Die Grunderwerbssteuer


Die Grunderwerbssteuer muss immer dann gezahlt werden, wenn Grundbesitz erworben wurde. Sie ist eine einmalige Steuer und wird prozentual nach dem Kaufpreis berechnet. Da in den allermeisten Fällen der Käufer die Grunderwerbssteuer zahlt, gehört sie zu den Kaufnebenkosten und erhöht entsprechend die finanzielle Belastung des Käufers.

Die Höhe der Grunderwerbssteuer

Die Höhe der Grunderwerbssteuer berechnet sich nach dem gezahlten Kaufpreis der Immobilie und dem im jeweiligen Bundesland geltenden Grunderwerbssteuersatz. Dieser kann von 3,5 % des Kaufpreises bis aktuell 6,5 % reichen. Bayern und Sachsen sind die einzigen beiden Bundesländer mit einem Satz von 3,5 %. Alle anderen Bundesländer liegen darüber.

In der folgenden Tabelle können Sie den Grunderwerbssteuersatz je Bundesland ablesen.

[Tabelle Grunderwerbssteuersatz]

Wer zahlt die Grunderwerbssteuer?

Die Grunderwerbssteuer ist leicht zu berechnen. Die Formel lautet:

Kaufpreis x Steuersatz Ihres Bundeslandes

Haben Sie beispielsweise eine Immobilie für 200.000 € in Bayern gekauft, beträgt die Grunderwerbssteuer 200.000 x 0,035 = 7.000 € (0,035 = 3,5 % Grunderwerbssteuersatz in Bayern).

Grunderwerbssteuer umgehen

Da die Belastung je nach Kaufpreis enorm sein kann, versuchen viele Käufer zu tricksen. Möglichkeiten bieten sich vor allem aufgrund der Tatsache, dass bewegliche Güter aus dem Hauptvertrag herausgenommen werden können. Wenn Sie beispielsweise die Einbauküche per separatem Kaufvertrag erwerben, können Sie diesen Betrag aus dem Kaufpreis herausrechnen und somit auch die Grunderwerbssteuer senken.

Hausbauer können den Kaufvertrag für das Grundstück vom Kaufvertrag für das noch zu bauende Haus trennen. So fällt die Grunderwerbssteuer nur auf den Grundstückspreis an – ein erheblicher Unterschied.

Bei diesen Maßnahmen ist jedoch zu beachten, dass Sie den Kaufpreis maximal um 15 % senken dürfen. Versuchen Sie mehr, kann Ihr zuständiger Finanzbeamter schnell schlechte Laune bekommen. Und auch der Wert Ihrer Immobilie als Kreditsicherheit bei Ihrer Bank fällt dementsprechend geringer aus.

Es gibt auch Fälle, bei denen der Staat ganz auf die Grunderwerbssteuer verzichtet. Bei Erbschaften oder Schenkungen fällt keine Grunderwerbssteuer an, wohl aber unter Umständen Erbschafts- und Schenkungssteuer. Auch Verkäufe an Verwandte ersten Grades oder ein Immobilienerwerb unter 2.500 € sind grunderwerbssteuerfrei.