Flurkarte: Definition, Beantragung und Bedeutung für den Hausverkauf


Flurkarte, Liegenschaftskarte, Katasterkarte – die Begriffe sind unterschiedlich, aber sie beschreiben dasselbe: Hinter ihnen verbirgt sich die maßstabgetreue Abbildung aller Liegenschaften (Flurstücke/Grundstücke) einer Region.

Wann benötige ich die Flurkarte?

Kann ich die Flurkarte online einsehen?

Wie und wo muss ich die Flurkarte beantragen?

All diese und viele weitere Fragen werden wir in diesem Artikel beantworten.

1) Was ist eine Flurkarte oder Liegenschaftskarte?

Auf der Flurkarte, Liegenschaftskarte oder Katasterkarte sind alle Flurstücke und Grundstücke und teilweise auch Gebäude eingezeichnet. Der Maßstab kann variieren, bewegt sich aber meist zwischen 1:500 und 1:000. In ländlichen Regionen mit nur wenigen, aber dafür großen Grundstücken kann auch ein größerer Maßstab vorkommen.

Gut zu wissen:
Flurstücke sind laut Gesetzgeber „eindeutig begrenzte Teile der Erdoberfläche, die durch das amtliche Vermessungswesen geometrisch festgelegt und bezeichnet sind“. Ein Flurstück muss also nicht grundsätzlich mit einem Grundstück (Land, das sich in konkretem Besitz befindet und somit im Grundbuch eingetragen ist) identisch sein, aber jedes Grundstück besteht aus mindestens einem Flurstück.

Über die Flurkarte können also die Lage und die Maße eines bestimmten Grundstücks oder Flurstücks genau eingesehen werden. Auch das Grundbuch basiert auf der Flurkarte. Die Flurkarte ist somit elementarer Bestandteil des Nachweises von Besitzverhältnissen.

Immobilie selbst verkaufen – so geht’s

Die Flurkarten zu den unterschiedlichen Regionen werden im sogenannten Liegenschaftskataster gesammelt. Hier können auch die Schätzungskarten eingesehen werden, die Angaben zur Ertragsfähigkeit eines jeden landwirtschaftlichen Grundstücks enthalten. Kombiniert man die Daten aus beiden Karten, so erhält man zu jedem landwirtschaftlichen Flur- oder Grundstück die genauen Abmessungen sowie die zugehörige Ertragsfähigkeit.

Achtung: Mit einem detaillierten Lageplan, auf dem auch Bäume, Parkplätze oder Pools eingezeichnet sind und der Teil des Bauantrags ist, hat die Flurkarte nichts zu tun.

2) Was ist auf der Flurkarte abgebildet?

Eine Flurkarte ist keine Landschaftskarte. Ob das Gelände hügelig ist oder nicht, wird man aus der Flurkarte zum Beispiel nicht ablesen können. Dafür erhält der Betrachter jede Menge Informationen über die Grenzen zu den benachbarten Flurstücken, die Abmessungen und die Flurstücknummern.

Das enthält die Liegenschaftskarte:

  • Nummern und Begrenzungen zu jedem Flurstück und Grundstück

  • Grenzen der Gemeinde und einzelner Gemarkungen (Verband von mehreren Grundstücken oder Flurstücken)

  • Gebäudenummern

  • Straßen und Wege

  • Nutzungsart des Bodens/tatsächliche Nutzung (je nach Bundesland mitunter unterschiedlich, GFES steht in Sachsen zum Beispiel für „Gebäude und Freiflächen zu Entsorgungsanlagen“)

  • Angaben zu Maßstab und Herkunft

Je nach historischer Vorlage können die einzelnen Flurkarten auch Angaben zu Zäunen, Mauern oder sogar Böschungen enthalten.

3) Was ist die Flurstücknummer?

Ein Grundstück besteht aus mindestens einem Flurstück, kann aber auch mehrere Flurstücke umfassen. Dank der genauen Abmessungen eines jeden Flurstücks ist auch jedes Grundstück genau vermessen und begrenzt. Die einzelnen Flurstücke werden in der Flurkarte einzeln aufgezeichnet und nummeriert. Somit können zu einem Grundstück auch mehrere Flurstücknummern gehören.

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Das Flurstück ist die kleinste Einheit der Flurkarte. Anhand der ihm zugeteilten Nummer kann es klar einem Grundstück zugeordnet und von anderen Flurstücken abgegrenzt werden. Die Nummer besteht dabei entweder ausschließlich aus Ziffern (123), aus Ziffern und Buchstaben (123a) oder aus einer Ziffernkombination (123/12).

4) Benötige ich die Flurkarte für den Hausverkauf?

Der Auszug aus der Flurkarte, auf dem Ihr Grundstück zu sehen ist, gehört zu den Pflichtunterlagen bei einem Hausverkauf. Sie gibt Ihnen und dem Käufer wichtige Informationen zur Lage des Grundstücks, seinen offiziellen Abmessungen, den Grenzen zu den Nachbargrundstücken, zur Anbindung (Hauptstraße oder Feldweg) und zur generellen Bebauung des Gebiets.

Die Flurkarte wird jedoch nicht nur für Eigentümerwechsel benötigt, sondern für viele weitere Themen, u. a.:

  • Festlegung der Grundsteuer
  • Antrag auf Bauerlaubnis
  • Nachweis über die Grundstücksgrenzen bei gerichtlichen Auseinandersetzungen
  • Wertermittlung der Immobilie anhand der Grundstücksgröße

5) Wie kann ich die Flurkarte beantragen und was kostet sie?

Sie können jederzeit beim Liegenschaftskataster Ihrer Region einen Auszug aus der Flurkarte beantragen. Die Kosten variieren von Gemeinde zu Gemeinde und hängen auch davon ab, in welchem Maßstab Sie den Ausschnitt benötigen.

Generell sollten Sie mit allem zwischen 10 und 60 Euro rechnen. Am besten überlegen Sie sich jedoch bereits im Vorhinein, welchen Maßstab Sie benötigen, um teure Doppelbeantragungen zu vermeiden.

6) Kann ich die Flurkarte online einsehen?

Sie können auch mit der Zeit gehen und die Flurkarte online einsehen. Den Auszug erhalten Sie dann als pdf-Download. Auch hier fallen jedoch Kosten an.

Grundlage für die Onlineverfügbarkeit der Flurkarten ist die Automatisierte Liegenschaftskarte in jedem Bundesland (in Bayern Digitale Flurkarte). Hierbei handelt es sich um die digitale und gebündelte Version aller einstigen Einzelflurkarten. Wer die Flurkarte online einsehen möchte, muss deshalb nur seinen persönlichen Ausschnitt sowie Maßstab wählen und braucht nicht mehr mit dem Maßstab vorliebzunehmen, in dem die Karte einst abgefasst wurde.

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