Erbschein beantragen: Dauer, Kosten, Fristen. Alles im Überblick.


Der Erbschein ist ein offizielles Dokument, das Erben benötigen, um ihr Erbrecht nachzuweisen. In Deutschland regelt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) dessen Bedeutung und Notwendigkeit. In diesem Artikel beleuchten wir, was ein Erbschein genau ist, wie Sie ihn beantragen können, und welche Schlüsselinformationen Sie dabei beachten müssen. Ob Sie sich fragen, „Was ist ein Erbschein?“, „Wie lange dauert die Beantragung?“, oder „Was kostet ein Erbschein beim Notar?“, hier finden Sie Antworten, die nicht nur auf die gesetzlichen Grundlagen eingehen, sondern auch praxisnahe Tipps bieten. Unser Ziel ist es, Ihnen einen klaren Überblick zu geben und häufige Fragen einfach und verständlich zu erklären.

Drei wichtigste Fakten
  1. Was ein Erbschein ist: Ein Erbschein ist eine gerichtliche Urkunde, die nach § 2353 BGB dazu dient, die Erben als rechtliche Nachfolger des Verstorbenen auszuweisen. Er ist vor allem dann notwendig, wenn Banken, Versicherungen oder das Grundbuchamt einen Nachweis des Erbrechts verlangen.

  2. Beantragungsprozess und -dauer: Die Beantragung eines Erbscheins erfolgt beim Nachlassgericht und erfordert verschiedene Unterlagen, wie z.B. das Testament und die Sterbeurkunde. Die Dauer kann je nach Komplexität des Nachlasses und der Arbeitsauslastung des Gerichts variieren, bewegt sich aber in der Regel zwischen vier und sechs Wochen.

  3. Kosten eines Erbscheins: Die Gebühren für einen Erbschein richten sich nach dem Wert des Nachlasses. Diese können erheblich variieren, es ist daher ratsam, sich frühzeitig über die möglichen Kosten zu informieren und zu überlegen, ob die Beantragung des Erbscheins im spezifischen Fall notwendig ist.


Inhaltsverzeichnis - Kurzübersicht

Wie beantragt man einen Erbschein?

Wie lange dauert es, einen Erbschein zu erhalten?

Gibt es eine Frist für die Beantragung eines Erbscheins?

Was kostet ein Erbschein beim Notar?


Was ist ein Erbschein und warum ist er wichtig?

Ein Erbschein ist eine amtliche Urkunde, die vom Nachlassgericht ausgestellt wird. Er dient als Nachweis, dass die im Erbschein benannten Personen tatsächlich die rechtlichen Erben des Verstorbenen sind. Dieses Dokument ist besonders dann wichtig, wenn die Erben über den Nachlass verfügen möchten, beispielsweise um Bankkonten des Verstorbenen aufzulösen, Immobilien zu übertragen oder andere rechtliche Geschäfte im Namen des Nachlasses zu tätigen.

Die rechtliche Bedeutung des Erbscheins ergibt sich aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), genauer gesagt aus den §§ 2353 ff. BGB. Der Erbschein gibt den Erben die Möglichkeit, ihre Erbberechtigung gegenüber Dritten, wie Banken oder dem Grundbuchamt, eindeutig zu belegen. Ohne diesen Nachweis würden viele Institutionen die erforderlichen Transaktionen nicht durchführen, da sie keine Risiken eingehen möchten, mit Personen Geschäfte zu machen, die möglicherweise gar nicht erbberechtigt sind.

Die Notwendigkeit eines Erbscheins hängt von der spezifischen Situation des Nachlasses ab. In vielen Fällen, besonders wenn der Verstorbene ein Testament hinterlassen hat, das von einem Notar beurkundet wurde, oder wenn die Erbfolge klar und unstrittig ist, kann der Bedarf an einem Erbschein geringer sein. Doch in komplexeren Fällen, beispielsweise bei streitigen Erbverhältnissen oder wenn der Nachlass wertvolle Immobilien umfasst, wird ein Erbschein oft unumgänglich.

Zusammenfassend ist der Erbschein ein entscheidendes Dokument für Erben, um ihre Rechte und Ansprüche effektiv durchzusetzen. Er bietet Sicherheit und Klarheit im Erbfall und schützt sowohl die Erben als auch Dritte vor rechtlichen Komplikationen

Gut zu wissen:
Der Erbschein ist nicht Voraussetzung, sondern Beweis, erbberechtigt zu sein, und besitzt somit vor allem im Umgang mit Behörden, Gerichten und Banken Relevanz.


Wann benötige ich einen Erbschein und wann nicht?

Ein Erbschein ist eine amtliche Urkunde, die das Erbrecht einer oder mehrerer Personen bestätigt und deren Anteil am Nachlass festlegt. Er wird vom Nachlassgericht ausgestellt und spielt in Deutschland eine wichtige Rolle im Erbrecht. Aber wann genau benötigen Sie einen Erbschein, und gibt es Fälle, in denen Sie darauf verzichten können?

Wann benötige ich einen Erbschein?

Ein Erbschein wird vor allem dann benötigt, wenn Sie als Erbe über Vermögenswerte des Verstorbenen verfügen möchten, die eine offizielle Bestätigung Ihres Erbrechts erfordern. Hier sind einige Beispiele:

  • Bankangelegenheiten: Möchten Sie als Erbe über die Konten des Verstorbenen verfügen, fordern Banken häufig einen Erbschein, um das Erbrecht nachzuweisen und Zugriff auf das Konto zu gewähren.
  • Immobilienverkauf: Beim Verkauf oder der Übertragung von Immobilien, die zum Nachlass gehören, benötigen Sie einen Erbschein, um Ihre Berechtigung als neuer Eigentümer im Grundbuch eintragen zu lassen.
  • Gemeinschaftliche Erben: Wenn Sie Teil einer Erbengemeinschaft sind und gemeinsam über den Nachlass verfügen können, etwa durch ein gemeinschaftliches Testament.
Wann ist ein Erbschein nicht notwendig?

Es gibt auch Situationen, in denen Sie keinen Erbschein benötigen, um als Erbe aufzutreten. Dies kann der Fall sein, wenn:

  • Testament beim Notar: Liegt ein vom Notar beurkundetes Testament vor, das die Erbfolge eindeutig regelt, akzeptieren viele Banken und Behörden dieses Dokument anstelle eines Erbscheins.
  • Geringfügige Vermögenswerte: Für die Freigabe geringfügiger Vermögenswerte verlangen manche Banken keinen Erbschein, sondern lassen sich durch andere Nachweise, wie die Sterbeurkunde und das Testament, überzeugen.
  • Vorhandene Erbverträge: Ähnlich wie ein notariell beurkundetes Testament kann ein Erbvertrag die Notwendigkeit eines Erbscheins umgehen, wenn er die Erbfolge klar regelt.

Der Bedarf an einem Erbschein hängt also stark von den individuellen Umständen des Erbfalls und den Anforderungen der Institutionen ab, mit denen Sie als Erbe interagieren müssen. In manchen Fällen kann ein Erbschein unumgänglich sein, in anderen genügen bereits vorhandene Dokumente, um Ihr Erbrecht nachzuweisen

Gut zu wissen:
Noch vor wenigen Jahren konnten Banken und Versicherungen pauschal auf der Vorlage eines Erbscheins bestehen. Diese Vorgaben in den AGB wurden vom Bundesgerichtshof jedoch gekippt. Kann der Erbe anderweitig seinen Anspruch nachweisen, zum Beispiel durch eine Konto- oder Vorsorgevollmacht oder ein notariell beurkundetes Testament, ist kein kostenpflichtiger Erbschein notwendig.


Welche Rolle spielt die gesetzliche Erbfolge?

Die gesetzliche Erbfolge ist das vom Gesetz festgelegte System, das bestimmt, wer Erbe wird, falls der Verstorbene kein Testament oder Erbvertrag hinterlassen hat. Dieses System ist in Deutschland im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt und sieht eine bestimmte Rangordnung der Erbberechtigten vor.

Zuerst erben Ehepartner und Kinder des Verstorbenen. Sind keine Kinder vorhanden, kommen die Eltern des Verstorbenen und deren Nachkommen (also die Geschwister des Verstorbenen) als nächste in der Erbfolge. Gibt es auch diese nicht, erben die Großeltern und deren Abkömmlinge.

Die gesetzliche Erbfolge sorgt also dafür, dass der Nachlass an die nächsten Verwandten geht. Sie spielt eine wichtige Rolle, weil sie die Erbansprüche in Abwesenheit eines Testaments regelt. Hier kommt der Erbschein ins Spiel: Er dient als amtlicher Nachweis darüber, wer laut gesetzlicher oder testamentarischer Erbfolge erbberechtigt ist. Ein Erbschein wird insbesondere dann benötigt, wenn rechtsgeschäftliche Handlungen erforderlich sind, wie z.B. die Umschreibung eines auf den Erblasser eingetragenen Grundstücks oder die Verfügung über Bankkonten.

Gut zu wissen:
Wenn der Verstorbene Sie in einem Vertrag, zum Beispiel einer kapitalbildenden Lebensversicherung, explizit als bezugsberechtigt im Todesfall genannt hat, benötigen Sie weder einen Erbschein, noch müssen Sie sich auf die gesetzliche Erbfolge berufen. Die Setzung als bezugsberechtigt überschreibt alle anderen Regelungen.


Erbschein beantragen – So gehen Sie vor"

Die Beantragung eines Erbscheins erfolgt in mehreren Schritten:

Sammeln der notwendigen Unterlagen: Dazu gehören die Sterbeurkunde des Verstorbenen, ein gültiger Personalausweis oder Reisepass, eventuell ein Testament oder Erbvertrag und Nachweise über das Verwandtschaftsverhältnis zum Verstorbenen (z.B. Geburtsurkunden).

Einen Erbschein können Sie sowohl selbst beantragen als auch mit der Unterstützung eines Notars oder Anwalts. Dieser Schritt ist essenziell, um offiziell als Erbe anerkannt zu werden und Zugang zu Vermögenswerten des Verstorbenen zu erhalten. Aber was genau ist dabei zu beachten, und was bedeutet Nachlassgericht?

Das Nachlassgericht ist ein Teil des Amtsgerichts, das für Erbschaftsangelegenheiten zuständig ist. Es handelt sich also um ein „normales“ Gericht, spezialisiert auf Nachlassfälle. Sie müssen nicht zwingend einen Notar oder Anwalt einschalten, um einen Erbschein zu beantragen, allerdings kann deren Expertise den Prozess vereinfachen und beschleunigen.

Selbst den Antrag stellen:

Um einen Erbschein selbst zu beantragen, müssen Sie beim zuständigen Nachlassgericht einen Antrag einreichen. Dafür sind bestimmte Unterlagen erforderlich, wie z.B. eine Sterbeurkunde und, falls vorhanden, ein Testament oder ein Erbvertrag. Formulare für den Antrag auf einen Erbschein sind in der Regel auf den Webseiten der jeweiligen Amtsgerichte oder der Justizverwaltung Ihres Bundeslandes verfügbar. Ein direkter Link kann aufgrund unterschiedlicher Zuständigkeiten und Regelungen in den Bundesländern nicht angegeben werden, aber eine schnelle Internetrecherche mit den Begriffen „Erbschein beantragen + [Ihr Bundesland]“ führt Sie in der Regel zu den notwendigen Informationen und Formularen.

Mit Hilfe eines Notars oder Anwalts:

Ein Notar oder Anwalt kann den Antrag auf einen Erbschein in Ihrem Namen stellen. Diese Option ist besonders dann ratsam, wenn der Erbfall komplex ist, z.B. bei einem großen Nachlass, Streitigkeiten unter den Erben oder wenn Immobilien im In- oder Ausland vererbt werden. Der Fachmann kann sicherstellen, dass alle notwendigen Unterlagen korrekt eingereicht werden und der Antrag den rechtlichen Anforderungen entspricht.

Fazit:

Obwohl Sie die Möglichkeit haben, den Antrag auf einen Erbschein selbst zu stellen, ist es in vielen Fällen hilfreich, sich von einem Fachmann unterstützen zu lassen. Dies kann Zeit sparen und sicherstellen, dass der Prozess reibungslos verläuft.


Erbschein kosten: Was kostet ein Antrag für ein Erbschein?

Die Kosten für einen Erbschein hängen vom Wert des Nachlasses ab. Sie werden nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) berechnet. Im Folgenden finden Sie eine allgemeine Aufstellung der Kosten und eine Beispielrechnung.

Kostenübersicht Erbschein:
  1. Gerichtsgebühren: Die Gebühren für die Erteilung eines Erbscheins durch das Nachlassgericht richten sich nach dem Wert des Nachlasses. Es gibt eine gestaffelte Tabelle, die diese Kosten regelt. Grundsätzlich kann man sagen, dass die Gebühren bei einem geringeren Nachlasswert niedriger und bei einem höheren Nachlasswert entsprechend höher sind.

  2. Notargebühren: Wenn Sie einen Notar mit der Beantragung des Erbscheins beauftragen, fallen zusätzlich Notargebühren an. Diese richten sich ebenfalls nach dem Wert des Nachlasses und sind im GNotKG festgelegt.

Erbschein kosten: Beispielrechnung:

Angenommen, der Wert des Nachlasses beträgt 50.000 Euro.

  • Gerichtsgebühren: Für einen Nachlasswert von 50.000 Euro könnten die Gerichtsgebühren für die Erteilung eines Erbscheins laut Gebührentabelle etwa 165 Euro betragen.

  • Notargebühren: Die Notargebühren für die Beantragung eines Erbscheins bei einem Nachlasswert von 50.000 Euro können ebenfalls um die 165 Euro liegen. Hinzu kommen möglicherweise Auslagen für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen, die pauschal mit etwa 20 Euro angesetzt werden könnten.

Gesamtkosten: In diesem Beispiel würden die Gesamtkosten somit etwa 350 Euro (165 Euro Gerichtsgebühren + 165 Euro Notargebühren + 20 Euro Auslagen) betragen.

Wichtiger Hinweis:

Die angegebenen Zahlen dienen nur als Beispiel und können je nach Gerichtsbezirk, spezifischen Umständen des Erbfalls und den aktuellen Gebührensätzen variieren. Für eine genaue Berechnung und Beratung sollten Sie sich direkt an ein Nachlassgericht oder einen Notar wenden.

Die genauen Gebühren können auch auf den offiziellen Webseiten der Justizverwaltung des jeweiligen Bundeslandes oder durch direkte Anfrage bei einem Notar in Erfahrung gebracht werden.

Erbschein kosten beim Nachlassgericht - Tabelle:

Wert des ErbesGebühr ErbscheinGebühr eidesstattliche VersicherungGesamtkosten beim Nachlassgericht
bis 500.000 €935 €935 €1.870 €
bis 200.000 €435 €435 €870 €
bis 110.000 €273 €273 €546 €
bis 50.000 €165 €165 €330 €
bis 10.000 €75 €75 €150 €
bis 2.000.000 €3.335 v3.335 €6.670 €
bis 1.500.000 €2.535 v2.535 €5.070 €
bis 1.000.000 €1.735 €1.735 €3.470 €



Kann ich einen Erbschein auch online beantragen?

In Deutschland ist es derzeit nicht möglich, einen Erbschein vollständig online zu beantragen. Dies liegt insbesondere an den rechtlichen Anforderungen, die mit der Beantragung eines Erbscheins verbunden sind:

  1. Persönliche Identifikation: Die Beantragung eines Erbscheins erfordert die persönliche Identifikation der antragstellenden Person. Dies ist notwendig, um sicherzustellen, dass die Angaben zur Erbschaft und zum Erbanspruch korrekt sind.

  2. Eidesstattliche Versicherung: Ein wesentlicher Bestandteil des Antragsverfahrens ist die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung vor einem Notar oder direkt beim Nachlassgericht. Dabei versichert die antragstellende Person unter Eid, dass die gemachten Angaben wahr sind. Dieser Schritt kann aus rechtlichen Gründen nicht online erfolgen.

  3. Notwendige Unterlagen: Zwar können Informationen und teilweise Formulare online abgerufen werden, die Einreichung der erforderlichen Unterlagen (z.B. Sterbeurkunde, Testament) und die formelle Beantragung müssen jedoch in physischer Form erfolgen.

Was ist stattdessen möglich?
  • Vorbereitung: Sie können sich online über das Verfahren informieren und notwendige Formulare herunterladen. Ebenso ist es möglich, sich digital mit einem Notar oder Rechtsanwalt abzustimmen, um den Prozess vorzubereiten.
  • Notardienste: Ein Notar kann im Namen der Erben tätig werden und den Erbschein beantragen. Die Kommunikation und Vorbereitung können teilweise digital erfolgen, jedoch ist für bestimmte Schritte, insbesondere die eidesstattliche Versicherung, ein persönliches Erscheinen erforderlich.

Fazit

Obwohl die Digitalisierung in vielen Bereichen des Lebens voranschreitet, bleibt die Beantragung eines Erbscheins ein Prozess, der persönliches Erscheinen erfordert. Dies dient der Sicherstellung der Identität und der Richtigkeit der Angaben.


Wie lange dauert die Beantragung eines Erbscheins und welche Fristen gibt es?

Die Dauer der Beantragung eines Erbscheins sowie die damit verbundenen Fristen sind wichtige Aspekte, die Erben im Blick haben sollten. Diese Zeitspannen können je nach Komplexität des Erbfalls und der Arbeitsbelastung des zuständigen Nachlassgerichts variieren.

Beantragungsdauer

Die Bearbeitungszeit für die Ausstellung eines Erbscheins durch das Nachlassgericht kann unterschiedlich lang sein. In der Regel sollten Erben mit einer Dauer von vier bis sechs Wochen rechnen. In komplexen Erbfällen oder bei hoher Auslastung des Gerichts kann der Prozess jedoch auch länger dauern.

Fristen für die Beantragung

Grundsätzlich gibt es keine gesetzliche Frist, innerhalb derer ein Erbschein beantragt werden muss. Es ist jedoch zu beachten, dass bestimmte vermögensrechtliche Transaktionen, wie der Zugriff auf Bankkonten des Verstorbenen oder die Umschreibung von Eigentum, einen Erbschein erfordern können. Daher ist es ratsam, den Antrag möglichst zeitnah nach dem Erbfall zu stellen.

Steuerliche Fristen

Für die Erbschaftssteuererklärung gelten spezifische Fristen. Das Finanzamt muss in der Regel innerhalb von vier Monaten nach Kenntnis vom Erbfall über diesen informiert werden. Die Frist für die Abgabe der Erbschaftssteuererklärung beträgt wiederum drei Monate nach Erhalt des entsprechenden Formulars vom Finanzamt. Diese Fristen sind besonders wichtig, um Verzögerungen und mögliche Säumniszuschläge zu vermeiden.


Was muss ich beachten, wenn ich eine Immobilie erbe?

Das Erben einer Immobilie bringt eine Reihe spezifischer Herausforderungen und Schritte mit sich, die sorgfältig beachtet werden müssen, um den rechtlichen Anforderungen zu entsprechen und den Prozess so reibungslos wie möglich zu gestalten.

Verkehrswertbestimmung

Bevor weitere Schritte unternommen werden können, ist es oft notwendig, den Verkehrswert der Immobilie zu bestimmen. Dies ist insbesondere für die Berechnung der Erbschaftssteuer relevant. Ein unabhängiger Gutachter oder Sachverständiger wird beauftragt, eine Bewertung durchzuführen. Diese Bewertung berücksichtigt Faktoren wie Lage, Zustand, Größe und Marktsituation der Immobilie.

Erbschaftssteuer und Freibeträge

Auf Basis des ermittelten Verkehrswerts wird die Erbschaftssteuer berechnet. Es gibt unterschiedliche Freibeträge, die je nach Verwandtschaftsgrad zum Erblasser variieren. Übersteigt der Wert der Immobilie diese Freibeträge, ist eine Steuer zu entrichten. Die genauen Freibeträge und Steuersätze sollten im Vorfeld ermittelt werden, um Überraschungen zu vermeiden.

Grundbuchänderung

Nachdem die Erbschaftssteuer geklärt ist, muss der oder die Erbe(n) als neue Eigentümer im Grundbuch eingetragen werden. Hierfür ist in der Regel ein Erbschein erforderlich, den das Nachlassgericht ausstellt. Die Eintragung selbst erfolgt durch einen Notar, der den entsprechenden Antrag beim Grundbuchamt einreicht.

Notarkosten und Gebühren

Die Notarkosten für die Grundbuchänderung richten sich nach dem Wert der Immobilie und können beträchtlich sein. Zusätzlich fallen Gerichtsgebühren für die Erteilung des Erbscheins an. Es ist ratsam, diese Kosten frühzeitig zu kalkulieren, um finanziell darauf vorbereitet zu sein.

Verwaltung und Instandhaltung

Während des Erbschaftsverfahrens ist es wichtig, die Immobilie zu verwalten und instand zu halten. Dazu gehören unter anderem die Zahlung laufender Kosten wie Grundsteuer, Versicherungen und gegebenenfalls Darlehensraten. Die Erhaltung des Zustands der Immobilie sichert deren Wert und vermeidet zusätzliche Kosten durch Verfall oder Schäden.

Zusammenfassung

Das Erben einer Immobilie erfordert eine sorgfältige Planung und Vorbereitung. Von der Bewertung über die steuerlichen Aspekte bis hin zur formalen Übertragung des Eigentums sind zahlreiche Schritte zu beachten. Die Inanspruchnahme professioneller Hilfe durch Notare, Steuerberater und Gutachter kann dabei unterstützen, den Prozess effizient und korrekt abzuwickeln.


Kann ein einmal erstellter Erbschein geändert oder widerrufen werden?

Ein Erbschein gilt als offizielles Dokument, das die Erbfolge und die Erbberechtigung der im Erbschein benannten Person oder Personen bestätigt. Doch was passiert, wenn sich die Umstände ändern oder Fehler im Erbschein festgestellt werden? Ist ein einmal erstellter Erbschein unwiderruflich?

Änderung und Widerruf

Ein Erbschein ist nicht unwiderruflich. Es gibt mehrere Gründe, aus denen ein Erbschein geändert, berichtigt oder sogar widerrufen werden kann:

  • Fehlerhafte Angaben: Entdeckt das Nachlassgericht oder einer der Beteiligten einen Fehler im Erbschein (z.B. bei der Benennung der Erben oder der Erbquote), kann eine Berichtigung erfolgen.
  • Änderung der Erbfolge: Kommt es zu einer Änderung in der Erbfolge, beispielsweise durch das Auffinden eines bisher unbekannten Testaments oder durch den Tod eines im Erbschein genannten Erben, muss der Erbschein angepasst werden.
  • Widerruf durch das Nachlassgericht: Das Nachlassgericht kann einen Erbschein widerrufen, wenn sich herausstellt, dass die Erteilung des Erbscheins von Anfang an nicht gerechtfertigt war. Dies kann der Fall sein, wenn der Erbschein aufgrund falscher Angaben oder gefälschter Dokumente ausgestellt wurde.

Verfahren

Um einen Erbschein ändern oder widerrufen zu lassen, muss in der Regel ein entsprechender Antrag beim Nachlassgericht gestellt werden. Die Initiative kann von den Erben selbst oder von anderen berechtigten Personen (z.B. weiteren Erbberechtigten) ausgehen. Im Falle einer Berichtigung oder eines Widerrufs durch das Gericht wird der ursprüngliche Erbschein ungültig und, falls notwendig, ein neuer Erbschein ausgestellt.

Wichtig zu wissen

Es ist essenziell, dass alle Beteiligten bei der Beantragung eines Erbscheins sorgfältig vorgehen und alle relevanten Informationen und Dokumente korrekt und vollständig vorlegen. Sollten sich jedoch nach der Ausstellung des Erbscheins neue Informationen ergeben oder Fehler entdeckt werden, bietet das Rechtssystem Mechanismen zur Korrektur oder zum Widerruf des Erbscheins.

Zusammenfassend ist ein einmal erstellter Erbschein nicht unwiderruflich. Es gibt klare rechtliche Wege, um einen Erbschein bei Bedarf zu korrigieren oder widerrufen zu lassen, um die korrekte Erbfolge zu gewährleisten.


Welche gesetzliche Grundlage regelt den Erbschein?

Die gesetzliche Grundlage für den Erbschein in Deutschland ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), insbesondere im § 2366 BGB, festgelegt. Dieser Paragraph ist zentral für das Verständnis, wie Erbscheine beantragt und ausgestellt werden, und bietet einen klaren rechtlichen Rahmen für Erben und Nachlassgerichte.

§ 2366 BGB - Vermutung der Richtigkeit und Vollständigkeit

§ 2366 BGB besagt, dass ein Erbschein demjenigen, dessen Recht im Erbschein bescheinigt ist, gegenüber Dritten die Vermutung der Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Rechte als Erbe sichert. Das bedeutet, dass der im Erbschein ausgewiesene Erbe als rechtmäßiger Erbe angesehen wird, solange nicht das Gegenteil bewiesen ist. Dieser Paragraph stärkt somit die Position des Erben im Rechtsverkehr und erleichtert ihm den Nachweis seiner Erbberechtigung gegenüber Banken, Grundbuchämtern und anderen Institutionen.

§ 2361 BGB – Vorlegungspflicht des Erbscheins: Hier wird festgelegt, unter welchen Umständen ein Erbschein vorzulegen ist, um die Erbenstellung nachzuweisen.


FAQ - Häufig gestellte Fragen zum Erbschein

Wer erbt ohne Erbschein?
Ohne Erbschein tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft, die engste Familienmitglieder wie Ehepartner und Kinder als Erben vorsieht. In bestimmten Fällen, wie bei geringwertigen Nachlässen oder wenn ein Testament die Erbfolge klar regelt, kann ein Erbschein entbehrlich sein.

Wie wird ein Erbschein verwendet?
Ein Erbschein wird verwendet, um bei Banken, Versicherungen und im Grundbuchamt die Erbberechtigung nachzuweisen. Er ermöglicht den Erben, über den Nachlass zu verfügen, Konten aufzulösen und Immobilien zu übertragen.

Was passiert, wenn man keinen Erbschein beantragt?
Ohne Erbschein können Schwierigkeiten beim Zugriff auf den Nachlass entstehen. Banken oder das Grundbuchamt verlangen oft einen Erbschein als Nachweis. In einigen Fällen können alternative Nachweise ausreichend sein, jedoch ist dies vom Einzelfall abhängig.

Kann ein Erbschein angefochten werden?
Ja, ein Erbschein kann angefochten werden, wenn neue Beweise oder Dokumente (wie ein später gefundenes Testament) die im Erbschein festgelegte Erbfolge in Frage stellen. Ein Anfechtungsverfahren kann beim Nachlassgericht eingeleitet werden.

Wie kann ich einen Erbschein korrigieren lassen?
Fehler im Erbschein können durch Einreichung eines Antrags beim Nachlassgericht korrigiert werden. Dazu sind in der Regel neue Beweise oder Dokumente notwendig, die die Korrektur begründen.

Erbschein vs. Testament: Was ist der Unterschied?
Ein Testament ist eine Willenserklärung, die die Erbfolge nach dem Tod einer Person regelt. Ein Erbschein hingegen ist ein amtliches Dokument, das die im Testament oder nach gesetzlicher Erbfolge berechtigten Erben ausweist.

Wie lange ist ein Erbschein gültig?
Ein Erbschein ist grundsätzlich unbefristet gültig, solange die darin festgelegte Erbfolge unverändert bleibt. Ändern sich relevante Umstände, kann ein neuer Erbschein erforderlich sein.

Kosten und Gebühren: Wie kann man sie reduzieren?
Die Kosten für einen Erbschein hängen vom Wert des Nachlasses ab. Eine Möglichkeit, die Kosten zu reduzieren, besteht darin, genau zu prüfen, ob ein Erbschein wirklich notwendig ist oder ob alternative Nachweise ausreichen. Eine Beratung durch einen Notar oder Anwalt kann hierbei helfen.