Grunderwerbsteuer berechnen mit unserem Online-Rechner


Die Grunderwerbssteuer muss immer dann gezahlt werden, wenn Grundbesitz erworben wurde. Sie ist eine einmalige Steuer und wird prozentual nach dem Kaufpreis berechnet. Da in den allermeisten Fällen der Käufer die Grunderwerbssteuer zahlt, gehört sie zu den Kaufnebenkosten und erhöht entsprechend die finanzielle Belastung des Käufers.


Wie hoch ist die Grunderwerbssteuer

Die Höhe der Grunderwerbssteuer berechnet sich nach dem gezahlten Kaufpreis der Immobilie und dem im jeweiligen Bundesland geltenden Grunderwerbssteuersatz. Dieser kann von 3,5 % des Kaufpreises bis aktuell 6,5 % reichen. Bayern und Sachsen sind die einzigen beiden Bundesländer mit einem Satz von 3,5 %. Alle anderen Bundesländer liegen darüber.

In der folgenden Tabelle können Sie den Grunderwerbssteuersatz je Bundesland ablesen.

BundeslandGrunderwerbsteuer
Bayern3.5%
Baden-Württemberg, Bremen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt5.0%
Hamburg, Sachsen5.5%
Berlin, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern6.0%
Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Schleswig-Holstein, Thüringen6.5%

Grunderwerbssteuer mit unserem Rechner berechnen.

Anleitung zur Nutzung des Grunderwerbsteuer-Rechners:

1.) Eingabe des Kaufpreises: Tragen Sie den Betrag, den Sie für die Immobilie bezahlen, in das vorgesehene Feld des Rechners ein.

2.) Wählen Sie Ihr Bundesland aus:: Verwenden Sie dafür den Auswahl - Button, um den für Ihr Bundesland geltenden Steuersatz einzustellen.

3.) Ergebnisanzeige: Sobald die Eingaben vollständig sind, berechnet der Rechner automatisch die Höhe der Grunderwerbsteuer, die Sie zu zahlen haben.

Strategien zur Reduzierung der Grunderwerbsteuer

Die Grunderwerbsteuer kann eine erhebliche finanzielle Belastung darstellen, weshalb viele Käufer nach legalen Wegen suchen, diese Kosten zu minimieren. Eine gängige Methode ist die Separation von beweglichen Gütern aus dem Immobilienkaufvertrag. Beispielsweise kann der Kauf einer Einbauküche in einem separaten Vertrag erfolgen, was den steuerpflichtigen Kaufpreis der Immobilie reduziert.

Trennung der Verträge bei Neubauten: Eine weitere Möglichkeit besteht darin, den Kaufvertrag für das Grundstück und das darauf zu errichtende Haus separat abzuschließen. Dadurch wird die Grunderwerbsteuer nur auf den Grundstückspreis angewandt, was die Steuerlast deutlich senken kann.

Allerdings gibt es Grenzen: Der Kaufpreis darf durch solche Maßnahmen maximal um 15% reduziert werden. Eine stärkere Reduzierung könnte das Finanzamt auf den Plan rufen und auch die Bewertung der Immobilie als Kreditsicherheit beeinträchtigen.

Wann muss die Grunderwerbsteuer gezahlt werden?

Die Grunderwerbsteuer wird fällig, sobald der Kaufvertrag notariell beurkundet und dem Finanzamt gemeldet wurde. Nach der Überprüfung durch das Finanzamt erhält der Käufer einen Steuerbescheid, der den fälligen Betrag und das Datum, bis zu dem die Zahlung erfolgen muss, ausweist. Die Zahlung der Grunderwerbsteuer muss üblicherweise innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Erhalt des Steuerbescheids erfolgen.

Was ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung?

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung ist ein wichtiges Dokument, das vom zuständigen Finanzamt ausgestellt wird, nachdem die Grunderwerbsteuer vollständig gezahlt wurde. Diese Bescheinigung ist erforderlich, um den Eigentumswechsel im Grundbuch eintragen zu lassen. Ohne die Unbedenklichkeitsbescheinigung kann der Notar die Umschreibung des Eigentums im Grundbuch nicht vollziehen, was bedeutet, dass der rechtliche Eigentumsübergang erst mit dieser Bescheinigung abgeschlossen wird.

Wer ist für die Zahlung der Grunderwerbsteuer verantwortlich?

In Deutschland obliegt es üblicherweise dem Käufer der Immobilie oder des Grundstücks, die Grunderwerbsteuer zu entrichten. Dies gilt für den Kauf von bebauten und unbebauten Grundstücken, den Erwerb von mindestens 95% der Anteile an einer grundbesitzenden Gesellschaft, sowie weitere rechtliche Vorgänge, die einem Grundstückserwerb gleichkommen.

Häufig gestellte Fragen zur Grunderwerbsteuer

Hier sind sieben häufig gestellte Fragen zur Grunderwerbsteuer, die Ihnen helfen sollen, dieses komplexe Thema besser zu verstehen:

1.) Was ist Grunderwerbsteuer?

Die Grunderwerbsteuer ist eine Steuer, die auf den Wechsel des Eigentums an Immobilien und Grundstücken erhoben wird. Sie ist bei jedem Eigentumsübergang fällig.

2.) Wer muss die Grunderwerbsteuer zahlen?

In der Regel ist der Käufer der Immobilie oder des Grundstücks verpflichtet, die Grunderwerbsteuer zu zahlen.

3.) Wie wird die Grunderwerbsteuer berechnet?

Die Steuer wird als Prozentsatz des Kaufpreises oder der vertraglich vereinbarten Gegenleistung berechnet, wobei der Prozentsatz je nach Bundesland variiert.

4.) Kann die Grunderwerbsteuer steuerlich abgesetzt werden?

Für private Immobilienkäufer ist die Grunderwerbsteuer in der Regel nicht absetzbar. Bei gewerblichen Immobilien kann sie jedoch als Teil der Anschaffungskosten abgeschrieben werden.

5.) Gibt es Befreiungen von der Grunderwerbsteuer?

Ja, es gibt Befreiungen, beispielsweise bei Übertragungen zwischen Ehepartnern oder direkten Verwandten sowie bei Erbschaften und Schenkungen.

6.) Was ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung und warum ist sie wichtig?

Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ist ein Dokument, das bestätigt, dass alle fälligen Grunderwerbsteuern bezahlt wurden. Sie ist erforderlich für die Eintragung des neuen Eigentümers im Grundbuch.

7.) Wie kann ich die Grunderwerbsteuer minimieren?

Eine Möglichkeit, die Grunderwerbsteuer zu minimieren, ist die separate Verhandlung und Vertragsgestaltung für bewegliche Gegenstände wie Einbauküchen oder Möbel, die nicht zum steuerpflichtigen Kaufpreis gezählt werden.