Erbschaftssteuer berechnen: Jetzt mit unserem Erbschaftssteuer Rechner
Die Erbschaftssteuer ist ein Thema, das viele Erben betrifft, sobald sie Vermögen oder Immobilien erhalten. Obwohl zahlreiche Erbschaften aufgrund von Freibeträgen steuerfrei bleiben, hilft Ihnen unser Erbschaftsteuer-Rechner (Erbschaftssteuer-Rechner), die potenzielle Steuerlast präzise zu berechnen.
Erbschaftssteuer Rechner – Steuerlast sofort berechnen
Nutzen Sie unseren Erbschaftssteuer-Rechner, um die zu erwartende Steuerlast schnell und unkompliziert zu berechnen. Geben Sie einfach den Wert des Erbes und Ihr Verwandtschaftsverhältnis zum Verstorbenen ein. Der Rechner berücksichtigt automatisch die relevanten Freibeträge und Steuerklassen, um Ihre Steuerlast genau zu ermitteln.
Hinweis: Bei geerbten Immobilien ist der Immobilienwert im Rechner einzutragen. Wird die Immobilie jedoch selbst genutzt, kann sie in vielen Fällen steuerfrei bleiben. Weitere Infos weiter unten im Text.
Drei wichtige Fakten zur Erbschaftssteuer und Immobiliensteuer Berechnung
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Steuerpflicht: Grundsätzlich ist jedes Erbe steuerpflichtig. Die genaue Steuerlast hängt jedoch von verschiedenen Faktoren wie dem Verwandtschaftsgrad und den geltenden Freibeträgen ab.
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Freibeträge: Die Höhe der Freibeträge variiert zwischen 20.000 und 500.000 Euro, abhängig von der Beziehung zum Verstorbenen und der Steuerklasse. Unser Erbschaftssteuer Rechner berücksichtigt diese Freibeträge für eine präzise Berechnung.
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Zusätzliche Freibeträge: Neben den regulären Freibeträgen können weitere Entlastungen wie Versorgungsfreibeträge die Steuerlast weiter senken. Diese zusätzlichen Freibeträge sind besonders relevant für die Berechnung der Erbschaftssteuer.
Inhaltsverzeichnis - Kurzfassung
- Berechnung der Erbschaftssteuer: Wie funktioniert der Rechner?
- Was ist Erbschaftssteuer und wer muss sie zahlen?
- Steuerklassen und Freibeträge im Überblick
- Gibt es eine Steuerbefreiung bei geerbten Immobilien?
Steuerbefreiung bei geerbten Immobilien: Wie hoch ist die Erbschaftssteuer?
Ehepartner und eingetragene Lebenspartner, die eine selbstgenutzte Wohnimmobilie erben, können unter bestimmten Voraussetzungen von der Erbschaftssteuer befreit sein. Diese Steuerbefreiung gilt, wenn die Immobilie mindestens 10 Jahre lang selbst bewohnt wird. Voraussetzung ist, dass der Verstorbene die Immobilie bis zu seinem Tod selbst genutzt hat oder aufgrund von Pflegebedürftigkeit nicht mehr selbst darin wohnen konnte.
Kinder, die eine Immobilie erben, sind ebenfalls unter bestimmten Bedingungen von der Erbschaftssteuer befreit. Wer die genaue Steuerlast wissen möchte, kann mit unserem Erbschaftssteuer Rechner die Erbschaftssteuer berechnen und erfahren, wie hoch die potenzielle Steuerlast wäre.
Wichtig: Die Immobilie muss mindestens 10 Jahre zu Wohnzwecken genutzt werden, und die Wohnfläche darf 200 Quadratmeter nicht überschreiten. Bei größeren Wohnflächen wird der Wert der Immobilie anteilig für die übersteigenden Quadratmeter versteuert.
Welche Steuerklassen und Freibeträge gelten bei der Erbschaftssteuer?
Bei der Erbschaftssteuer gibt es drei Steuerklassen, die den Freibetrag bestimmen, den eine erbberechtigte Person geltend machen kann. Diese Steuerklassen hängen vom Verwandtschaftsgrad zur verstorbenen Person ab. Mithilfe unseres Erbschaftssteuer Rechners können Sie den genauen Freibetrag berechnen und sehen, wie hoch Ihre Steuerlast ausfällt.
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Steuerklasse I: Ehepartner und eingetragene Lebenspartner, Kinder und Stiefkinder, Enkel sowie Eltern und Großeltern. Die Freibeträge für Steuerklasse I reichen von 100.000 Euro bis zu 500.000 Euro.
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Steuerklasse II: Geschwister, Nichten und Neffen, Stiefeltern, Schwiegerkinder und Schwiegereltern sowie geschiedene Partner. Für diese Gruppe liegt der Freibetrag bei 20.000 Euro.
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Steuerklasse III: Alle anderen Erben, einschließlich entfernter Verwandter und Nicht-Verwandter, erhalten ebenfalls einen Freibetrag von 20.000 Euro.
Erbschaftssteuer: Welche zusätzlichen Freibeträge gibt es?
Neben den persönlichen Freibeträgen gibt es spezielle Pauschalen, die die Erbschaftssteuer weiter reduzieren können. Mithilfe unseres Erbschaftssteuer Rechners können Sie diese zusätzlichen Freibeträge direkt in die Berechnung Ihrer Steuerlast einbeziehen.
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Versorgungsfreibetrag: Dieser Freibetrag steht überlebenden Ehegatten (256.000 Euro) und Kindern (abhängig vom Alter, bis zu 52.000 Euro) zu.
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Pflegefreibetrag: Bis zu 20.000 Euro können geltend gemacht werden, wenn der Erbe den Verstorbenen unentgeltlich gepflegt hat.
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Nachlassverbindlichkeiten: Kosten wie Beerdigung und Testamentseröffnung können bis zu einer Pauschale von 10.300 Euro abgezogen werden.
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Sachliche Steuerbefreiungen: Beispielsweise ist Hausrat bis 41.000 Euro steuerfrei; ein selbstgenutztes Familienheim kann unter bestimmten Voraussetzungen komplett steuerfrei vererbt werden.
Wie hoch ist die Erbschaftssteuer je nach Steuerklasse?
Verwandtschaftsgrad | Steuerklasse |
---|---|
Ehe- und Lebenspartner | I |
Kinder, Stiefkinder, Adoptivkinder sowie Enkelkinder (wenn der mit dem Erblasser verwandte Elternteil der Enkelkinder verstorben ist) | I |
Enkel und Stiefenkel | I |
Eltern, Großeltern, Urenkel | I |
Geschwister, Neffen und Nichten, Stiefeltern, Schwiegerkinder, Schwiegereltern, geschiedene Ehepartner | II |
Nicht verwandte Erben oder uneheliche Lebenspartner | III |
Die anfallende Steuer wird nun auf Basis der Steuerklasse für den Teil berechnet, der den Freibetrag des Erben übersteigt:
Steuerpflichtiges Erbe (über Freibetrag) | Erbschaftssteuerklasse I | Erbschaftssteuerklasse II | Erbschaftssteuerklasse III |
---|---|---|---|
bis 75.000 Euro | 7.00% | 15.00% | 30.00% |
bis 300.000 Euro | 11.00% | 20.00% | 30.00% |
bis 600.000 Euro | 15.00% | 25.00% | 30.00% |
bis 6.000.000 Euro | 19.00% | 30.00% | 30.00% |
bis 13.000.000 Euro | 23.00% | 35.00% | 50.00% |
bis 26.000.000 Euro | 27.00% | 40.00% | 50.00% |
höher als 26.000.000 Euro | 30.00% | 43.00% | 50.00% |
Erbschaftssteuer FAQ: Häufig gestellte Fragen
1. Was ist die Erbschaftssteuer?
Die Erbschaftssteuer ist eine Steuer, die auf den Erwerb von Vermögenswerten durch Erbschaft erhoben wird. Sie wird fällig, wenn der Wert des geerbten Vermögens über den festgelegten Freibeträgen liegt.
2. Wer muss die Erbschaftssteuer zahlen?
Die Erbschaftssteuer wird von den Erben gezahlt. Die Höhe der Steuer hängt von der Steuerklasse des Erben und dem Wert des geerbten Vermögens ab.
3. Wie hoch sind die Freibeträge bei der Erbschaftssteuer?
Die Freibeträge variieren je nach Verwandtschaftsgrad zum Erblasser:
- Ehegatten und eingetragene Lebenspartner: 500.000 Euro
- Kinder und Stiefkinder: 400.000 Euro
- Enkelkinder (wenn Eltern verstorben sind): 400.000 Euro
- Enkelkinder (wenn Eltern leben): 200.000 Euro
- Urenkel, Eltern und Großeltern: 100.000 Euro
- Geschwister, deren Kinder, Stiefeltern, Schwiegerkinder, Schwiegereltern, geschiedene Ehegatten, getrennte Lebenspartner: 20.000 Euro
- Alle anderen Erben: 20.000 Euro
4. Wie kann man die Erbschaftssteuer minimieren?
Es gibt verschiedene Strategien, um die Erbschaftssteuer zu minimieren:
- Schenkungen zu Lebzeiten: Schenkungen können alle zehn Jahre steuerfrei bis zum Freibetrag erfolgen.
- Nutzung von Freibeträgen: Alle möglichen Freibeträge sollten ausgeschöpft werden.
- Vorsorge durch Testamente: Ein gut geplantes Testament kann helfen, die Steuerlast zu optimieren.
5. Welche zusätzlichen Freibeträge gibt es?
Zusätzlich zu den allgemeinen Freibeträgen gibt es:
- Versorgungsfreibetrag: Für Ehegatten und Kinder bis zu 256.000 Euro, abhängig vom Alter des Kindes.
- Pflegefreibetrag: Bis zu 20.000 Euro, wenn der Erbe den Verstorbenen gepflegt hat.
- Nachlassverbindlichkeiten: Pauschal 10.300 Euro für Beerdigungskosten und andere Nachlassverbindlichkeiten.
6. Welche rechtlichen Änderungen gab es 2023 bei der Erbschaftssteuer?
2023 gab es keine Erhöhung der Freibeträge. Die wesentlichen Änderungen betrafen Verschärfungen bei den Regelungen für Betriebsvermögen und Anpassungen der Steuersätze für hohe Erbschaften.
7. Wie funktioniert der Erbschaftssteuer Rechner?
Unser Erbschaftssteuer Rechner hilft Ihnen, die zu erwartende Steuerlast zu berechnen. Geben Sie den Wert des Erbes und den Verwandtschaftsgrad zum Verstorbenen ein, und der Rechner berücksichtigt die geltenden Freibeträge und Steuerklassen, um die Erbschaftssteuer zu berechnen.
8. Was ist der Unterschied zwischen Erbschafts- und Schenkungssteuer?
Die Erbschaftssteuer wird auf Vermögenswerte erhoben, die durch Erbschaft erworben werden, während die Schenkungssteuer auf Vermögenswerte erhoben wird, die zu Lebzeiten übertragen werden. Beide unterliegen ähnlichen Freibeträgen und Steuersätzen.
9. Muss ich geerbte Immobilien versteuern?
Selbstgenutzte Wohnimmobilien, die von Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern geerbt werden, sind steuerfrei, wenn sie mindestens zehn Jahre lang zu Wohnzwecken genutzt werden. Für Kinder gilt diese Steuerbefreiung, wenn die Wohnfläche 200 Quadratmeter nicht überschreitet.