Grundbuch


Das Grundbuch ist ein Verzeichnis, in dem jedes eigenständige Grundstück geführt wird. Es liegt beim Amtsgericht der entsprechenden Region und kann nur auf Anfrage eingesehen werden (siehe „Grundbuchauszug anfordern“).

Jedes Grundstück hat ein eigenes Grundstücksblatt im Grundbuch. Hier wird in drei Abteilungen über die Eigentumsverhältnisse, eventuelle Belastungen und bestimmte Rechte aufgeklärt.

Die erste Abteilung des Grundbuchs gibt an, wem das Grundstück gehört. Wenn Sie das Grundstück erworben haben, wird hier also Ihr Name eingetragen. Befinden Sie sich noch in den Kaufverhandlungen, steht unter Eigentümer der Name des Verkäufers oder des offiziellen Besitzers (zum Beispiel die Ehefrau).

Die zweite Abteilung klärt über mögliche Einschränkungen oder Belastungen auf. Hierzu zählen Erbbaurechte, Wegerechte oder Nutzungsrechte. Darf ein Nachbar über das Grundstück fahren, da er sonst vielleicht sein eigenes nicht erreichen kann, ist dies im Rahmen eines Wegerechts im Grundbuch vermerkt.

Die dritte Abteilung enthält die Schuldverschreibungen, also zum Beispiel eine Hypothek oder Grundschuld. Haben Sie Ihr Grundstück im Rahmen einer Grundschuld einer Bank als Sicherheit gegeben, findet sich auch dieser Eintrag im Grundbuch.