Der Erbschaftssteuer-Freibetrag und die Tabelle: Ein umfassender Leitfaden


Die Erbschaftssteuer stellt für viele Erben eine bedeutende finanzielle Verpflichtung dar, die es zu berücksichtigen gilt. Im Zentrum des Interesses steht dabei der Erbschaftssteuer-Freibetrag, ein Aspekt des Steuerrechts, der es ermöglicht, einen bestimmten Betrag steuerfrei zu erben. Besonders für Kinder als Erben sind die Regelungen rund um den Freibetrag von essenzieller Bedeutung. Diese Einleitung führt Sie durch die wesentlichen Punkte der Erbschaftssteuer, des Freibetrags, der dazugehörigen Tabelle und zeigt auf, wie diese Faktoren die Steuerlast beeinflussen können.

Die 4 wichtigsten Fakten
  1. Der Erbschaftssteuer-Freibetrag bestimmt, bis zu welchem Wert ein Erbe steuerfrei bleibt. Für Kinder sind die Freibeträge in der Regel höher als für andere Erben, was eine signifikante Reduzierung der Steuerlast ermöglichen kann.

  2. Die Höhe des Freibetrags variiert je nach Verwandtschaftsgrad des Erben zum Verstorbenen. Die Erbschaftssteuer-Tabelle gibt einen detaillierten Überblick über die verschiedenen Freibeträge und Steuersätze, die auf unterschiedliche Erbsummen und Verwandtschaftsgrade anwendbar sind.

  3. Die Berechnung der Erbschaftssteuer erfolgt unter Berücksichtigung des Freibetrags. Erst wenn der Wert des Erbes diesen Freibetrag überschreitet, wird die Erbschaftssteuer fällig. Diese Berechnung ist entscheidend, um die genaue Steuerlast zu ermitteln.

  4. Anpassungen des Freibetrags sind unter bestimmten Umständen möglich, etwa durch die Nutzung von Steuergestaltungsmöglichkeiten oder durch gesetzliche Änderungen. Es ist wichtig, aktuelle Informationen zu beachten, um von möglichen Anpassungen des Freibetrags profitieren zu können.

Erbschaftssteuertabelle

Erbschaftssteuertabelle


Inhaltsverzeichnis - Kurzübersicht

  1. Was versteht man unter Erbschaftssteuer-Freibetrag?
  2. Wie hoch ist der Erbschaftssteuer-Freibetrag für Kinder?
  3. Was besagt die Erbschaftssteuer-Tabelle?
  4. Wie wird die Erbschaftssteuer berechnet? Ein Rechenbeispiel

Was versteht man unter Erbschaftssteuer-Freibetrag?

Erbschaftssteuer Freibetrag

Erbschaftssteuer Freibetrag

Der Erbschaftssteuer-Freibetrag bezeichnet in Deutschland einen gesetzlich festgelegten Betrag, bis zu dem ein Erbe steuerfrei bleibt. Dieser Freibetrag ist Teil des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes und zielt darauf ab, die finanzielle Belastung für den Erben zu mindern. Die Höhe des Freibetrags ist abhängig von der verwandtschaftlichen Beziehung zwischen dem Erblasser und dem Erben, wobei direkte Familienangehörige wie Kinder und Ehepartner in der Regel höhere Freibeträge genießen.

Das Konzept des Erbschaftssteuer-Freibetrags beruht auf dem Prinzip, dass Erbschaften bis zu einem bestimmten Wert nicht besteuert werden sollten, um einerseits den Übergang von Vermögen innerhalb der Familie zu erleichtern und andererseits die finanzielle Belastung für den Erben zu reduzieren. Für Erbschaften, die den festgelegten Freibetrag übersteigen, wird die Steuer nach einem progressiven Tarif berechnet, der sich nach der Höhe des geerbten Vermögens und der Verwandtschaftsbeziehung richtet.


Wie hoch ist der Erbschaftssteuer-Freibetrag für Kinder?

Der Erbschaftssteuer-Freibetrag für Kinder ist in Deutschland besonders hoch angesetzt, um den Vermögensübergang innerhalb der Familie zu erleichtern und zu gewährleisten, dass Kinder bei der Vererbung von Vermögenswerten finanziell weniger belastet werden. Die Höhe des Freibetrags hängt von der Beziehung zwischen dem Erblasser und dem Erben ab, wobei direkte Abkömmlinge wie leibliche Kinder und Adoptivkinder zu den bevorzugten Erben zählen.

Aktuell - 2024  beträgt der Freibetrag für Kinder:

  • 400.000 Euro für jedes Kind des Erblassers.

Dieser Freibetrag gilt sowohl für die Erbschaftssteuer als auch für Schenkungen, was bedeutet, dass Vermögensübertragungen bis zu diesem Betrag steuerfrei gestellt sind. Es ist wichtig zu beachten, dass dieser Betrag regelmäßig angepasst werden kann, um Änderungen in der Wirtschaft oder der Gesetzgebung Rechnung zu tragen.

Die Erbschaftssteuer selbst wird auf den Betrag erhoben, der den Freibetrag übersteigt, und berechnet sich nach dem Verwandtschaftsgrad und dem Wert des Erbes. Der Steuersatz für Kinder liegt dabei in der Regel niedriger als für andere Erben, um den familiären Vermögensübergang weiter zu begünstigen.


Freibeträge der Erbschaftssteuer für verschiedene Familienangehörige

Neben den Kindern des Erblassers, die in der Regel von hohen Freibeträgen profitieren, legt das Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz auch für andere Familienangehörige spezifische Freibeträge fest. Diese Freibeträge variieren je nach dem Verwandtschaftsgrad zwischen dem Erblasser und dem Erben und sind entscheidend dafür, wie viel des Erbes steuerfrei bleibt und ab welchem Betrag Erbschaftssteuer zu entrichten ist.

  • Ehepartner und Lebenspartner: Für Ehegatten und eingetragene Lebenspartner gilt ein Freibetrag von in der Regel 500.000 Euro. Dieser hohe Freibetrag soll sicherstellen, dass der überlebende Partner im Falle des Todes finanziell abgesichert ist.

  • Kinder und Stiefkinder: Die Freibeträge für leibliche Kinder und Stiefkinder des Erblassers belaufen sich auf 400.000 Euro. Für Enkelkinder kann der Freibetrag, falls ihre Eltern bereits verstorben sind, unter bestimmten Umständen ebenfalls 400.000 Euro betragen, ansonsten 200.000 Euro.

  • Eltern und Großeltern: Beim Erhalt einer Erbschaft von den eigenen Kindern, beziehungsweise den Enkelkindern, gelten für Eltern und Großeltern Freibeträge von 100.000 Euro. Dieser Betrag gilt jedoch nur, wenn Eltern oder Großeltern erben; beim Schenken gelten niedrigere Freibeträge.

  • Geschwister, Nichten, Neffen, Schwiegerkinder und Schwiegereltern: Für diese Gruppe ist der Freibetrag auf 20.000 Euro festgelegt. Dies reflektiert den entfernteren Verwandtschaftsgrad und führt dementsprechend zu einer höheren steuerlichen Belastung bei größeren Vermögensübertragungen.

  • Übrige Erben: Für alle anderen Erben, die keiner der oben genannten Kategorien angehören, beträgt der Freibetrag ebenfalls 20.000 Euro. Dies gilt auch für nicht verwandte Personen.

Diese Freibeträge sind entscheidend für die Planung von Vermögensübertragungen und Erbschaften, da sie signifikante Auswirkungen auf die steuerliche Belastung haben können.


Was besagt die Erbschaftssteuer-Tabelle?

Die Erbschaftssteuer-Tabelle ist ein wesentlicher Bestandteil des deutschen Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes. Sie gibt Auskunft darüber, wie hoch die Erbschaftssteuer ist, die auf den Wert des Erbes nach Abzug des Freibetrags zu zahlen ist. Die Steuersätze in dieser Tabelle sind progressiv gestaltet, was bedeutet, dass der Prozentsatz der Steuer mit dem Wert des Erbes steigt. Ein entscheidender Faktor für die Höhe der Erbschaftssteuer ist dabei die Verwandtschaftsbeziehung zwischen Erblasser und Erben.

Die Tabelle unterteilt Erben in verschiedene Steuerklassen, die basierend auf ihrer familiären Beziehung zum Verstorbenen definiert werden:

  • Steuerklasse I umfasst direkte Nachkommen wie Kinder (einschließlich Stiefkinder und Adoptivkinder), Enkelkinder, Eltern und Großeltern bei Erbschaften (für Schenkungen nur Abkömmlinge).

  • Steuerklasse II beinhaltet Geschwister, Nichten, Neffen, Schwiegerkinder, Schwiegereltern sowie geschiedene Ehegatten.

  • Steuerklasse III schließt alle übrigen Erben ein, einschließlich nicht verwandter Personen.

Die Steuersätze variieren je nach Steuerklasse und dem Wert des Erbes. Zum Beispiel beginnt die Steuer in Steuerklasse I bei 7% für Erbschaften bis zu einem bestimmten Betrag und kann bis zu 30% für sehr hohe Erbschaftswerte steigen. In Steuerklasse III hingegen starten die Steuersätze bei 30% und können bis zu 50% für hohe Erbschaften erreichen.

Die Erbschaftssteuer-Tabelle ist so konzipiert, dass nähere Verwandte tendenziell geringere Steuersätze haben, was den Übergang von Vermögen innerhalb der Familie fördert. Durch die Nutzung der Freibeträge und die Kenntnis der Steuerklassen und -sätze können Erben die steuerlichen Folgen einer Erbschaft besser verstehen und planen.

Tabelle in der Übersicht: Steuersätze - Steuerklassen:

Wert ErbeSteuerklasse ISteuerklasse IISteuerklasse III
75.000 Euro7%15%30%
300.000 Euro11%20%30%
600.000 Euro15%25%30%
6.000.000 Euro19%30%30%
13.000.000 Euro23%35%50%
26.000.000 Euro27%40%50%
mehr als 26.000.000 Euro30%43%50%


Kann der Erbschaftssteuer-Freibetrag angepasst oder verändert werden?

Die Anpassung des Erbschaftssteuer-Freibetrags ist ein Thema, das im Kontext der dynamischen Entwicklung des Steuerrechts und der sich wandelnden wirtschaftlichen Verhältnisse steht. Der Freibetrag kann durch gesetzliche Änderungen angepasst werden, wobei solche Anpassungen in der Regel den Zweck haben, die Regelungen zur Erbschaftssteuer den aktuellen wirtschaftlichen Bedingungen anzupassen oder politische Entscheidungen widerzuspiegeln.

Bedingungen für die Anpassung des Erbschaftssteuer-Freibetrags:
  1. Gesetzliche Änderungen: Die Höhe des Erbschaftssteuer-Freibetrags wird durch das Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz festgelegt. Gesetzliche Änderungen in diesem Bereich können zu einer Anhebung oder Absenkung des Freibetrags führen. Solche Änderungen sind meist Ergebnis politischer Entscheidungsprozesse und zielen darauf ab, die Steuergerechtigkeit zu verbessern, die steuerliche Belastung bestimmter Erbengruppen anzupassen oder die Übertragung von Vermögen innerhalb der Familie steuerlich zu erleichtern.

  2. Anpassung an die Inflation: Um die Kaufkraft der Freibeträge zu erhalten, kann der Gesetzgeber beschließen, diese an die Inflationsrate anzupassen. Eine solche Anpassung sorgt dafür, dass der reale Wert des Freibetrags über die Zeit hinweg stabil bleibt, sodass die Steuerfreistellung nicht durch Inflation erodiert wird.

  3. Individuelle Vereinbarungen: In einigen Fällen kann der Freibetrag durch individuelle steuerliche Gestaltungen beeinflusst werden, etwa durch die Nutzung von Schenkungen zu Lebzeiten. Während dies technisch gesehen keine Anpassung des Freibetrags selbst darstellt, ermöglicht es den beteiligten Personen, die steuerlichen Freibeträge effektiver zu nutzen, indem Vermögenswerte über die Zeit verteilt und die Freibeträge mehrfach ausgeschöpft werden.

Es ist wichtig zu betonen, dass Änderungen am Erbschaftssteuer-Freibetrag direkte Auswirkungen auf die finanzielle Planung haben können. Betroffene und Berater sollten daher stets auf dem neuesten Stand der gesetzlichen Regelungen sein, um optimale steuerliche Entscheidungen treffen zu können.



Fallbeispiele: Wie berechnet sich die Erbschaftssteuer für Kinder mit und ohne Freibetrag?

Die Berechnung der Erbschaftssteuer für Kinder mit und ohne Berücksichtigung des Freibetrags lässt sich am besten durch konkrete Fallbeispiele verdeutlichen. Diese Beispiele zeigen auf, wie der Freibetrag die Höhe der zu zahlenden Erbschaftssteuer beeinflusst.

Fallbeispiel 1: Erbschaft unterhalb des Freibetrags

Situation: Ein Kind erbt von seinem verstorbenen Elternteil ein Vermögen in Höhe von 300.000 Euro.

Freibetrag für Kinder: 400.000 Euro

Berechnung:

  • Erbschaftswert: 300.000 Euro
  • Freibetrag: 400.000 Euro
  • Zu versteuernder Betrag: 0 Euro (da der Erbschaftswert unter dem Freibetrag liegt)

Ergebnis: In diesem Fall muss das Kind keine Erbschaftssteuer zahlen, da der Wert der Erbschaft unter dem Freibetrag von 400.000 Euro liegt.

Fallbeispiel 2: Erbschaft oberhalb des Freibetrags

Situation: Ein Kind erbt von seinem verstorbenen Elternteil ein Vermögen in Höhe von 600.000 Euro.

Freibetrag für Kinder: 400.000 Euro

Berechnung:

  • Erbschaftswert: 600.000 Euro
  • Freibetrag: 400.000 Euro
  • Zu versteuernder Betrag: 200.000 Euro (600.000 Euro - 400.000 Euro)

Angenommen, der zu versteuernde Betrag fällt in eine Steuerklasse mit einem Satz von 11% (dies ist nur ein Beispiel, der tatsächliche Satz hängt von der Steuerklasse und dem genauen Betrag ab).

Ergebnis: Das Kind müsste auf den zu versteuernden Betrag von 200.000 Euro Erbschaftssteuer zahlen. Die Steuer würde in diesem Beispiel 22.000 Euro betragen (11% von 200.000 Euro).

Diese Beispiele illustrieren, wie der Freibetrag dazu beiträgt, die steuerliche Belastung für Erben zu reduzieren. Erst wenn der Wert der Erbschaft den Freibetrag übersteigt, wird auf den darüber hinausgehenden Betrag Erbschaftssteuer fällig.

Erbschaftssteuer bei Immobilien: Berechnung und Freibeträge

Die Erbschaftssteuer für Immobilien folgt denselben grundlegenden Regeln wie die Erbschaftssteuer für andere Arten von Vermögenswerten, doch gibt es spezifische Aspekte, die bei der Berechnung berücksichtigt werden müssen. Der Wert einer geerbten Immobilie spielt eine zentrale Rolle bei der Ermittlung der Höhe der Erbschaftssteuer, die der Erbe zahlen muss, nachdem alle Freibeträge angewendet wurden.

Freibeträge gelten auch für Immobilien genau wie für andere Vermögensarten. Das bedeutet, dass der Wert der Immobilie bis zur Höhe des jeweiligen Freibetrags steuerfrei bleibt. Die Freibeträge variieren je nach Verwandtschaftsgrad zwischen Erblasser und Erben, wobei Ehepartner und Kinder in der Regel die höchsten Freibeträge genießen.

  • Bewertung der Immobilie: Für die Berechnung der Erbschaftssteuer wird der Verkehrswert der Immobilie zum Zeitpunkt des Erbfalls herangezogen. Dieser Wert bestimmt, wie viel der Immobilie über den Freibetrag hinausgeht und somit steuerpflichtig ist.

  • Steuerklassen und Steuersätze: Je nachdem, wie viel des Immobilienwertes über den Freibetrag hinausgeht, werden Steuersätze entsprechend der Zugehörigkeit des Erben zu einer der Steuerklassen angewendet.

Fallbeispiel: Immobilienerbe

Situation: Ein Kind erbt von den Eltern eine Immobilie mit einem Verkehrswert von 800.000 Euro.

  • Freibetrag für Kinder: 400.000 Euro
  • Zu versteuernder Wert der Immobilie: 800.000 Euro - 400.000 Euro = 400.000 Euro

Angenommen, der zu versteuernde Betrag fällt in eine Steuerstufe mit einem Steuersatz von 11% für Kinder in Steuerklasse I.

  • Erbschaftssteuer: 11% von 400.000 Euro = 44.000 Euro

In diesem Beispiel muss das Kind 44.000 Euro Erbschaftssteuer für die geerbte Immobilie zahlen, nachdem der Freibetrag angerechnet wurde.

Dieses Beispiel unterstreicht, wie wichtig es ist, den Freibetrag und den Verkehrswert einer Immobilie im Auge zu behalten, um die Erbschaftssteuerbelastung zu verstehen und zu planen. Es zeigt auch, wie der Freibetrag dazu beitragen kann, die steuerliche Last bei der Übertragung von Immobilienvermögen erheblich zu reduzieren.


Ausnahmen bei der Erbschaftsteuer: Wann keine Steuer anfällt

Bei der Erbschaftsteuer gibt es mehrere Ausnahmen, bei denen trotz eines Erbfalls keine Steuer anfällt. Diese Regelungen sollen die steuerliche Belastung für Erben in bestimmten Situationen verringern oder ganz aufheben. Eine der bemerkenswertesten Ausnahmen betrifft Erben in Steuerklasse I, insbesondere bei vererbtem Hausrat und anderen persönlichen Gegenständen.

  • Hausrat und persönliche Gegenstände: Für Erben in Steuerklasse I, zu denen Ehepartner, Kinder und Enkelkinder gehören, fällt für vererbten Hausrat und andere persönliche Gegenstände (z.B. Kleidung, Autos) keine Steuer an, solange der Gesamtwert dieser Gegenstände 42.000 Euro nicht übersteigt. Diese Regelung soll sicherstellen, dass persönliche Gegenstände und Hausrat, die oft einen mehr emotionalen als materiellen Wert haben, ohne steuerliche Belastung innerhalb der Familie weitergegeben werden können.
Weitere wichtige Ausnahmen betreffen:
  • Familienheim: Ein weiteres bedeutendes Beispiel ist das geerbte Familienheim von einem Ehepartner oder von den Eltern. Wenn der überlebende Ehepartner oder die Kinder das Familienheim unmittelbar selbst nutzen, fällt unter bestimmten Bedingungen keine Erbschaftsteuer an. Diese Regelung soll den Wohnraum der Familie schützen.

  • Betriebsvermögen: Die Übertragung von Betriebsvermögen kann unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls steuerfrei erfolgen, um die Fortführung des Unternehmens nicht zu gefährden. Dies betrifft vor allem kleine und mittlere Unternehmen.

  • Kunstwerke und kulturell wertvolle Gegenstände: Unter bestimmten Umständen können auch Kunstwerke und kulturell wertvolle Gegenstände von der Erbschaftsteuer befreit sein, insbesondere wenn sie der Allgemeinheit zugänglich gemacht werden.


Schenkungsteuer: Frühzeitige Nachlassregelung durch Schenkungen

Die Schenkungsteuer ist ein wichtiger Aspekt bei der frühzeitigen Regelung des Nachlasses, der oft als Mittel zur steuerlichen Optimierung genutzt wird. Indem Vermögenswerte zu Lebzeiten an die nächste Generation oder andere Begünstigte übertragen werden, kann nicht nur die Erbschaftsteuerbelastung minimiert, sondern auch eine gezielte Vermögensverteilung vorgenommen werden. Schenkungen unterliegen dabei ähnlichen steuerlichen Regeln wie Erbschaften, einschließlich der Anwendung von Freibeträgen und Steuerklassen.

  • Freibeträge: Wie bei der Erbschaftsteuer gibt es auch bei der Schenkungsteuer Freibeträge, die alle 10 Jahre neu in Anspruch genommen werden können. Diese Regelung ermöglicht es, über einen längeren Zeitraum hinweg erhebliche Vermögenswerte steuerfrei zu übertragen.

  • Steuerklassen: Die Steuerklassen, die die Höhe der Schenkungsteuer bestimmen, sind identisch mit denen der Erbschaftsteuer und richten sich nach der Nähe der Beziehung zwischen Schenker und Beschenktem.

  • Steuerprogression: Die Höhe der Schenkungsteuer richtet sich zudem nach dem Wert der Schenkung und der Zugehörigkeit zu einer bestimmten Steuerklasse, mit progressiv ansteigenden Steuersätzen für höhere Schenkungswerte.

Strategien zur Nutzung der Schenkungsteuerregelungen

Um die Schenkungsteuer optimal zu nutzen und die steuerliche Belastung zu minimieren, gibt es verschiedene Strategien:

  1. Frühzeitige Planung: Durch frühzeitige Schenkungen kann Vermögen schrittweise und steuerlich optimiert übertragen werden, indem die Freibeträge alle 10 Jahre neu genutzt werden.

  2. Verteilung auf mehrere Beschenkte: Die Aufteilung von Schenkungen auf mehrere Begünstigte ermöglicht die Nutzung mehrerer Freibeträge, was die steuerliche Last weiter verringert.

  3. Nutzung von Sonderregelungen: Bestimmte Vermögensarten, wie z.B. Betriebsvermögen, können unter bestimmten Bedingungen vergünstigt oder sogar steuerfrei verschenkt werden.

Die Schenkungsteuer bietet somit eine Möglichkeit, den Nachlass zu Lebzeiten gezielt und steuerlich günstig zu regeln. Allerdings ist eine umfassende Planung und Beratung essentiell, um die steuerlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen optimal zu nutzen und ungewollte steuerliche Folgen zu vermeiden

Gesetzliche Grundlagen zur Erbschafts- und Schenkungsteuer

Die Erbschafts- und Schenkungsteuer in Deutschland wird maßgeblich durch das Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) geregelt. Dieses Gesetz enthält detaillierte Bestimmungen zu Freibeträgen, Steuerklassen, Bewertungsverfahren und Steuersätzen sowie zu den Möglichkeiten, die Steuerlast legal zu minimieren.

Wichtige Gesetzesbereiche:
  • § 10 ErbStG regelt die Steuerpflichtigen Erwerbe, einschließlich dessen, was unter den steuerpflichtigen Erwerb fällt und wie dieser bewertet wird.

  • § 16 ErbStG definiert die Freibeträge, die verschiedenen Erben zustehen, abhängig von ihrem Verwandtschaftsgrad zum Erblasser.

  • § 19 ErbStG legt die Steuersätze fest, die je nach Höhe des Erwerbs und der Zugehörigkeit zu einer bestimmten Steuerklasse variieren.

  • Für die Bewertung von Immobilien sind die Bewertungsgesetze relevant, die vorschreiben, wie der Wert von Immobilien und Grundstücken für die Erbschafts- und Schenkungsteuer ermittelt wird.

Weitere Informationen und Beratung:

Für eine individuelle Beratung und detaillierte Informationen zu Ihrer spezifischen Situation sollten Sie einen Steuerberater oder Rechtsanwalt konsultieren, der auf Erbschafts- und Schenkungsteuer spezialisiert ist. Zudem bieten die offiziellen Websites des Bundesministeriums der Finanzen und des Bundeszentralamts für Steuern aktuelle Gesetzesinformationen, Durchführungsverordnungen und häufig gestellte Fragen zu diesem Thema.


Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Erbschaftssteuer-Freibetrag

1. Wer profitiert vom Erbschaftssteuer-Freibetrag?

Alle Erben können von einem Erbschaftssteuer-Freibetrag profitieren, wobei die Höhe des Freibetrags abhängig von der Verwandtschaftsbeziehung zum Erblasser ist. Direkte Familienangehörige wie Ehepartner, Kinder und Enkelkinder erhalten in der Regel höhere Freibeträge.

2. Wie hoch sind die Freibeträge für verschiedene Erben?

  • Ehepartner und eingetragene Lebenspartner haben einen Freibetrag von 500.000 Euro.
  • Kinder des Erblassers, einschließlich adoptierter und Stiefkinder, erhalten einen Freibetrag von 400.000 Euro.
  • Enkelkinder haben einen Freibetrag von 200.000 Euro, es sei denn, ihre Eltern sind bereits verstorben, dann kann der Freibetrag höher sein.
  • Eltern und Großeltern als Erben haben einen Freibetrag von 100.000 Euro.
  • Für alle anderen Erben, einschließlich Geschwister, Nichten/Neffen, Onkel/Tanten und nicht verwandte Personen, beträgt der Freibetrag 20.000 Euro.

3. Wie oft kann der Freibetrag genutzt werden?

Der Freibetrag kann alle 10 Jahre für Schenkungen von derselben Person erneut genutzt werden. Dies ermöglicht es, Vermögen steuerlich optimiert zu übertragen.

4. Was passiert, wenn der Wert des Erbes den Freibetrag übersteigt?

Ist der Wert des Erbes höher als der Freibetrag, muss nur der darüber hinausgehende Betrag versteuert werden. Die Höhe der Steuer richtet sich nach dem Verwandtschaftsgrad und dem Wert des zu versteuernden Erbes.

5. Fallen Hausrat und persönliche Gegenstände unter den Erbschaftssteuer-Freibetrag?

Ja, für Erben in Steuerklasse I gibt es zusätzlich zum allgemeinen Freibetrag einen Freibetrag von bis zu 42.000 Euro für vererbten Hausrat (z.B. Möbel, Schmuck) und andere persönliche Gegenstände. Diese Regelung gilt jedoch nicht für wertvolle Kunstgegenstände und Sammlungen, die gesondert bewertet werden.

6. Gibt es Möglichkeiten, die Erbschaftssteuer zu reduzieren oder zu vermeiden?

Eine Möglichkeit, die Erbschaftssteuer zu reduzieren, besteht darin, Vermögen bereits zu Lebzeiten im Rahmen der Freibeträge zu verschenken. Darüber hinaus kann eine sorgfältige Nachlassplanung, eventuell unter Einbeziehung von Stiftungen oder durch die Übertragung von Betriebsvermögen, weitere steuerliche Vorteile bieten.