diese Befreiungen sollen den Immobilienerwerb in bestimmten familiären oder gesellschaftlich nützlichen Konstellationen erleichtern.

    Erklärung und Notwendigkeit der Unbedenklichkeitsbescheinigung

    Die Unbedenklichkeitsbescheinigung wird vom Finanzamt ausgestellt, nachdem die fälligen Grunderwerbsteuern gezahlt wurden. Dieses Dokument ist notwendig für den Notar, um den Eigentumsübergang im Grundbuch zu vollziehen. Die Bescheinigung ist somit ein wesentlicher Schritt, der bestätigt, dass keine steuerlichen Hindernisse für die Eigentumsübertragung mehr bestehen.

    Spezielle Regelungen für den Erwerb durch Ehegatten oder Lebenspartner

    In Niedersachsen, wie auch in anderen Bundesländern Deutschlands, gelten spezielle Regelungen für den Erwerb von Immobilien durch Ehegatten oder Lebenspartner, die zu einer Befreiung von der Grunderwerbsteuer führen können. Hier sind die Schlüsselaspekte:

    1. Übertragungen zwischen Ehegatten: Die Übertragung von Immobilieneigentum zwischen Ehegatten ist grundsätzlich von der Grunderwerbsteuer befreit. Dies gilt sowohl für den Erwerb eines gemeinsamen Wohnsitzes als auch für die Übertragung von Anteilen oder gesamten Immobilien zwischen den Partnern.

    2. Übertragungen zwischen Lebenspartnern: Ähnlich wie bei Ehegatten sind auch Übertragungen von Immobilieneigentum zwischen eingetragenen Lebenspartnern von der Grunderwerbsteuer befreit. Diese Regelung trägt dazu bei, die finanzielle Belastung für Lebenspartner zu reduzieren, die gemeinsam Eigentum erwerben oder umschreiben lassen.

    3. Schenkung unter Lebenspartnern: Schenkungen von Immobilien unter Lebenspartnern können ebenfalls von der Grunderwerbsteuer befreit sein, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

    Häufig gestellte Fragen zur Grunderwerbsteuer in Niedersachsen

    Welche Transaktionen lösen eine Grunderwerbsteuer aus?

    In Niedersachsen unterliegen Kaufverträge, Grundstückstauschverträge, das Meistgebot bei Zwangsversteigerungen sowie bestimmte gesellschaftsrechtliche Vorgänge der Grunderwerbsteuer.

    Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer in Niedersachsen?

    Der Steuersatz beträgt 5% des Kaufpreises oder der vertraglich vereinbarten Gegenleistung.

    Wer muss die Grunderwerbsteuer in Niedersachsen zahlen?

    Grundsätzlich ist der Käufer der Immobilie oder des Grundstücks zahlungspflichtig.

    Ist die Grunderwerbsteuer in NRW steuerlich absetzbar?

    In NRW ist die Grunderwerbsteuer für private Immobilienkäufe nicht absetzbar. Für gewerblich genutzte Immobilien kann sie jedoch als Teil der Anschaffungskosten über die Abschreibungen steuerlich geltend gemacht werden.