CO2-Steuer für Vermieter: Beispielrechnung - Tipps


Die CO2-Steuer gewinnt im Immobilienmarkt zunehmend an Bedeutung. Sie wurde eingeführt, um Treibhausgasemissionen zu reduzieren und wirkt sich direkt auf Eigentümer von vermieteten Immobilien aus. Dieser Artikel bietet einen klaren Überblick über die Berechnung der Steuer und zeigt Wege zur Minimierung der finanziellen Belastung.

Die 3 wichtigsten Fakten zur CO2-Steuer für Vermieter

1.) Berechnungsgrundlage: Die Steuer basiert auf dem Energieverbrauch der Immobilie und den daraus resultierenden CO2-Emissionen. Ziel ist es, Anreize für energieeffiziente Gebäude und den Einsatz erneuerbarer Energien zu schaffen.

2.) Umlage auf Mieter: Vermieter können die CO2-Steuer möglicherweise auf Mieter umlegen, was von der Mietvertragskonstellation und den gesetzlichen Regelungen abhängt.

3.) Reduzierung der Steuerlast: Durch Sanierung zur Energieeffizienz oder Investitionen in erneuerbare Energien können Vermieter ihre Steuerlast senken und gleichzeitig den Wert der Immobilie steigern.

CO2-Steuer für Vermieter

CO2-Steuer für Vermieter


Inhaltsverzeichnis

  1. Wie berechnet sich die CO2-Steuer für vermietete Immobilien?

  2. Beispielrechnung: CO2-Steuer für Vermieter

  3. Kann die CO2-Steuer auf Mieter umgelegt werden?

  4. Tipps zur Reduzierung der CO2-Steuerlast für Vermieter


Was ist die CO2-Steuer und wie wirkt sie sich auf Immobilienbesitzer aus?

Die CO2-Steuer ist eine Abgabe, die darauf abzielt, die Emission von klimaschädlichem Kohlendioxid (CO2) zu reduzieren. In Deutschland ist sie Teil des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG), das seit 2021 in Kraft ist. Für Immobilienbesitzer, insbesondere Vermieter, hat diese Steuer spezifische Auswirkungen:

  1. Kostensteigerung für fossile Brennstoffe: Die Verwendung von fossilen Brennstoffen für Heizung und Warmwasser in vermieteten Immobilien wird teurer, da die CO2-Steuer die Kosten für Erdgas, Heizöl, Kohle und andere kohlenstoffintensive Brennstoffe erhöht.

  2. Anreiz für energetische Sanierung: Vermieter werden finanziell motiviert, in die energetische Sanierung ihrer Immobilien zu investieren, um den Energieverbrauch und somit die CO2-Emissionen zu senken. Langfristig können diese Investitionen zu Kosteneinsparungen führen.

  3. Mögliche Umlage auf Mieter: Gemäß dem BEHG und den Regelungen des Mietrechts können Teile der CO2-Kosten unter bestimmten Bedingungen auf die Mieter umgelegt werden, allerdings ist dies abhängig von der Gestaltung des Mietvertrags und den gesetzlichen Vorgaben zur Nebenkostenabrechnung.


Wie berechnet sich die CO2-Steuer für vermietete Immobilien?

Die CO2-Steuer für vermietete Immobilien berechnet sich auf Basis des Verbrauchs fossiler Brennstoffe, die für die Beheizung und Warmwasserversorgung der Immobilie verwendet werden. Der Kern der Berechnung liegt im Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG), das einen festgelegten Preis pro Tonne CO2 vorsieht. Dieser Preis wird auf die CO2-Emissionen angewandt, die durch den Verbrauch der fossilen Brennstoffe entstehen.

  1. Ermittlung des Brennstoffverbrauchs: Zunächst muss der Jahresverbrauch an fossilen Brennstoffen erfasst werden. Dies geschieht in der Regel über die Heizkostenabrechnung oder direkt über den Brennstofflieferanten.

  2. Umwandlung in CO2-Emissionen: Der erfasste Brennstoffverbrauch wird mithilfe spezifischer Umrechnungsfaktoren in CO2-Emissionen umgerechnet. Diese Faktoren berücksichtigen die unterschiedliche CO2-Intensität der Brennstoffe (z.B. Erdgas, Heizöl).

  3. Anwendung des CO2-Preises: Auf die so ermittelten CO2-Emissionen wird der aktuelle CO2-Preis angewandt. Der Preis pro Tonne CO2 ist gesetzlich festgelegt und steigt in den kommenden Jahren schrittweise an.

Beispiel:

Angenommen, eine Immobilie verbraucht jährlich 10.000 Liter Heizöl. Mit einem Umrechnungsfaktor, der besagt, dass 1 Liter Heizöl etwa 2,6 kg CO2 produziert, ergäbe das 26.000 kg oder 26 Tonnen CO2. Bei einem CO2-Preis von 25 Euro pro Tonne würden sich die CO2-Steuern auf 650 Euro pro Jahr belaufen.

Diese Berechnung dient als Grundlage, um die zusätzlichen Kosten zu verstehen, die auf Vermieter zukommen können. Es ist wichtig, diese Kosten im Blick zu haben und bei der Kalkulation von Betriebskosten und möglicher Umlagen auf Mieter zu berücksichtigen.


Beispielrechnung: CO2-Steuer für Vermieter

Für die präzise Berechnung der CO2-Steuer für vermietete Immobilien sind die Verbrauchsdaten der verwendeten Brennstoffe essenziell. Als Vermieter erhalten Sie diese Daten typischerweise aus der jährlichen Heizkostenabrechnung, die entweder direkt von Ihnen erstellt wird, falls Sie die Immobilie selbst verwalten, oder von Ihrer Hausverwaltung bereitgestellt wird, wenn die Verwaltung Ihrer Immobilie extern erfolgt.

In unserer Beispielrechnung nutzen wir den jährlichen Erdgasverbrauch, der in der Heizkostenabrechnung angegeben ist. Es ist wichtig, dass diese Abrechnung detaillierte Informationen über den Energieverbrauch enthält, da diese für die Berechnung der CO2-Emissionen und somit der CO2-Steuer erforderlich sind.

Beispielrechnung unter Berücksichtigung der Heizkostenabrechnung:

Schritt 1: Erhalt der Verbrauchsdaten

Die benötigten Verbrauchsdaten für Erdgas finden Sie in der Heizkostenabrechnung, die von Ihrer Hausverwaltung erstellt wurde. Für dieses Beispiel gehen wir von einem Verbrauch von 20.000 kWh aus.

Schritt 2: Umwandlung in CO2-Emissionen

Mit dem spezifischen CO2-Emissionsfaktor für Erdgas (angenommen 0,2 kg CO2 pro kWh) rechnen Sie wie folgt um:

20.000 kWh * 0,2 kg CO2/kWh = 4.000 kg CO2 = 4 Tonnen CO2

Schritt 3: Berechnung der CO2-Steuer

Die CO2-Steuer wird auf die Gesamtemissionen angewendet:

4 Tonnen CO2 * 25 Euro/Tonne = 100 Euro CO2-Steuer für das Jahr

Zusammenfassung:

Als Vermieter ist es wichtig, Zugang zu genauen und aktuellen Verbrauchsdaten zu haben, um die CO2-Steuer korrekt berechnen zu können. Die Hausverwaltung spielt eine entscheidende Rolle bei der Bereitstellung dieser Daten durch die jährliche Heizkostenabrechnung. Stellen Sie sicher, dass Sie diese Informationen bei Bedarf von Ihrer Hausverwaltung anfordern, um Ihre Verpflichtungen im Rahmen des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) zu erfüllen.

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Kontakt: Thomas.Schneider@ratgeber-haus-verkaufen.de 


Kann die CO2-Steuer auf Mieter umgelegt werden?

Ja, die Tabelle weiter unten zeigt die Aufteilung der CO2-Steuer zwischen Mieter und Vermieter basierend auf dem CO2-Ausstoß pro Quadratmeter und Jahr. Diese gestaffelte Regelung sieht vor, dass bei einem höheren CO2-Ausstoß der Vermieter einen größeren Anteil der Kosten trägt. Je energieeffizienter die Immobilie ist (d.h. je geringer der CO2-Ausstoß pro Quadratmeter und Jahr), desto höher ist der Anteil, den der Mieter trägt. Ab einem sehr niedrigen CO2-Ausstoß von weniger als 12 kg pro Quadratmeter und Jahr trägt der Mieter die Kosten der CO2-Steuer vollständig.

Diese Regelung soll Anreize für Vermieter schaffen, in die Energieeffizienz ihrer Immobilien zu investieren, da ein geringerer CO2-Ausstoß zu niedrigeren Kosten für den Vermieter führt. Bei der Anwendung dieser Regelung sollten Vermieter darauf achten, die genauen Bestimmungen des aktuellen Mietrechts und eventuelle Änderungen im Rahmen der CO2-Bepreisung zu berücksichtigen

Aufteilung der CO2-Abgabe zwischen Vermieter und Mieter: Eine übersichtliche Tabelle

In Deutschland regelt das Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht unter anderem, wie die CO2-Steuer im Mietverhältnis behandelt wird. Seit 2021 kann die CO2-Steuer auf die Heizkosten aufgeschlagen und über die Betriebskostenabrechnung anteilig an die Mieter weitergegeben werden. Die genaue Aufteilung hängt von den vertraglichen Vereinbarungen und der tatsächlichen Nutzung ab.

Ausstoß pro qm/JahrAnteil MieterAnteil Vermieter
≥ 52 kg5%95%
47 bis < 52 kg20%80%
42 bis < 47 kg30%70%
37 bis < 42 kg40%60%
32 bis < 37 kg50%50%
27 bis < 32 kg60%40%
22 bis < 27 kg70%30%
17 bis < 22 kg80%20%
12 bis < 17 kg90%10%
< 12 kg100%-


Tipps zur Reduzierung der CO2-Steuerlast für Vermieter

Um die CO2-Steuerlast für Vermieter zu reduzieren, können verschiedene Maßnahmen ergriffen werden, die sowohl kurz- als auch langfristige Vorteile bringen können:

  1. Energieeffizienz verbessern: Investieren Sie in energieeffiziente Maßnahmen wie eine moderne Heizungsanlage, zusätzliche Wärmedämmung, Fenster mit Dreifachverglasung oder den Einsatz von LED-Beleuchtung.

  2. Erneuerbare Energien nutzen: Denken Sie über die Installation von Solaranlagen oder die Nutzung anderer erneuerbarer Energien nach, um den Verbrauch fossiler Brennstoffe zu reduzieren.

  3. Intelligentes Energiemanagement: Setzen Sie auf Smart-Home-Technologien und Energiemanagementsysteme, um den Energieverbrauch zu überwachen und effizient zu steuern.

  4. Mieter aufklären: Informieren Sie Ihre Mieter über Möglichkeiten zur Energieeinsparung und fördern Sie energiebewusstes Verhalten, beispielsweise durch regelmäßiges Lüften und angemessenes Heizen.

  5. Regelmäßige Wartung: Sorgen Sie für eine regelmäßige Wartung der Heizungsanlagen, um deren Effizienz sicherzustellen.

  6. Anreize für Mieter: Erwägen Sie Anreize oder Boni für Mieter, die den Energieverbrauch nachweislich senken, um so die gesamten Betriebskosten der Immobilie zu reduzieren.

  7. Fördermöglichkeiten nutzen: Informieren Sie sich über staatliche Zuschüsse, Förderprogramme oder steuerliche Vorteile für energetische Sanierungen und den Einsatz erneuerbarer Energien.


Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur CO2-Steuer für Vermieter

Kann ich die CO2-Steuer auf meine Mieter umlegen?
Ja, in gewissem Umfang kann die CO2-Steuer über die Nebenkostenabrechnung auf Mieter umgelegt werden, sofern dies im Mietvertrag vereinbart ist.

Wie berechne ich die CO2-Steuer für meine Immobilie?
Die CO2-Steuer wird auf Basis des Brennstoffverbrauchs berechnet, wobei spezifische CO2-Emissionsfaktoren für die jeweiligen Brennstoffe verwendet werden.

Werden die CO2-Kosten bei leerstehenden Wohnungen auch fällig?
Ja, auch bei Leerstand fallen CO2-Kosten für die verbrauchten Brennstoffe an, da die Immobilie in der Regel beheizt wird, um Bauschäden zu vermeiden.

Gibt es Förderungen zur Reduzierung der CO2-Emissionen meiner Immobilie?
Ja, es gibt verschiedene Förderprogramme von Bund und Ländern für Maßnahmen zur Energieeinsparung und Nutzung erneuerbarer Energien.

Wie kann ich meine CO2-Steuerlast senken?
Die CO2-Steuerlast lässt sich durch Energieeffizienzmaßnahmen und den Einsatz erneuerbarer Energien senken. Dazu gehören zum Beispiel die Sanierung der Gebäudehülle oder die Installation von Solaranlagen.

Müssen neue Immobilien ebenfalls CO2-Steuer zahlen?
Ja, auch neue Immobilien müssen CO2-Steuer zahlen, sofern fossile Brennstoffe für Heizung oder Warmwasser genutzt werden.

Kann ich die CO2-Steuer von der Steuer absetzen?
Die CO2-Steuer ist Teil der Betriebskosten und kann als solche bei der Einkommenssteuererklärung berücksichtigt werden. Für genaue Informationen sollte jedoch ein Steuerberater konsultiert werden.

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