Energieausweis: Kosten, Arten und Anbieter
Ein Energieausweis ist Pflicht, wenn eine Immobilie verkauft, vermietet oder verpachtet werden soll. Was ein Energieausweis kosten darf, welche Energieausweisarten es gibt und woran Sie Betrüger erkennen, lesen Sie in diesem Artikel.
Was kostet ein Energieausweis?
Benötige ich einen Verbrauchs- oder einen Bedarfsausweis?
Energieausweis Anbieter: Die Spreu vom Weizen trennen
1) Wann benötige ich einen Energieausweis?
§ 16 der EnEV (Energieeinsparverordnung) schreibt Vermietern und Verkäufern einer Wohnimmobilie den Besitz eines gültigen Energieausweises vor. Die Angaben aus diesem Energieausweis müssen im Verkaufsinserat bereits enthalten sein, der Energieausweis selber ist Interessenten auf Verlangen vorzulegen.
Die Angaben aus dem Energieausweis helfen den Interessenten dabei, die zu erwartenden Nebenkosten besser einzuschätzen und auch auf ihrer Basis die angebotenen Immobilien zu vergleichen. Gleichzeitig erhält der Eigentümer wichtige Infos zu möglichen Optimierungen.
Besitzer von Gebäuden, die unter Denkmalschutz stehen oder eine Nutzfläche von weniger als 50 m² aufweisen, müssen keinen Energieausweis bei Verkauf oder Vermietung vorlegen. Je nach Energieverbrauch kann es sich jedoch lohnen, den Energieausweis trotzdem in Auftrag zu geben und Interessenten vorzuzeigen.
Achtung: Nur, wenn Sie Ihre Immobilie anderen Personen anbieten, benötigen Sie einen Energieausweis! Als einfacher Eigenheimbesitzer haben Sie mit der Thematik nichts zu tun – auch dann nicht, wenn vermeintliche Experten bei Ihnen anrufen und das Gegenteil behaupten.
2) Was kostet ein Energieausweis?
Die Höhe der Kosten für einen Energieausweis hängt maßgeblich von der Art des Ausweises und vom Anbieter ab. Generell gilt: 1. Der Bedarfsausweis ist in der Regel teurer als der Verbrauchsausweis. 2. Große Gebäude bedeuten mehr Aufwand und somit höhere Kosten als kleine.
Energieausweis Kosten: Ein Überblick
Verbrauchsausweis kleine Immobilien: 50 bis 150 Euro
Verbrauchsausweis Mehrfamilienhäuser: bis 250 Euro
Bedarfsausweis kleine Immobilien: 300 bis 500 Euro
Bedarfsausweis Mehrfamilienhäuser: 300 Euro Festpreis plus 30 bis 50 Euro je Wohneinheit
Die Kosten für den Energieausweis zahlt der Eigentümer der Immobilie. Wird der Energieausweis hingegen für ein Mehrfamilienhaus benötigt, in dem sich ausschließlich Eigentumswohnungen befinden, so trägt die Eigentümergemeinschaft die Kosten.
Sind Sie Vermieter, dann können Sie die Kosten für den Energieausweis als Werbungskosten geltend machen und somit Ihr zu versteuerndes Einkommen senken.
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3) Kosten Energieausweis: Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis?
Wie viel Ihr Energieausweis kosten wird, hängt maßgeblich von der Art des benötigten Ausweises ab.
Verbrauchsausweis
Für die Erstellung des Verbrauchsausweises guckt sich der Austeller die Energiekostenabrechnungen der letzten drei Jahre der Immobilie an und errechnet daraus den Durchschnittsverbrauch. Der Arbeitsaufwand hält sich also in Grenzen und das spiegelt sich auch im Preis wider. Auf der anderen Seite ist der Verbrauchsausweis nur bedingt aussagekräftig: Hat bisher zum Beispiel eine Einzelperson die Immobilie bewohnt, die darüber hinaus viel auf Reisen war und die Räumlichkeiten lediglich auf 18 Grad geheizt hat, wird der Verbrauch eklatant ansteigen, wenn nun eine Familie einzieht.
Bedarfsausweis
Beim Bedarfsausweis zieht der Energieberater den Zustand der Fassaden, der Fenster und der in der Immobilie verwendeten Heiztechnik zur Untersuchung heran. Aufgrund ihrer Beschaffenheit wird der Energiebedarf berechnet. Die Erstellung des Bedarfsausweises ist wesentlich umfangreicher und somit auch deutlich kostenintensiver.
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4) Kann ich mich frei entscheiden, welchen Energieausweis ich wähle?
Eigentümer von Nicht-Wohngebäuden, also zum Beispiel von Lagerhallen, Stallungen oder Bahnhöfen, können frei entscheiden, welchen Energieausweis sie wählen. Bei Wohngebäuden hat der Gesetzgeber hingegen klare Vorgaben erlassen:
- Neubauten
Da beim Erstbezug noch keine Verbrauchsdaten vorliegen können, ist bei sämtlichen Neubauten der Bedarfsausweis Pflicht.
- Immobilien für eine bis vier Familien ohneenergetische Sanierung
Wurden die Vorgaben der Wärmeschutzverordnung von 1977 noch nicht umgesetzt, so ist abermals der Bedarfsausweis Pflicht. Das gilt für alle Gebäude, die bis zu vier Wohneinheiten beinhalten.
- Immobilien für eine bis vier Familien mitenergetischer Sanierung
Sobald die Vorschriften der Wärmeschutzverordnung von 1977 umgesetzt wurden, sprich die Gebäude umfassend saniert, können Eigentümer von kleineren Wohngebäuden (bis zu vier Wohneinheiten) auch den Verbrauchsausweis in Auftrag geben.
- Immobilien für fünf oder mehr Familien
Große Wohngebäude mit fünf Wohneinheiten oder mehr dürfen auch ohne Rücksicht auf die Wärmeschutzverordnung von 1977 den Verbrauchsausweis verwenden. Hier geht der Gesetzgeber davon aus, dass sich die unterschiedlichen Verbrauchsverhaltensweisen der Bewohner aufgrund der Menge der Wohneinheiten gegeneinander aufwiegen und ein detaillierter Bedarfsausweis somit nicht vonnöten ist.
5) Kosten Energieausweis: Worauf muss ich bei der Anbieterwahl achten?
Nach § 21 der EnEV 2014 dürfen Hochschulabsolventen der Fachrichtungen Architektur, Hochbau, Bauingenieurwesen, Technische Gebäudeausrüstung, Physik, Bauphysik, Maschinenbau oder Elektrotechnik sowie Handwerker und Techniker der genannten Bereiche einen Energieausweis erstellen.
Mitglieder dieser Berufe finden Sie zum Beispiel über die verschiedenen Kammern, zum Beispiel die Architektenkammer Ihres Bundeslandes. Darüber hinaus können Sie sich auch über die dena-Liste (Deutsche Energie Agentur) über geeignete Kandidaten informieren sowie über die Energieeffizienz-Expertenliste. Die hier aufgeführten Personen sind neben der Erstellung des Energieausweises auch dazu berechtigt, Ihnen die benötigten Bescheinigungen für eine Beantragung auf Fördermittel bei der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) auszustellen, sofern Sie energetische Sanierungen planen.
Der von all diesen Personen erstellte Energieausweis muss nicht nur Angaben zum Verbrauch der Immobilie enthalten, sondern auch konkrete Modernisierungsempfehlungen. Fehlen diese, ist der Energieausweis fehlerhaft und es drohen teure Bußgelder. Um objektbezogene Modernisierungsmaßnahmen aussprechen zu können, muss der Energieberater sich jedoch so gut wie immer ein persönliches Bild von der Immobilie machen können. Und das geht nur im Rahmen einer Vor-Ort-Begehung.
Trotzdem gibt es viele Anbieter, die im Internet mit der Sofort-Erstellung des Energieausweises zu sehr niedrigen Preisen werben. Der Kunde muss lediglich die entsprechenden Daten eingeben und schon bekommt er den Energieausweis zugeschickt. Zwar ist die Bereitstellung der Daten durch den Auftraggeber gesetzlich zulässig. Doch der Auftragnehmer, hier also der Internetanbieter, muss die Daten überprüfen. Das dürfte ohne persönliche Begutachtung der Immobilie kaum möglich sein. Und auch die konkreten und objektbezogenen Modernisierungsempfehlungen können kaum mehr sein als allgemeine Ratschläge – sofern sie überhaupt enthalten sind.
Achten Sie bei der Auswahl des Anbieters also unbedingt darauf, dass die Vor-Ort-Begehung Teil des Service ist. In einem zweiten Schritt können Sie eine eher moralische Entscheidung treffen: Möchte ich einen lokal ansässigen Energieberater unterstützen, der als Einzelunternehmer höhere Preise verlangen muss, oder beauftrage ich ein größeres Unternehmen, das aufgrund der Vielzahl der Aufträge knapper kalkulieren kann, was der Energieausweis kosten muss?
Wenn Sie nun eine Auswahl heißer Kandidaten haben, dann qualifizieren Sie die Liste noch einmal anhand der folgenden Fragen:
- Enthält das Angebot eine genaue Beschreibung der beinhalteten Leistungen?
- Kann der Anbieter Nachweise vorlegen, dass er /sie auch tatsächlich zur Erstellung des Energieausweises berechtigt ist?
- Garantiert der Aussteller den Schutz und die Nichtweitergabe meiner Daten?
- Hat der Anbieter eine Berufshaftpflichtversicherung?
Wenn Sie mit den Leistungen des Anbieters nicht zufrieden sind, können Sie zunächst die Nachbesserung verlangen. Erst wenn das nichts fruchtet, können Sie sich juristische Schritte vorbehalten oder nachträglich vom Vertrag wegen Nichteinhaltung der Vereinbarungen zurücktreten und die eventuell bereits gezahlten Energieausweiskosten zurückverlangen.