Erbbaurecht: Was ist Erbpacht und wie funktioniert sie?
Das Erbbaurecht ist ein spezielles Recht, das es ermöglicht, auf einem fremden Grundstück ein Gebäude zu errichten und zu nutzen, ohne Eigentümer des Grundstücks zu sein. Dies wird häufig als Erbpacht bezeichnet. Das Erbbaurecht kann sowohl für private als auch für gewerbliche Zwecke genutzt werden und bietet eine flexible Alternative zum klassischen Grundstückskauf.
Die 3 wichtigsten Fakten zum Erbbaurecht:
1.) Langfristige Nutzung: Das Erbbaurecht wird in der Regel für einen Zeitraum von 50 bis 99 Jahren vereinbart, wodurch langfristige Nutzung und Planungssicherheit gewährleistet sind.
2.) Erbbauzins: Für die Nutzung des Grundstücks wird ein jährlicher Erbbauzins an den Grundstückseigentümer gezahlt, der vertraglich festgelegt wird.
3.) Verkauf und Vererbung: Das Erbbaurecht kann verkauft oder vererbt werden, wobei der neue Erbbauberechtigte die vertraglichen Verpflichtungen übernehmen muss.

Erbbaurecht
Definition und Bedeutung: Was ist Erbbaurecht?
Das Erbbaurecht erlaubt es, auf einem fremden Grundstück ein Gebäude zu errichten und zu nutzen, ohne das Grundstück zu besitzen. Es wird durch einen Vertrag geregelt, der im Grundbuch eingetragen wird, und ermöglicht eine langfristige Nutzung, meist über 50 bis 99 Jahre. Der Erbbauberechtigte zahlt dafür einen jährlichen Erbbauzins an den Grundstückseigentümer.
Was ist Erbpacht?
Erbpacht ist ein Synonym für Erbbaurecht. Sie beschreibt die langfristige Pacht eines Grundstücks, auf dem der Pächter ein Gebäude errichten und nutzen kann, ohne das Grundstück zu besitzen. Dafür zahlt der Pächter einen jährlichen Erbbauzins an den Grundstückseigentümer. Die Laufzeit der Erbpacht beträgt in der Regel 50 bis 99 Jahre.
Was ist ein Erbpachtgrundstück?
Ein Erbpachtgrundstück ist ein Grundstück, das im Rahmen eines Erbbaurechtsvertrages verpachtet wird. Der Pächter hat das Recht, auf diesem Grundstück ein Gebäude zu errichten und zu nutzen, ohne das Eigentum am Grundstück zu erwerben. Stattdessen zahlt er einen jährlichen Erbbauzins an den Grundstückseigentümer.
Wie funktioniert das Erbbaurecht?
Das Erbbaurecht funktioniert durch einen vertraglichen Vereinbarung zwischen dem Grundstückseigentümer und dem Erbbauberechtigten. Der Vertrag wird notariell beurkundet und im Grundbuch eingetragen.
Schritte:
- Vertragsabschluss: Der Eigentümer und der Erbbauberechtigte einigen sich auf die Bedingungen des Erbbaurechts, einschließlich der Laufzeit (meist 50 bis 99 Jahre) und des jährlichen Erbbauzinses.
- Grundbucheintragung: Das Erbbaurecht wird als Belastung im Grundbuch des Grundstücks eingetragen, was dem Erbbauberechtigten ein dingliches Recht einräumt.
- Nutzung: Der Erbbauberechtigte hat das Recht, das Grundstück zu bebauen und zu nutzen. Das errichtete Gebäude bleibt während der Vertragslaufzeit im Besitz des Erbbauberechtigten.
- Zinszahlung: Der Erbbauberechtigte zahlt jährlich den vereinbarten Erbbauzins an den Grundstückseigentümer.
- Vertragsende: Nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit fällt das Grundstück mitsamt den darauf errichteten Gebäuden an den Grundstückseigentümer zurück, sofern keine Verlängerung vereinbart wird.
Rechte und Pflichten des Pächters eines Grundstücks
Darf der Pächter ein Eigenheim auf dem Grundstück bauen?
Die Möglichkeit für einen Pächter, auf einem gepachteten Grundstück ein Eigenheim zu errichten, hängt maßgeblich von den vertraglichen Vereinbarungen im Pachtvertrag und den gesetzlichen Bestimmungen ab. Hier sind die wesentlichen Regelungen und Punkte, die beachtet werden müssen:
Gesetzliche Grundlagen und Vertragsbestimmungen
Vertragliche Regelungen:
- Pachtvertrag: Der Pachtvertrag muss ausdrücklich die Möglichkeit einräumen, ein Gebäude auf dem Grundstück zu errichten. Ist dies nicht explizit erlaubt, darf der Pächter ohne Zustimmung des Verpächters kein Eigenheim bauen.
Genehmigungen und Baurecht:
- Baurechtliche Genehmigungen: Selbst wenn der Pachtvertrag das Bauen eines Eigenheims erlaubt, müssen alle notwendigen baurechtlichen Genehmigungen von den zuständigen Behörden eingeholt werden. Dies umfasst die Baugenehmigung nach den Vorschriften der jeweiligen Landesbauordnung.
BGB-Regelungen
- § 581 BGB - Pachtvertrag: Dieser Paragraph regelt allgemein die Pflichten und Rechte aus dem Pachtvertrag. Für den Bau eines Eigenheims sind jedoch spezialisierte Regelungen und insbesondere vertragliche Vereinbarungen ausschlaggebend.
- § 546 BGB - Rückgabepflicht des Pächters: Nach Beendigung des Pachtverhältnisses muss der Pächter das Grundstück zurückgeben. Der Verpächter kann verlangen, dass der Pächter alle auf dem Grundstück vorgenommenen Veränderungen beseitigt und das Grundstück in den ursprünglichen Zustand zurückversetzt. Dies betrifft insbesondere bauliche Veränderungen wie den Bau eines Eigenheims.
Kosten und Finanzierung:
- Baukosten: Der Pächter trägt die Kosten für den Bau des Eigenheims. Zudem sollte geklärt werden, wie mit dem Gebäude bei Beendigung des Pachtverhältnisses verfahren wird (Entschädigung, Abriss etc.).
Wann lohnt sich ein Erbbauvertrag?
Ein Erbbauvertrag lohnt sich, wenn die Grundstückspreise hoch und die Bauzinsen ungünstig sind. Durch den Wegfall der hohen Einmalzahlung für den Grundstückskauf benötigen Sie weniger Eigenkapital, was zu einer niedrigeren Kreditsumme und geringeren monatlichen Belastungen führt. Zudem ist der Erbbauvertrag eine Option, wenn in Ihrer bevorzugten Lage keine Grundstücke zum Kauf verfügbar sind, aber Erbpachtland angeboten wird.
Welche Nachteile hat Erbpacht?
Erbpacht kann durch den jährlichen Erbbauzins eine langfristige finanzielle Belastung darstellen und die Nutzung des Grundstücks ist zeitlich begrenzt. Bei Vertragsende fällt das Grundstück mit den darauf errichteten Gebäuden zurück an den Eigentümer, was Unsicherheit und potenzielle Wertverluste mit sich bringt. Zudem kann die Finanzierung erschwert sein, da das Grundstück nicht als Sicherheit dient.
Was passiert nach Ablauf der Erbpacht?
Nach Ablauf der Erbpacht fällt das Grundstück mitsamt den darauf errichteten Gebäuden an den Grundstückseigentümer zurück. Der Erbbauberechtigte hat in der Regel keinen Anspruch auf eine Entschädigung, es sei denn, dies wurde im Erbbaurechtsvertrag anders vereinbart. Oft besteht jedoch die Möglichkeit, den Vertrag zu verlängern oder neu zu verhandeln, sofern beide Parteien zustimmen.
Kann das Erbbaurecht verkauft oder vererbt werden?
Ja, das Erbbaurecht kann sowohl verkauft als auch vererbt werden. Der Erbbauberechtigte hat das Recht, sein Erbbaurecht an Dritte zu übertragen oder es als Teil seines Nachlasses zu vererben. Der neue Erbbauberechtigte tritt dann in die bestehenden vertraglichen Verpflichtungen und Rechte ein, die im Erbbaurechtsvertrag festgelegt sind. Eine Zustimmung des Grundstückseigentümers kann je nach vertraglicher Vereinbarung erforderlich sein.
Welche Kosten fallen beim Erbbauvertrag an?
Erbbauzins: Dies ist eine regelmäßige Zahlung (monatlich, quartalsweise oder jährlich) an den Grundstückseigentümer, dessen Höhe und Anpassung im Vertrag geregelt sind.
Erschließungskosten: Diese Kosten müssen an die Kommune gezahlt werden, wenn das Grundstück an Wasser-, Strom- oder andere technische Netze angeschlossen wird.
Grunderwerbsteuer: Obwohl kein Eigentum erworben wird, fällt die Grunderwerbsteuer an, da Nutzungsrechte ins Grundbuch eingetragen werden. Diese Steuer ist an das Finanzamt zu zahlen und wird anders als beim klassischen Grundstückskauf berechnet.
Grundsteuer: Der Erbbauberechtigte muss Grundsteuer zahlen, wenn er ein Haus auf dem gepachteten Grundstück errichtet.
Ein Erbbauvertrag stellt ein Dauerschuldverhältnis dar, das regelmäßige Zahlungen bis zum Vertragsende erfordert.
Vergleich der Kosten: Grundstückskauf vs. Erbpacht über 99 Jahre
Bei der Entscheidung zwischen dem Kauf eines Grundstücks und der Erbpacht müssen sowohl die langfristigen als auch die kurzfristigen finanziellen Auswirkungen berücksichtigt werden. Während der Grundstückskauf eine höhere Anfangsbelastung und monatliche Raten mit sich bringt, bietet er langfristig Eigentum und potenzielle Wertsteigerung. Die Erbpacht hingegen erfordert niedrigere anfängliche Investitionen, führt jedoch zu höheren Gesamtkosten über die Jahre.
Einfache Vergleichsrechnung: Mit und ohne Erbpacht
Annahmen:
- Grundstückswert: 100.000 €
- Erbbauzins: 4% des Grundstückswerts pro Jahr
- Hypothekenzinsen: 3% pro Jahr
- Tilgungssatz: 1,5% pro Jahr
- Laufzeit der Hypothek: 20 Jahre
- Laufzeit des Erbpachtvertrags: 99 Jahre
Mit Erbpacht:
Kosten:
- Erbbauzins pro Jahr: 4.000 €
- Gesamtkosten über 99 Jahre: 4.000 € x 99 Jahre = 396.000 €
Ohne Erbpacht:
Erste Hypothek (20 Jahre):
Kosten:
- Gesamte Zinszahlungen: 49.694,44 €
- Gesamte Tilgungen: 40.305,56 €
- Restschuld nach 20 Jahren: 59.694,44 €
- Gesamtkosten der ersten Hypothek: 90.000 €
Zweite Hypothek (20 Jahre für die Restschuld):
Kosten:
- Gesamte Zinszahlungen: 29.664,82 €
- Gesamte Tilgungen: 24.060,18 €
- Restschuld nach 20 Jahren: 35.634,26 €
- Gesamtkosten der zweiten Hypothek: 53.725 €
Gesamtkosten ohne Erbpacht:
- Gesamtkosten der ersten Hypothek: 90.000 €
- Gesamtkosten der zweiten Hypothek: 53.725 €
- Restschuld nach 40 Jahren: 35.634,26 €
- Gesamtkosten ohne Erbpacht (über 40 Jahre): 90.000 € + 53.725 € = 143.725 €
- Gesamtkosten inklusive Restschuld: 143.725 € + 35.634,26 € = 179.359,26 €
Vergleich der Gesamtkosten:
- Mit Erbpacht:
- Gesamtkosten über 99 Jahre: 396.000 €
- Ohne Erbpacht (zwei 20-Jahres-Kredite):
- Gesamtkosten über 40 Jahre: 179.359,26 €
Fazit:
Auch wenn dies eine sehr einfache Rechnung ist und nur einen groben Richtwert geben kann, sind die Gesamtkosten beim Grundstückskauf (179.359,26 €) deutlich niedriger als bei der Erbpacht (396.000 €) über 99 Jahre. Zudem bleibt beim Kauf das Eigentum am Grundstück und Gebäude erhalten, was langfristig zu einer Wertsteigerung führen kann. Allerdings ist die monatliche Belastung beim Kauf höher, was die finanzielle Flexibilität kurzfristig einschränken kann. Ein Erbbauvertrag bietet eine geringere Anfangsbelastung, ist aber langfristig teurer.
Risiken bei Erbbaupacht
1. Erbbauzinsanpassungen:
- Der Erbbauzins kann im Laufe der Zeit angepasst werden, oft an die allgemeine Preisentwicklung oder den Verbraucherpreisindex. Dies kann zu steigenden Kosten führen, die schwer vorhersehbar sind.
2. Vertragsende:
- Nach Ablauf des Erbpachtvertrags (meist 50 bis 99 Jahre) fällt das Grundstück mitsamt den darauf errichteten Gebäuden an den Grundstückseigentümer zurück. Der Erbbauberechtigte hat in der Regel keinen Anspruch auf eine Entschädigung für das Gebäude, es sei denn, dies wurde im Vertrag festgelegt.
3. Eingeschränkte Finanzierungsmöglichkeiten:
- Banken und Kreditgeber sind möglicherweise vorsichtiger bei der Finanzierung von Projekten auf Erbpachtgrundstücken, da das Grundstück nicht als Sicherheit dienen kann. Dies kann zu höheren Finanzierungskosten oder erschwerter Kreditaufnahme führen.
4. Vertragsauflagen:
- Der Erbbauvertrag kann spezielle Auflagen und Einschränkungen enthalten, die die Nutzung und Bebauung des Grundstücks regeln. Diese müssen strikt eingehalten werden und können die Flexibilität des Erbbauberechtigten einschränken.
5. Wertminderung:
- Im Laufe der Zeit kann der Wert des Erbbaurechts sinken, insbesondere wenn sich das Vertragsende nähert. Dies kann den Wiederverkaufswert der Immobilie beeinträchtigen.
6. Marktbedingungen:
- Änderungen in den Marktbedingungen können den Wert des Erbbaurechts beeinflussen. Schwankungen in den Immobilienpreisen und der allgemeinen Wirtschaftslage können die Attraktivität und den Wert des Erbpachtgrundstücks beeinträchtigen.
7. Vertragsverhandlungen:
- Die Verlängerung oder Neuverhandlung des Erbbauvertrags kann schwierig und kostspielig sein. Der Grundstückseigentümer hat in der Regel eine starke Verhandlungsposition, was zu ungünstigen Vertragsbedingungen für den Erbbauberechtigten führen kann.
Fazit:
Während ein Erbbauvertrag finanzielle Vorteile wie geringere Anfangsinvestitionen und regelmäßige Zahlungen bieten kann, sind die langfristigen Risiken erheblich. Anpassungen des Erbbauzinses, das Ende des Vertrags, eingeschränkte Finanzierungsmöglichkeiten und strenge Vertragsauflagen können die wirtschaftliche Attraktivität mindern. Potenzielle Erbbauberechtigte sollten diese Risiken sorgfältig abwägen und den Vertrag genau prüfen, um unerwartete finanzielle Belastungen und Einschränkungen zu vermeiden.