Erbschaftssteuer - Wie hoch? Jetzt mit Rechner berechnen!
Die Erbschaftssteuer ist ein Thema, das viele Erben betrifft, sobald sie Vermögen oder Immobilien erben. Obwohl die meisten Erbschaften aufgrund von großzügigen Freibeträgen steuerfrei bleiben, unterstützt unser Erbschaftssteuer - Rechner, die potenzielle Steuerlast zu berechnen.
Drei wichtige Fakten zur Erbschaftssteuer :
- Steuerpflicht: Jedes Erbe ist grundsätzlich steuerpflichtig. Die genaue Steuerlast hängt jedoch von verschiedenen Faktoren wie Verwandtschaftsgrad und Freibeträgen ab.
- Freibeträge: Die Höhe der Freibeträge variiert zwischen 20.000 und 500.000 Euro, abhängig von der Beziehung zum Verstorbenen.
- Zusätzliche Freibeträge: Neben den standardmäßigen Freibeträgen können weitere Entlastungen wie Versorgungsfreibeträge die Steuerlast weiter reduzieren.
- Erbschaftssteuerrechner: Der Einsatz unseres Rechners ermöglicht eine schnelle und genaue Berechnung der potenziellen Erbschaftssteuer, basierend auf Ihrem individuellen Fall. Schauen Sie weiter unten.
Inhaltsverzeichnis - Kurzfassung
- Was ist Erbschaftssteuer und wer muss sie zahlen?
- Übersicht der Steuerklassen und Freibeträge
- Zusätzliche Freibeträge und ihre Voraussetzungen
- Berechnung der Erbschaftssteuer: Wie funktioniert der Rechner?
Gibt es eine Steuerbefreiung bei geerbten Immobilien?
Ehepartner und eingetragene Lebenspartner, die eine selbstgenutzte Wohnimmobilie erben, sind von der Erbschaftsteuer befreit, wenn sie die Immobilie mindestens 10 Jahre lang selbst bewohnen. Dies gilt nur, wenn der Verstorbene die Immobilie bis zu seinem Tod selbst bewohnt hat oder aufgrund von Pflegebedürftigkeit nicht mehr selbst bewohnen konnte.
Kinder, die eine solche Immobilie erben, sind ebenfalls von der Steuer befreit, unter der Bedingung, dass sie die Immobilie mindestens 10 Jahre zu Wohnzwecken nutzen und die Wohnfläche 200 Quadratmeter nicht überschreitet. Bei größeren Wohnflächen wird der Wert der Immobilie anteilig für die übersteigenden Quadratmeter versteuert.
Erbschaftsteuer berechnen. Wie funktioniert der Erbschaftssteuerrechner?
Der Erbschaftssteuerrechner ist ein Online-Tool, das es Ihnen ermöglicht, die zu zahlende Erbschaftssteuer schnell zu berechnen. Geben Sie einfach den Wert des Erbes und Ihre verwandtschaftliche Beziehung zum Verstorbenen ein. Der Rechner berücksichtigt dann relevante Freibeträge und Steuerklassen, um die Steuerlast zu berechnen.
Achten Sie darauf: Bei geerbten Immobilien ist der Wert im Rechner einzutragen. Sollte die Immobilie selbst genutzt werden und dies mindestens zehn Jahre lang fortgesetzt werden, bleibt die Erbschaft gemäß den bereits erwähnten Regelungen steuerfrei.
Welche Steuerklassen und Freibeträge gelten bei der Erbschaftssteuer?
Bei der Erbschaftssteuer gibt es drei Steuerklassen, die den Freibetrag bestimmen, den eine erbberechtigte Person geltend machen kann. Diese Steuerklassen sind abhängig vom Verwandtschaftsgrad zur verstorbenen Person:
-
Steuerklasse I: Ehepartner und eingetragene Lebenspartner, Kinder und Stiefkinder, Enkel sowie Eltern und Großeltern bei Erbschaften. Hier reichen die Freibeträge von 100.000 Euro bis zu 500.000 Euro.
-
Steuerklasse II: Geschwister, Nichten und Neffen, Stiefeltern, Schwiegerkinder und Schwiegereltern sowie geschiedene Partner. Für diese Gruppe liegt der Freibetrag bei 20.000 Euro.
-
Steuerklasse III: Alle anderen Erben, einschließlich entfernter Verwandter und Nicht-Verwandter, erhalten ebenfalls einen Freibetrag von 20.000 Euro.
Welche zusätzlichen Freibeträge gibt es bei der Erbschaftssteuer?
Neben den persönlichen Freibeträgen gibt es spezielle Pauschalen, die die Erbschaftssteuer reduzieren können:
- Versorgungsfreibetrag: Dieser steht überlebenden Ehegatten (256.000 Euro) und Kindern (abhängig vom Alter, bis zu 52.000 Euro) zu.
- Pflegefreibetrag: Bis zu 20.000 Euro können geltend gemacht werden, wenn der Erbe den Verstorbenen unentgeltlich gepflegt hat.
- Nachlassverbindlichkeiten: Kosten wie Beerdigung und Testamentseröffnung können bis zu einer Pauschale von 10.300 Euro abgezogen werden.
- Sachliche Steuerbefreiungen: Beispielsweise ist Hausrat bis 41.000 Euro steuerfrei; das selbstgenutzte Familienheim kann unter bestimmten Voraussetzungen komplett steuerfrei vererbt werden.
Wie hoch ist die Erbschaftssteuer je nach Steuerklasse?
Verwandtschaftsgrad | Steuerklasse |
---|---|
Ehe- und Lebenspartner | I |
Kinder, Stiefkinder, Adoptivkinder sowie Enkelkinder (wenn der mit dem Erblasser verwandte Elternteil der Enkelkinder verstorben ist) | I |
Enkel und Stiefenkel | I |
Eltern, Großeltern, Urenkel | I |
Geschwister, Neffen und Nichten, Stiefeltern, Schwiegerkinder, Schwiegereltern, geschiedene Ehepartner | II |
Nicht verwandte Erben oder uneheliche Lebenspartner | III |
Die anfallende Steuer wird nun auf Basis der Steuerklasse für den Teil berechnet, der den Freibetrag des Erben übersteigt:
Steuerpflichtiges Erbe (über Freibetrag) | Erbschaftssteuerklasse I | Erbschaftssteuerklasse II | Erbschaftssteuerklasse III |
---|---|---|---|
bis 75.000 Euro | 7.00% | 15.00% | 30.00% |
bis 300.000 Euro | 11.00% | 20.00% | 30.00% |
bis 600.000 Euro | 15.00% | 25.00% | 30.00% |
bis 6.000.000 Euro | 19.00% | 30.00% | 30.00% |
bis 13.000.000 Euro | 23.00% | 35.00% | 50.00% |
bis 26.000.000 Euro | 27.00% | 40.00% | 50.00% |
höher als 26.000.000 Euro | 30.00% | 43.00% | 50.00% |
FAQ Erbschaftssteuer: Häufig gestelle Fragen von Lesern.
1. Was ist die Erbschaftssteuer?
Die Erbschaftssteuer ist eine Steuer, die auf den Erwerb von Vermögenswerten durch Erbschaft erhoben wird. Sie wird fällig, wenn der Wert des geerbten Vermögens über den festgelegten Freibeträgen liegt.
2. Wer muss die Erbschaftssteuer zahlen?
Die Erbschaftssteuer muss von den Erben gezahlt werden. Die Höhe der Steuer hängt von der Steuerklasse des Erben und dem Wert des geerbten Vermögens ab.
3. Wie hoch sind die Freibeträge bei der Erbschaftssteuer?
Die Freibeträge variieren je nach Verwandtschaftsgrad:
- Ehegatten und eingetragene Lebenspartner: 500.000 Euro
- Kinder und Stiefkinder: 400.000 Euro
- Enkelkinder (Eltern verstorben): 400.000 Euro
- Enkelkinder (Eltern leben): 200.000 Euro
- Urenkel, Eltern und Großeltern: 100.000 Euro
- Geschwister und deren Kinder, Stiefeltern, Schwiegerkinder, Schwiegereltern, geschiedene Ehegatten, getrennte Lebenspartner: 20.000 Euro
- Alle anderen Erben: 20.000 Euro
4. Wie kann man die Erbschaftssteuer minimieren?
Es gibt verschiedene Strategien zur Minimierung der Erbschaftssteuer:
- Schenkungen zu Lebzeiten: Schenkungen können alle zehn Jahre steuerfrei bis zum Freibetrag erfolgen.
- Nutzung von Freibeträgen: Alle möglichen Freibeträge sollten ausgeschöpft werden.
- Vorsorge durch Testamente: Ein gut geplantes Testament kann helfen, die Steuerlast zu optimieren.
5. Welche zusätzlichen Freibeträge gibt es?
Zusätzlich zu den allgemeinen Freibeträgen gibt es:
- Versorgungsfreibetrag: Für Ehegatten und Kinder bis zu 256.000 Euro, abhängig vom Alter des Kindes.
- Pflegefreibetrag: Bis zu 20.000 Euro, wenn der Erbe den Verstorbenen gepflegt hat.
- Nachlassverbindlichkeiten: Pauschal 10.300 Euro für Beerdigungskosten und andere Nachlassverbindlichkeiten.
6. Welche rechtlichen Änderungen gab es 2023 bei der Erbschaftssteuer?
2023 gab es keine Erhöhung der Freibeträge. Die wesentlichen Änderungen betrafen Verschärfungen bei den Regelungen für Betriebsvermögen und Anpassungen der Steuersätze für hohe Erbschaften.
7. Wie funktioniert der Erbschaftssteuerrechner?
Der Erbschaftssteuerrechner hilft, die zu erwartende Steuerlast zu berechnen. Geben Sie den Wert des Erbes und den Verwandtschaftsgrad zur verstorbenen Person ein. Der Rechner berücksichtigt Freibeträge und Steuerklassen, um die fällige Steuer zu berechnen.
8. Was ist der Unterschied zwischen Erbschafts- und Schenkungssteuer?
Die Erbschaftssteuer wird auf Vermögenswerte erhoben, die durch Erbschaft erworben werden, während die Schenkungssteuer auf Vermögenswerte erhoben wird, die durch Schenkung zu Lebzeiten übertragen werden. Beide unterliegen ähnlichen Freibeträgen und Steuersätzen.
9. Muss ich geerbte Immobilien versteuern?
Selbstgenutzte Wohnimmobilien, die von Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern geerbt werden, sind steuerfrei, wenn sie mindestens zehn Jahre zu Wohnzwecken genutzt werden. Für Kinder gilt diese Steuerbefreiung nur, wenn die Wohnfläche 200 qm nicht überschreitet.