Grundbuchauszug beantragen & anfordern: Einfache Anleitung 2024


Grundbuchauszug

Grundbuchauszug anfordern

Ein Grundbuchauszug ist ein unverzichtbares Dokument im Immobilienbereich, da er die rechtlichen Verhältnisse eines Grundstücks festhält. Ob beim Kauf, Verkauf oder zur Bestätigung Ihrer Eigentumsrechte – es ist wichtig zu wissen, wie Sie einen Grundbuchauszug anfordern oder beantragen können.

Die 4 wichtigsten Fakten zum Grundbuchauszug
  1. Wer darf einsehen? Nur berechtigte Personen wie Eigentümer, Notare oder Gläubiger dürfen das Grundbuch einsehen. Das Grundbuch ist nicht öffentlich.

  2. Anforderung des Auszugs: Sie können den Grundbuchauszug persönlich beim Grundbuchamt, online über spezielle Portale oder durch einen Notar beantragen. Anleitung und Links finden Sie weiter unten.

  3. Kosten: Je nach Bundesland und Art des Auszugs (beglaubigt oder unbeglaubigt) fallen unterschiedliche Gebühren an. Details zu den Kosten finden Sie weiter unten.

  4. Bearbeitungszeit: Ein Grundbuchauszug online beantragt wird oft schneller bearbeitet, während persönliche Anträge etwas länger dauern können.


Inhaltsverzeichnis: Kurzübersicht

  • Was ist ein Grundbuchauszug?
  • Wer darf das Grundbuch einsehen?
  • Wie kann man einen Grundbuchauszug anfordern / beantragen?
  • Was kostet ein Grundbuchauszug?

    Was ist ein Grundbuchauszug?

    Die 3 wichtigsten Punkte über den Grundbuchauszug:

    Der Grundbuchauszug ist ein offizielles Dokument, das die rechtlichen Verhältnisse eines Grundstücks oder einer Immobilie beschreibt. Die wichtigsten Infos:

    • Definition: Ein Grundbuchauszug zeigt die Eigentumsverhältnisse, Belastungen und Rechte an einem Grundstück.
    • Bedeutung: Er ist unerlässlich für Kauf- und Verkaufsprozesse, da er die Eigentumsverhältnisse und bestehende Belastungen wie Hypotheken aufzeigt.
    • Inhalt: Der Auszug enthält Informationen über die Eigentümer, die Größe des Grundstücks und Rechte Dritter wie Hypotheken oder Grundschulden.

    Wer darf einen Grundbuchauszug anfordern?

    Nur Personen mit berechtigtem Interesse können einen Grundbuchauszug anfordern. Berechtigt sind:

    • Eigentümer: Sie haben das Recht, Einsicht in ihr eigenes Grundstück zu nehmen.
    • Notare: Benötigen Zugang bei der Erstellung von Verträgen oder rechtlichen Dokumenten.
    • Behörden: Verschiedene staatliche Stellen können Einsicht zu administrativen Zwecken nehmen.
    • Gläubiger: Personen oder Institutionen mit finanziellen Interessen (z.B. Hypotheken) dürfen zur Sicherung ihrer Ansprüche das Grundbuch einsehen.
    • Kaufinteressenten: Potenzielle Käufer können unter Nachweis eines ernsthaften Interesses Einsicht nehmen.
    • Erben: Im Todesfall des Eigentümers haben Erben das Recht, Einsicht in das Grundbuch zu erhalten.


    Grundbuchauszug anfordern: So einfach geht’s

    Hier eine Anleitung, wie Sie einen Grundbuchauszug beantragen können:

    1. Zuständiges Amtsgericht ermitteln: Das Grundbuch wird von Amtsgerichten geführt. Mithilfe der „Grundbuchamtssuche“ auf notar.de finden Sie das zuständige Gericht.

    2. Berechtigung nachweisen: Nur Personen mit einem berechtigten Interesse können einen Auszug beantragen (z.B. Eigentümer, Notare, Gläubiger).

    3. Antragsmethoden:

    • Notar: Ein Notar kann den Antrag für Sie stellen.
    • Vor Ort: Stellen Sie den Antrag persönlich beim Amtsgericht mit Personalausweis und Nachweis des berechtigten Interesses.
    • Schriftlich: Senden Sie einen schriftlichen Antrag an das zuständige Amtsgericht. Angaben wie Grundbuchbezirk, Blattnummer und Adresse des Grundstücks sind erforderlich.

    4. Gebühren entrichten: Die Kosten müssen vorab beglichen werden.

    5. Grundbuchauszug erhalten: Der Auszug wird Ihnen nach Bearbeitung des Antrags zugesendet.

    Tipp: Überlegen Sie vorab, ob Sie einen beglaubigten oder unbeglaubigten Auszug benötigen, da dies die Kosten beeinflusst. Die Unterschiede erklären wir weiter unten im Text.

    Grundbuchauszug online anfordern: Bundeslandspezifische Optionen

    Die Möglichkeit, einen Grundbuchauszug online anzufordern, variiert je nach Bundesland. Einige Bundesländer bieten eigene Portale, über die man den Auszug direkt online beantragen kann.

    Hinweis: Meiden Sie kostenintensive Drittanbieter und nutzen Sie offizielle Portale, um unnötige Gebühren zu sparen

    Hier finden Sie alle Grundbuchämter im Überblick:

    Grundbuchauszug online

    Grundbuchauszug online

      Hier finden Sie die Online-Portale für die Beantragung eines Grundbuchauszugs in den einzelnen Bundesländern:

      • Baden-Württemberg: Über das Landesportal können Grundbuchauszüge online angefordert werden.
      • Bayern: Im BayernPortal besteht die Möglichkeit, einen Grundbuchauszug online zu beantragen.
      • Berlin: Auf dem Online-Portal des Amtsgerichts Berlin können Sie Grundbuchauszüge anfordern.
      • Brandenburg: Informationen und Zugänge zu Online-Diensten finden sich auf den Seiten des Justizministeriums Brandenburg.
      • Bremen: Das Justizportal Bremen bietet Hinweise zur Online-Beantragung von Grundbuchauszügen.
      • Hamburg: Das Hamburger Justizportal ermöglicht es, Grundbuchauszüge online zu beantragen.
      • Hessen: Auf dem hessischen Justizportal gibt es Zugriff auf Online-Grundbuchauszüge.

      Für die übrigen Bundesländer wie Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, und Thüringen existieren ebenfalls entsprechende Portale. Diese finden Sie auf den Websites der jeweiligen Landesjustizministerien oder Grundbuchämter.

      Ablauf der Online-Anforderung:

      1. Website besuchen: Besuchen Sie das Justizportal Ihres Bundeslands.

      2. Anmeldung: Registrieren und anmelden (falls erforderlich).

      3. Antragsformular ausfüllen: Angaben zum Grundstück machen.

      4. Gebühren entrichten: Meist per Überweisung oder Kreditkarte.

      5. Auszug erhalten: Digital oder per Post zugestellt.

      Tipp: Die Anforderungen können je nach Bundesland leicht variieren. Prüfen Sie die Schritte sorgfältig auf der jeweiligen Website.

      So sieht ein Antrag / Formular aus:

      Antrag Grundbuchauszug

      Antrag Grundbuchauszug


      Beglaubigter oder unbeglaubigter Grundbuchauszug – Welchen brauchen Sie?

      Der Grundbuchauszug spielt bei Immobiliengeschäften eine zentrale Rolle. Es gibt beglaubigte und unbeglaubigte Versionen, je nach Verwendungszweck:

      1. Beglaubigter Grundbuchauszug: Offiziell bestätigt durch Notar oder Grundbuchamt, mit Amtssiegel.

      Wann notwendig?

      • Rechtsgeschäfte: Kauf und Verkauf von Immobilien.
      • Banken: Hypotheken und Kredite.
      • Behördliche Anträge: Oft für Genehmigungen erforderlich.


      2. Unbeglaubigter Grundbuchauszug: Einfache Kopie ohne Siegel, für allgemeine Informationen.

      Wann ausreichend?

      • Vorabinformationen: Erste Einsicht oder Prüfung eines Grundstücks.
      • Private Unterlagen: Zur Vervollständigung persönlicher Unterlagen.
      • Transaktionsvorbereitung: Bei ersten Gesprächen oder Prüfungen vor dem Kauf.

      Fazit: Für behördliche und rechtliche Zwecke sollten Sie den beglaubigten Auszug wählen. Zur reinen Information genügt der unbeglaubigte Auszug. Wenn unsicher, entscheiden Sie sich für einen beglaubigten Auszug – vor allem bei finanziellen Transaktionen.

      Inhalte im Grundbuchauszug: Was steht drin?

      Ein Grundbuchauszug ist das offizielle Dokument, das alle rechtlichen Verhältnisse zu einem Grundstück festhält. Es umfasst verschiedene Abschnitte, die spezifische Informationen über Eigentümer, Nutzung und finanzielle Belastungen enthalten.

      1. Aufschrift (Kopfteil)
      • Grundbuch von: Gemeinde oder Ortsteil, in dem das Grundstück liegt.
      • Band und Blatt: Registrierungsnummer des Grundstücks im Grundbuch.
      2. Bestandsverzeichnis
      • Lage und Größe: Genaue Angaben zur Lage des Grundstücks (z.B. Straße, Hausnummer, Gemarkung, Flur, Flurstücknummer) und dessen Größe.
      • Nutzungsart: Beschreibung der Art der Nutzung, z.B. als Bauland, Ackerland, Waldfläche etc.
      • Eigentumsverhältnisse: Informationen darüber, wem das Grundstück gehört. Bei mehreren Eigentümern werden auch die Anteile angegeben.
      3. Abteilung I: Eigentumsverhältnisse
      • Eigentümer: Name(n) des/der Eigentümer(s) sowie die Rechtsgrundlage des Eigentums (z.B. Kaufvertrag, Erbschaft).
      • Erwerbsdatum: Das Datum, an dem das Eigentum übertragen wurde.
      4. Abteilung II: Lasten und Beschränkungen (außer Hypotheken, Grund- und Rentenschulden)
      • Dienstbarkeiten: Rechte Dritter (z.B. Wegerechte, Leitungsrechte).
      • Nießbrauch und Wohnrecht: Nutzungsrechte für andere Personen.
      • Auflassungsvormerkung: Sicherung des Eigentumsübergangs.
      • Weitere Beschränkungen: Z.B. Denkmalschutzauflagen.
      5. Abteilung III: Hypotheken, Grundschulden, Rentenschulden
      • Hypotheken und Grundschulden: Gläubiger und jeweiliger Betrag.
      • Rentenschulden: Eventuelle Rentenverpflichtungen.

      Grundbuchauszug beim Hausverkauf: Warum ist er wichtig?

      Beim Hausverkauf dient der Grundbuchauszug als zentraler Nachweis über das Eigentum und gibt dem Käufer wichtige Einblicke in bestehende finanzielle Belastungen und Nutzungsrechte Dritter.

      Wie aktuell sollte der Grundbuchauszug sein?

      Für einen Verkauf ist ein aktueller Grundbuchauszug (nicht älter als drei Monate) erforderlich. So wird sichergestellt, dass alle relevanten Änderungen im Grundbuch bis kurz vor dem Verkaufszeitpunkt berücksichtigt sind.

      Wofür benötigt man den Grundbuchauszug beim Hausverkauf?
      • Eigentumsnachweis: Belegt, dass Sie der rechtmäßige Eigentümer sind.
      • Transparenz über Belastungen: Zeigt Hypotheken und Grundschulden, die für die Finanzierung des Käufers relevant sein können.
      • Rechtliche Klarheit: Dokumentiert Wegerechte, Nutzungsbeschränkungen und Dienstbarkeiten.
      • Vorbereitung des Kaufvertrags: Der Notar verwendet den aktuellen Grundbuchauszug, um den Vertrag rechtssicher zu gestalten.
      • Vertrauensbildung: Ein aktueller Grundbuchauszug zeigt potenziellen Käufern, dass alle Informationen transparent vorliegen.

      Kosten und Spartipps bei der Anforderung von Grundbuchauszügen

      Die Kosten für die Beantragung und Anforderung eines Grundbuchauszugs können variieren, abhängig von mehreren Faktoren wie dem Bundesland, dem Umfang des Auszugs und ob es sich um einen beglaubigten oder unbeglaubigten Auszug handelt. Hier ist eine allgemeine Übersicht über die Kostenstruktur und einige Tipps zur Kostenminimierung.

      Kostenübersicht
      • Unbeglaubigter Grundbuchauszug: Die Kosten für einen unbeglaubigten Auszug liegen in der Regel zwischen 10 und 20 Euro. Dieser Preis kann je nach Bundesland und dem zuständigen Grundbuchamt variieren.
      • Beglaubigter Grundbuchauszug: Ein beglaubigter Auszug ist teurer, da er eine amtliche Beglaubigung beinhaltet. Die Kosten hierfür können zwischen 20 und 50 Euro betragen.
      • Online-Anforderung: Bei einigen Bundesländern ist es möglich, den Grundbuchauszug online zu beantragen, was in manchen Fällen günstiger sein kann.
      • Zusätzliche Gebühren: Beachten Sie, dass zusätzliche Gebühren anfallen können, beispielsweise für die postalische Zustellung oder bei der Anforderung über einen Notar.
      Tipps zur Kostenminimierung
      1. Genauen Bedarf ermitteln: Überlegen Sie genau, ob Sie einen beglaubigten oder unbeglaubigten Auszug benötigen. Für interne Zwecke oder zur Vorabinformation reicht oft ein unbeglaubigter Auszug, der günstiger ist.

      2. Online-Anforderung nutzen: Prüfen Sie, ob Ihr Bundesland die Möglichkeit bietet, den Grundbuchauszug online anzufordern. Dies kann nicht nur bequemer, sondern in einigen Fällen auch kostengünstiger sein.

      3. Direkt beim Grundbuchamt anfordern: Die direkte Anforderung beim zuständigen Grundbuchamt ist oft günstiger als die Beantragung über einen Notar, da zusätzliche Dienstleistungsgebühren entfallen.

      4. Selbst abholen: Falls Sie die Möglichkeit haben, den Auszug persönlich beim Grundbuchamt abzuholen, können Sie sich die Versandkosten sparen.

      Die häufigsten Fragen zum Grundbuchauszug

      1. Was ist ein Grundbuchauszug und warum ist er wichtig?
      Ein Grundbuchauszug ist ein amtliches Dokument, das alle rechtlichen Informationen zu einem Grundstück enthält. Dazu zählen Eigentumsverhältnisse, bestehende Hypotheken und weitere Belastungen. Besonders wichtig ist er beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie, da er Rechtssicherheit bietet und eine klare Übersicht über alle bestehenden Rechte und Pflichten verschafft.

      2. Wie sieht ein Grundbuchauszug aus und welche Informationen enthält er?
      Ein Grundbuchauszug ist in mehrere Abschnitte unterteilt und umfasst grundlegende Angaben zum Grundstück wie Lage und Größe, Informationen über Eigentümer sowie detaillierte Einträge zu Belastungen und Rechten Dritter. In Abteilungen wie "Lasten und Beschränkungen" sowie "Hypotheken und Grundschulden" werden rechtliche und finanzielle Ansprüche auf das Grundstück aufgeführt.

      3. Wo und wie kann ich einen Grundbuchauszug anfordern oder beantragen?
      Einen Grundbuchauszug können Sie direkt beim zuständigen Grundbuchamt anfordern, welches dem Amtsgericht des jeweiligen Bezirks zugeordnet ist. Alternativ ist eine Beantragung über einen Notar möglich. Viele Bundesländer bieten zudem die Möglichkeit, den Grundbuchauszug online zu beantragen. Hierzu gibt es spezielle Justizportale der jeweiligen Justizministerien.

      4. Welche Schritte sind bei der Antragstellung für einen Grundbuchauszug zu beachten?
      Die Beantragung eines Grundbuchauszugs erfordert zunächst den Nachweis eines berechtigten Interesses (z. B. als Eigentümer, Kaufinteressent oder Gläubiger). Nachdem Sie diesen Nachweis erbracht haben, können Sie den Antrag schriftlich, persönlich oder online stellen. Hierfür sind Angaben wie Grundbuchbezirk, Blattnummer und Adresse des Grundstücks erforderlich. Die Gebühren müssen in der Regel vorab entrichtet werden.

      5. Wer darf Einsicht ins Grundbuch nehmen und einen Grundbuchauszug anfordern?
      Die Einsicht ins Grundbuch und die Anforderung eines Grundbuchauszugs sind nur Personen mit berechtigtem Interesse vorbehalten. Dazu gehören Eigentümer, Notare, Gläubiger sowie Behörden. Auch Kaufinteressenten und Erben können nach Nachweis ihres berechtigten Interesses Einsicht in das Grundbuch erhalten.

      6. Wann benötige ich einen beglaubigten Grundbuchauszug und wann reicht ein unbeglaubigter?
      Ein beglaubigter Grundbuchauszug ist erforderlich, wenn das Dokument als rechtssicherer Nachweis für Verträge oder Bankgeschäfte dient, etwa bei Immobilienkrediten. Ein unbeglaubigter Auszug reicht oft für private oder vorbereitende Zwecke aus, wie z. B. zur ersten Einsicht oder zur Information potenzieller Käufer.

      7. Wie teuer ist ein Grundbuchauszug und was beeinflusst die Kosten?
      Die Kosten für einen Grundbuchauszug variieren je nach Art des Auszugs. Unbeglaubigte Auszüge kosten in der Regel zwischen 10 und 20 Euro, während beglaubigte Auszüge zwischen 20 und 50 Euro kosten können. Zusätzliche Gebühren können durch Postzustellung oder eine Antragsstellung über einen Notar anfallen.

      8. Kann ich den Grundbuchauszug online beantragen? Welche Portale stehen zur Verfügung?
      Ja, in vielen Bundesländern können Sie den Grundbuchauszug online beantragen. Hierfür gibt es spezifische Justizportale der Bundesländer. Eine Liste dieser Portale finden Sie auf den Websites der jeweiligen Landesjustizministerien. Über diese Online-Portale können Sie den Antrag bequem stellen und die Gebühren direkt begleichen.

      9. Wie lange dauert es, bis ich einen Grundbuchauszug erhalte?
      Die Bearbeitungszeit hängt von der Art des Antrags ab. Online-Anträge werden meist schneller bearbeitet, oft innerhalb weniger Werktage. Persönliche oder schriftliche Anträge können hingegen mehrere Wochen in Anspruch nehmen. Die genaue Dauer variiert je nach Bundesland und Art der Antragstellung.

      10. Kann ich für ein fremdes Grundstück einen Grundbuchauszug anfordern?
      Nein, für fremde Grundstücke ist dies nur in Ausnahmefällen möglich, wenn ein berechtigtes Interesse nachgewiesen wird, wie etwa als Gläubiger, Erbe oder potenzieller Käufer. Das Grundbuchamt prüft diesen Nachweis vor der Genehmigung der Einsichtnahme sorgfältig.


      Quellen und rechtliche Grundlagen zum Grundbuchauszug

      1. Grundbuchordnung (GBO)
      Die Grundbuchordnung (GBO) regelt die rechtlichen Grundlagen und Abläufe des Grundbuchverfahrens in Deutschland. Sie legt fest, welche Informationen im Grundbuch enthalten sind und wer berechtigt ist, Einsicht zu nehmen.
      Grundbuchordnung (GBO) – Gesetze im Internet

      2. Kostenordnung (GNotKG)
      Das Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare (GNotKG) legt die Gebühren für amtliche Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Grundbuch fest, z. B. für beglaubigte und unbeglaubigte Grundbuchauszüge.
      GNotKG – Kostenordnung für Notare und Gerichte

      3. Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
      Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) schützt die persönlichen Daten, die im Grundbuch verzeichnet sind. Es stellt sicher, dass nur berechtigte Personen oder Institutionen Zugriff auf sensible Informationen im Grundbuch haben.
      Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) – Gesetze im Internet

      4. BGB § 873 - Erwerb durch Eintragung ins Grundbuch
      Der § 873 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) beschreibt die Anforderungen für den Erwerb von Eigentum an einem Grundstück. Dies erfolgt in der Regel durch die Eintragung ins Grundbuch, was für die Rechtssicherheit von Immobiliengeschäften unerlässlich ist.
      BGB § 873 – Erwerb durch Eintragung ins Grundbuch